Forderung Baerbocks Fall Amini soll vor UN-Menschenrechtsrat
Außenministerin Baerbock will den Fall der im iranischen Polizeigewahrsam gestorbenen Mahsa Amini zum Thema im UN-Menschenrechtsrat machen. Amini war wegen eines Verstoßes gegen die Kleiderordnung festgenommen worden.
Nach dem Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im Iran und den anschließenden Protesten will Außenministerin Annalena Baerbock die Vorgänge rund um den Fall vor den UN-Menschenrechtsrat bringen. Dies kündigte sie am Rande der UN-Generalversammlung in New York an.
Wenn Frauen nicht sicher seien, dann sei keine Gesellschaft auf dieser Welt sicher, so Baerbock. "Deswegen ist der brutale Angriff auf die mutigen Frauen im Iran eben auch ein Angriff auf die Menschheit." Der Fall Amini sei ein Bruch mit Frauenrechten und damit eine Verletzung von Menschenrechten durch den Iran.
Iranerinnen aus der Provinz Kurdistan zünden aus Protest ein Kopftuch an. Die 22-jährige Mahsa Amini wurde vor knapp einer Woche von der Sittenpolizei wegen eines Verstoßes gegen die strenge islamische Kleiderordnung festgenommen. Kurz darauf starb sie.
Landesweite Proteste gegen repressive Politik
Die 22-jährige Amini war vor knapp einer Woche von der Sittenpolizei wegen eines Verstoßes gegen die strenge islamische Kleiderordnung festgenommen worden. Was genau mit ihr nach der Festnahme geschah, ist unklar. Sie fiel ins Koma und starb am Freitag in einem Krankenhaus. Kritiker werfen der Sittenpolizei vor, Gewalt angewendet zu haben. Die Polizei weist die Vorwürfe zurück.
Seitdem demonstrieren im Iran Tausende Menschen gegen die Regierung und ihre für Frauen repressive Kleiderordnung. Bei Protesten und Unruhen in Dutzenden Städten des Irans kamen mindestens 17 Menschen ums Leben. Unter den Opfern sind laut iranischen Staatsmedien sowohl Sicherheitskräfte als auch Demonstranten. Nähere Details wurden nicht genannt.
Der UN-Menschenrechtsrat hat 2006 die UN-Menschenrechtskommission abgelöst. Seine Aufgabe ist es, die Menschen- und Bürgerrechte in den Mitgliedsstaaten zu schützen und zu fördern. Der Rat setzt sich aus 47 Mitgliedsstaaten zusammen, die von der UN-Vollversammlung gewählt werden. Jährlich wird etwa ein Drittel von ihnen neu bestimmt.Der Menschrechtsrat kann Resolutionen beschließen und Beobachter in Mitgliedsländer schicken, Sanktionen kann er aber nicht verhängen.