Unterdrückung der Uiguren China weist Scholz-Forderung zurück
China hat die Forderung von Kanzler Scholz zurückgewiesen, die UN-Empfehlungen zu einem besseren Umgang mit den Uiguren zu befolgen. Peking unterdrückt die ethnische Minderheit systematisch.
Chinas Führung hat den Appell von Bundeskanzler Olaf Scholz zurückgewiesen, den Empfehlungen der UN-Menschenrechtskommissarin zu einem besseren Umgang mit den Uiguren Folge zu leisten.
In seiner Rede vor der UN-Generalversammlung hatte der Kanzler China aufgefordert, die Empfehlungen des UN-Berichts umzusetzen. "Das wäre ein Zeichen von Souveränität und Stärke. Und ein Garant für Veränderung zum Besseren", so Scholz in der Rede.
Bundeskanzler Olaf Scholz bei seiner Rede vor der UN-Generalversammlung. In der Rede forderte er Chinas Führung zu einem besseren Umgang mit der uigurischen Minderheit auf.
China leugnet Menschenrechtsverstöße
Der Sprecher des chinesischen Außenministeriums, Wang Wenbin, nannte den Anfang des Monats vorgelegten UN-Bericht zur Lage in der Region Xinjiang "ein Flickwerk von Falschinformationen". Der Bericht sei ein politisches Werkzeug, um einigen westlichen Ländern zu dienen, die China klein halten wollten.
Das UN-Menschenrechtsbüro erhebt in dem Bericht schwere Vorwürfe: "Das Ausmaß der willkürlichen und diskriminierenden Inhaftierung von Angehörigen der Uiguren und anderen überwiegend muslimischen Gruppen (...) könnte internationale Verbrechen, insbesondere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darstellen."
Systematische Unterdrückung der Uiguren
Xinjiang ist die westlichste Region Chinas und wird traditionell mehrheitlich von Turkvölkern, in erster Linie Uiguren, bewohnt. Durch Pekings Ansiedlungspolitik verschiebt sich die Bevölkerungsstruktur jedoch zunehmend zugunsten von Han-Chinesen.
Die Uiguren und ihre Kultur werden seit langem systematisch unterdrückt. Chinas Führung wirft uigurischen Gruppen Extremismus und Separatismus vor. Nach ihrer Machtübernahme 1949 in Peking hatten die Kommunisten das frühere Ostturkestan der Volksrepublik einverleibt.