Nur drei Stunden wöchentlich China beschränkt Videospielzeit für Kinder
In China wird die Computerspiel-Industrie an die Kandare genommen - und die Kinder und Jugendlichen der Volksrepublik gleich dazu: Sie dürfen laut Regierung nur noch drei Stunden pro Woche online zocken.
Die neuen Regeln sind einfach: Zwischen Montag und Donnerstag geht gar nichts, freitags sowie am Wochenende und an Feiertagen dürfen chinesische Kinder und Jugendlichen nur noch zwischen 20 und 21 Uhr online spielen. Pro Woche also in der Regel nicht mehr als drei Stunden.
Damit wollen die Behörden gegen Spielsucht vorgehen, berichtet die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua. Bereits bestehende Zeitbegrenzungen für Minderjährige werden mit der neuen Anordnung deutlich verschärft. Zugleich wird damit der Druck auf die mächtigen Tech-Konzernen wie Tencent weiter erhöht.
Aktien von Spieleanbieter brechen ein
Tencent gehört beispielsweise das populäre Online-Spiel "Honor of Kings", das in China jeden Tag mehr als 100 Millionen aktive Spieler hat. Nach der Ankündigung der Behörden gaben die Aktien von Tencent und anderen Firmen, die mit Online-Spielen Geld verdienen, deutlich nach.
Die Umsetzung der Regeln ist in China technisch relativ einfach, denn Spieler müssen sich mit den Daten ihrer Personalausweise anmelden. Tencent versucht außerdem mit Gesichtserkennungstechnologie zu verhindern, dass junge Spielerinnen und Spieler nachts die Accounts ihrer Eltern nutzen, um Verbote und Sperren zu umgehen.
Online-Spiele sind "geistiges Opium"
Die Behörden kündigten außerdem an, die Gaming-Konzerne künftig stärker zu kontrollieren. Im chinesischen Internet gehörten die neuen Regeln zu den am meisten kommentierten Themen. Viele Nutzer - unter ihnen zahlreiche Eltern - äußerten Verständnis für die neuen Bestimmungen, andere kritisierten sie als zu hart.
Ein härteres Vorgehen der Behörden gegen die Anbieter von Online-Spielen hatte sich in den letzten Wochen bereits angedeutet. Eine staatliche Wirtschaftszeitung bezeichnete Anfang August Online-Spiele als "geistiges Opium" und "elektronische Drogen".