Britische Sonderregelungen Mit einem Fuß immer außerhalb der EU
Großbritannien nimmt in der Europäischen Union schon immer eine besondere Position ein. Mit den zahlreichen Sonderregelungen wie dem "Briten-Rabatt", der Weigerung sich dem Fiskalpakt oder dem Schengen-Abkommen anzuschließen, steht es mit einem Fuß bereits außerhalb der EU - zum Unmut anderer Mitgliedsländer.
Die Beziehung zwischen Großbritannien und der Europäischen Union war noch nie einfach. Premierminister David Cameron brachte dies auch in seiner Europa-Rede zum Ausdruck. Cameron lehnt ein einheitliches EU-Regelwerk für alle Mitgliedstaaten ab. Länder seien verschieden, so Cameron. Man könne nicht alles harmonisieren.
Schon in der Vergangenheit setzte die britische Regierung wiederholt Sonderregeln für die Insel durch - und stand somit immer wieder mit einem Fuß außerhalb der EU.
Abschaffung der Rabatt-Regelung nur mit britischer Zustimmung
Da Großbritannien zwar viel in den EU-Haushalt einzahlte, aber nach Darstellung der Regierung kaum von den milliardenschweren Agrarhilfen profitierte, forderte die damalige britische Premierministerin Margaret Thatcher 1984: "I want my money back!" - "Ich will mein Geld zurück." Die "Eiserne Lady" setzte eine Rabatt-Regelung für ihr Land durch, nach der Großbritannien 66 Prozent seines Nettobeitrags an die EU zurückerhält. Der Rabatt besteht bis heute, obwohl er immer wieder den Unmut anderer EU-Länder erregt, da sie nun den britischen Anteil mittragen müssen. Doch abgeschafft werden kann die Regel nur, wenn auch Großbritannien zustimmt.
Reisefreiheit gilt nicht
Wer von Deutschland nach Frankreich, Österreich oder in die Niederlande reist, muss an der Grenze seinen Pass nicht vorzeigen. Großbritannien-Urlauber sollten den Ausweis jedoch dabei haben: Die Briten haben sich nicht dem Schengen-Abkommen angeschlossen, das den EU-Bürgern Reisefreiheit von Italien bis Norwegen und von Portugal bis Polen garantiert.
Fiskalpakt nicht in Großbritannien
In der Eurokrise ist die an ihrer Pfund-Währung festhaltende britische Insel ein gutes Stück weiter von der Kern-EU weggedriftet. Mit Sorge wurden in London die mühseligen Arbeiten an der Euro-Rettung beobachtet, zudem fürchtete die britische Regierung Folgen für den Finanzstandort London durch strengere Banken-Regulierung oder eine Finanztransaktionssteuer. Doch wirklich für Empörung in der EU sorgte, dass sich Großbritannien vor rund einem Jahr dem Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin nicht anschloss.
Recht auf "Opt Out" bei Gesetzgebung
Seit der EU-Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 in Kraft getreten ist, kann Großbritannien wählen, an welchen Gesetzen im Bereich Inneres und Justiz es sich beteiligt. Kürzlich hat die britische Regierung angekündigt, sich auch aus der gesamten Gesetzgebung des Politikfelds zu verabschieden, die bereits vor dem Lissabonvertrag verabschiedet wurde. Das betrifft rund 130 Gesetze. Das Recht auf einen solchen "Opt Out" genannten Ausstieg hatte sich Großbritannien durch eine Sonderregelung gesichert.
Austritt grundsätzlich möglich
Falls die Briten in einem von Premier David Cameron angestrebten Referendum für einen EU-Austritt stimmen sollten, könnte die Mitgliedschaft aufgekündigt werden. Dies ist in den EU-Verträgen eindeutig geregelt. "Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten", heißt es in Artikel 50 des Vertrags von Lissabon.
Beide Seiten müssten sich in Verhandlungen dann zunächst auf die genauen Bedingungen einigen. Möglicherweise müssten auch neue Institutionen geschaffen werden, um die besondere Bindung Großbritanniens an Europa abzudecken. In diesen Gremien könnten sich die Briten mit den weiteren EU-Ländern beraten und austauschen, ohne gegenseitige Verpflichtungen eingehen zu müssen.