Richtlinie der Europäischen Union Blutspende-Verbot für Schwule

Stand: 29.04.2015 11:13 Uhr

Homosexuelle Männer dürfen kein Blut spenden - das gilt auch in Deutschland. Grund: Laut EU-Recht sind Personen mit hohem Risiko für Infektionskrankheiten wie HIV ausgeschlossen. tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem Thema.

Von Christoph Kehlbach, ARD-Rechtsredaktion

Worum genau geht es?

Blutspenden können Leben retten. Mit diesem Satz wirbt unter anderem das Deutsche Rote Kreuz. Aber Blutspenden können auch schaden, dann nämlich, wenn durch die Transfusion Viren vom Spenderblut auf den Empfänger übertragen werden. Besonders gefährlich ist das dann, wenn es sich um Viren handelt, die schwerste Krankheiten auslösen können, etwa das HI-Virus, das verantwortlich für AIDS ist, oder Hepatitis. Um die Empfänger von Blutkonserven davor zu schützen, hat die Europäische Union eine Blutspende-Richtlinie erlassen, die klare Vorgaben macht. So wird etwa klargestellt, dass "Personen, deren Sexualverhalten ein hohes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt", vom Blutspenden ausgeschlossen werden sollen. Diese Richtlinie wurde von den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich umgesetzt.

Über welchen konkreten Fall sollte der EuGH entscheiden?

Es ging um einen Kläger aus Frankreich, der die dortige Regelung zum Ausschluss homosexueller Männer angreift. 2009 war seine Blutspende vom nationalen französischen Blutspendedienst EFS abgelehnt worden, weil er angab, homosexuell zu sein. Grundlage für die Ablehnung ist eine Anordnung des französischen Gesundheitsministeriums. Neben Männern und Frauen mit wechselnden Sexualpartnern oder ungeschütztem Geschlechtsverkehr in den letzten Monaten dürfen demnach auch Männer von der Blutspende ausgeschlossen, die "dauerhafte sexuelle Beziehungen zu einem Mann hatten". Gegen seine Ablehnung als Spender klagte der Mann vor einem französischen Verwaltungsgericht. Und das legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor, denn der ist für die Auslegung von europäischen Richtlinien wie der Blutspende-Richtlinie zuständig. Der EuGH verwies den Fall nun zurück an das französische Gericht. 

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch das Transfusionsgesetz (TFG) umgesetzt. Das wiederum formuliert die Ausschlusskriterien nicht selbst, sondern verweist auf Richtlinien, die die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut entwickelt hat. Darin werden die verbindlichen Ausschlusskriterien definiert. Unter anderem sind danach Personen ausgeschlossen, "deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV bergen." Danach folgt als konkreter Ausschluss: "Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben".

Was kritisieren Homosexuelle an dieser Regelung?

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) sieht in der aktuellen Rechtslage eine Diskriminierung. Der Ausschluss von "Männern, die Sex mit Männern haben", würde pauschal alle sexuell aktiven Schwulen ausschließen, ohne dabei wirklich den Einzelfall zu überprüfen. So sei es nicht entscheidend, dass man Sex mit Männern habe, sondern vielmehr, ob der Sex sicher sei. Monogame, homosexuelle Männer etwa, die in einer stabilen Beziehung leben, wären ebenfalls vom Blutspenden ausgeschlossen - ohne tatsächlich Risikoträger für übertragbare Infektionskrankheiten zu sein.

Sind nur homosexuell aktive Männer ausgeschlossen?

Nein. Es gibt zahlreiche Ausschlusskriterien. Das Sexualverhalten ist nur eines davon, und selbst darunter werden neben homosexuell aktiven Männern auch noch weibliche und männliche Prostituierte erfasst sowie heterosexuelle Personen, die Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern haben.

Neben dem Sexualverhalten sind aber auch beispielsweise Krankheiten wie Diabetes ein Ausschlusskriterium, ebenso Drogenabhängigkeit. Ausgeschlossen ist auch, wer ein Fremdtransplantat erhalten hat oder wer sich zwischen 1980 und 1996 mehr als 6 Monate in Großbritannien aufgehalten hat, weil dies das Risiko berge, den Erreger der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit ("Rinderwahnsinn") in sich zu tragen. Dieser Ausschlussgrund gilt selbst für Vegetarier.

Wie begründet das Paul-Ehrlich-Institut den Ausschluss homosexuell aktiver Männer?

Statistisch gesehen sind homosexuell aktive Männer eine HIV-Risikogruppe. Das Paul-Ehrlich-Institut verweist auf Erhebungen des Robert-Koch-Instituts, wonach etwa zwei Drittel aller HIV-Neuinfizierten homosexuell aktive Männer sind, obwohl diese nur drei bis fünf Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen. Letztlich steht hinter dem pauschalen Ausschluss aller homosexuell aktiven Männer von der Blutspende auch der Gedanke, nur auf drei bis fünf Prozent aller potentiellen Blutspender zu verzichten, dabei aber die größte einzelne Risikogruppe für HIV auszuschließen.

Was ist das diagnostische Fenster?

Das "diagnostische Fenster" ist der Zeitraum, in dem Erreger wie der HI-Virus zwar schon im Blut sind, aber bei den Tests des Spenderbluts noch nicht nachgewiesen werden können - zum Beispiel, weil die Infizierung des Spenders erst kurz vor der Blutspende erfolgt ist und momentan nur sehr wenige Erreger im Blut sind. Obwohl die Erreger noch nicht nachweisbar sind, kann eine Blutspende in diesem Fall zu einer Infizierung des Empfängers führen. Das diagnostische Fenster hängt vom jeweiligen Erreger ab und ist in den vergangenen Jahrzehnten dank verbesserter Tests immer kleiner geworden - letztlich steht das Restrisiko der unerkannten Weitergabe von Erregern aber im Mittelpunkt der Kontroverse.

Wie könnte eine Kompromiss-Lösung aussehen?

Es werden verschiedene Kompromisse diskutiert. Eine Lösung könnte sein, nicht mehr alle Männer auszuschließen, die jemals sexuelle Kontakte zu Männern hatten, sondern nur noch diejenigen, bei denen der Kontakt nach der Selbstauskunft weniger als ein Jahr zurückliegt. Denkbar ist auch, noch genauer nach dem sexuellen Risikoverhalten wie wechselnden Partnern und "Safer Sex" zu fragen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 29. April 2015 um 12:00 Uhr.