Streit vor dem Europäischen Gerichtshof Kopftuch als Kündigungsgrund?
Ist das Tragen eines Kopftuchs als religiöses Zeichen bei der Arbeit zulässig? Darüber wird in vielen EU-Ländern heftig diskutiert. Auch der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich mit dieser Frage. Heute wird eine wichtige Stellungnahme dazu erwartet.
Die Juristen in Luxemburg haben es mit dem Fall einer muslimischen Frau aus Belgien zu tun. Diese war bei einer Sicherheitsfirma am Empfang tätig. Ihr Arbeitgeber verbot ihr das Tragen eines Kopftuchs mit der Begründung, die Firma erlaube grundsätzlich keinem der Angestellten, sichtbare Zeichen einer religiösen oder politischen Überzeugung zur Schau zu stellen.
Als die Frau aber erklärte, sie werde als Muslima auch weiterhin mit Kopftuch zur Arbeit kommen, wurde sie entlassen. Nun muss der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob dies gerechtfertigt war. Konkret: Ob die Entlassung nicht eine Ungleichbehandlung aufgrund der religiösen Überzeugung der Angestellten darstellt.
Stellungnahme mit Spannung erwartet
Urteilen wird der EuGH zwar erst in einigen Monaten, doch bereits die Stellungnahme der Generalanwältin heute dürfte in ganz Europa zur Kenntnis genommen werden. In den meisten Fällen folgt das Gericht nämlich dem Rat seiner Gutachter. Die EuGH-Juristen geben mit ihren Entscheidungen die Richtung für die Rechtsprechung in allen EU-Staaten vor.
Meist wird in Sachen Kopftuch darüber gestritten, ob der Staat seinen Angestellten, also zum Beispiel Lehrerinnen oder Polizistinnen, dies grundsätzlich verbieten sollte. In diesem Fall jedoch geht es um ein Privatunternehmen. Was die Rechtsprechung angeht, so verbietet zum Beispiel Frankreich sämtlichen Staats-Bediensteten, sich zu verhüllen oder zu verschleiern. In Deutschland ist die Regelung von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch Anfang des Jahres entschieden, dass der Staat muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs nicht pauschal verbieten darf.