EU-Länder lehnen Verträge ab Gassolidarität mit Deutschland gering
Schon seit 2018 müssen EU-Nachbarn eigentlich bilaterale Verträge abschließen, um sich bei einer Gasnotlage gegenseitig unter die Arme zu greifen. Aus deutscher Sicht kommen diese Abkommen aber nur schleppend voran.
Mit der Solidarität innerhalb der EU ist es beim Thema Gas derzeit nicht so gut bestellt: Mehrere EU-Nachbarn wollen aktuell keine Abkommen mit Deutschland über gegenseitige Gaslieferungen in Notsituationen abschließen. Das geht aus einem schriftlichen Bericht des Wirtschaftsministeriums für den Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie hervor, der mehreren Medien vorliegt.
Laut Schreiben gestaltet es sich mit einigen EU-Ländern gegenwärtig schwierig. Deutschland habe bislang nur mit Dänemark und Österreich ein Abkommen dieser Art erzielt, heißt es. "Demgegenüber entziehen sich Belgien, Luxemburg, Niederlande sowie Polen den konstruktiven Verhandlungen und Abschlüssen der bilateralen Solidaritätsverträge mit uns", zitiert die Nachrichtenagentur dpa aus dem Schreiben.
Staaten lehnen Entschädigungsregel ab
In den Verträgen sollen Prozesse und gegenseitige Verpflichtungen über Lieferungen von Erdgas geregelt werden, die im Extremfall zur Gewährleistung der lebenswichtigen Erdgasversorgung geschützter Kunden gebraucht würden, heißt es in dem Papier. Sprich: Es geht um die generelle Netzstabilität der Gaskraftwerke, um die Versorgung von Haushalten oder sozialen Diensten zu garantieren.
Auch in den derzeit laufenden Verhandlungen mit Tschechien und Italien gibt es demnach Probleme. Die italienische Seite könne erst wieder nach den Parlamentswahlen aktiv werden, heißt es. Insgesamt würden die Gespräche dem Bericht zufolge häufig an den geplanten Entschädigungsregeln scheitern. Sollte Gas in Deutschland nämlich enteignet werden müssen, um es den Nachbarländern zur Verfügung zu stellen, müsste Deutschland den enteigneten Unternehmen unter anderem Entschädigung für das Gas und die ausgefallene Produktion zahlen. "Insbesondere die genannten Staaten lehnen diese Regelung ab."
Verträge laut EU-Verordnung Pflicht
Aktuell seien deshalb "kaum Fortschritte zu erwarten". Auf dpa-Anfrage verwies das Wirtschaftsministerium auf die sogenannte Gasversorgungssicherheitsverordnung, die bereits Ende 2018 in Kraft getreten war. Danach seien über Leitungen miteinander verbundene EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bilaterale Solidaritätsabkommen zur Versorgung besonders geschützter Kundengruppen abzuschließen.
Das Wirtschaftsministerium habe sich im Juli mit Tschechien darauf verständigt, bis zum Beginn des Winters einen Vertrag abzuschließen. Die Niederlande habe öffentlich erklärt, "dass es im Fall einer schweren Gasmangellage Deutschland in jedem Fall beistehen würde". Mit anderen Ländern liefen die Verhandlungen.