Bericht des EU-Rechnungshofs Lob und Tadel für EU-Flüchtlingspakt
Wegen des Kriegs in Syrien flohen mehrere Millionen Menschen in die Türkei. Dort hilft auch die EU. Die Gelder würden aber nicht immer optimal ausgegeben, kritisiert der europäische Rechnungshof und nennt konkrete Beispiele.
Der Rechnungshof der Europäischen Union hat den Umgang der Türkei mit Hilfsgeldern für Flüchtlinge in Teilen kritisiert. Die Gelder gingen zwar an Flüchtlinge, stellt der Rechnungshof fest. Allerdings sei nicht sicher, dass ihnen die gesamte Summe zugute komme. Grundsätzlich habe "unter schwierigen Bedingungen zügig auf die Flüchtlingskrise reagiert werden" können.
Die Prüfer befassten sich mit einer Anfangshilfe in Höhe von 1,1 Milliarden Euro für etwa vier Millionen größtenteils syrische Flüchtlinge in der Türkei. Demnach konnten die Grundbedürfnisse der Flüchtlinge gedeckt werden, in manchen Fällen wurde jedoch nicht die erwartete optimale Mittelverwendung erreicht.
Rund die Hälfte der mit dem Geld finanzierten humanitären Projekte habe bislang nicht die geplanten Ergebnisse erzielt, heißt es in einem Prüfbericht. Die Mittelverwendung könne optimiert werden. Bei neun von zehn Projekten sei die Laufzeit verlängert worden. Der Rechnungshof räumt ein, dass die rechtzeitige Umsetzung durch das schwierige Arbeitsumfeld erschwert worden sei.
Die Türkei hat mit 3,6 Millionen Menschen die meisten Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen. Viele von ihnen leben sie in großen Flüchtlingslagern nahe der Grenze.
Gemischte Bilanz
Zu den Projekten, die bislang nicht die gewünschten Wirkungen gezeigt haben, gehören dem Rechnungshof zufolge solche, die Flüchtlingen einen besseren Schutz und bessere Bildung ermöglichen sollen.
Auch ein Projekt aus aus dem Gesundheitsbereich zählt dazu. Hier fanden sich laut Rechnungshof einige gute Beispiele, bei denen die Kommission den Übergang von humanitärer zu längerfristiger Entwicklungshilfe unterstützte. Diese Unterstützung sei aber nicht systematisch erfolgt.
Gründe für Mängel sind laut Rechnungshof zudem ineffiziente Verwaltungsstrukturen und hohe Nebenkosten bei externen Partnern. Zudem bemängelt er die unzureichende Berücksichtigung des notwendigen Ausbaus der kommunalen Wasserwirtschaft und der Abfallentsorgung sowie der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. "Der Rechnungshof stellte fest, dass den Tätigkeitsschwerpunkten kommunale Infrastruktur und sozioökonomische Unterstützung nicht ausreichend Rechnung getragen wurde", heißt es in dem Bericht.
EU-Kommission bemängelt eingereichte Projekte
Zurückzuführen sei dies in erster Linie darauf, dass sich die für Hilfen zuständige EU-Kommission und die türkischen Behörden nicht einig geworden seien, wie diese anzugehen seien.
In einer Stellungnahme an den Rechnungshof weist die EU-Kommission darauf hin, "dass in der Planung beide Schwerpunktbereiche berücksichtigt wurden, im Bereich kommunale Infrastruktur jedoch keine Maßnahmen durchgeführt werden konnten, da die von der Türkei zur Finanzierung eingereichten Projekte nicht ausgereift waren".
Größte Einschränkung sei gewesen, dass die türkischen Behörden sich geweigert hätten, Zugang zu den Daten der Empfänger von zwei Bargeldhilfe-Projekten zu gewähren. Dadurch hätten weder die Kommission noch der EU-Rechnungshof die Begünstigten von der Registrierung bis zur Auszahlung ermitteln können.
Sechs Milliarden für Ankara
Die Unterstützung der Türkei mit bis zu sechs Milliarden Euro war mit dem im März 2016 geschlossenen Flüchtlingspakt vereinbart worden. Er sieht vor, dass die EU alle Migranten, die illegal über die Türkei auf die griechischen Inseln kommen, zurückschicken kann. Im Gegenzug nehmen EU-Staaten der Türkei schutzbedürftige Flüchtlinge aus Syrien ab und finanzieren Hilfen für in der Türkei lebende Flüchtlinge. Das Land hat bislang insgesamt knapp 3,6 Millionen Syrien-Flüchtlinge aufgenommen - so viele wie kein anderes auf der Welt.
Von den rund sechs Milliarden Euro sind drei Milliarden bereits aufgebraucht. Sie kamen zu einem Drittel aus dem Gemeinschaftshaushalt der EU und zu zwei Dritteln aus den nationalen Haushalten der EU-Staaten. Die zweite Tranche soll umgekehrt finanziert werden.