Sanktionen gegen Neumitglied Kroatien EU will 80 Millionen Euro einfrieren
Das neue EU-Mitglied Kroatien bekommt Ärger. Denn die Regierung in Zagreb will mutmaßliche Verbrecher vor der Auslieferung schützen. Das war so nicht vereinbart, betont die EU-Kommission. Sie will nun 80 Millionen Euro einfrieren.
Keine drei Monate nach dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union will die EU-Kommission bereits Sanktionen gegen den Balkanstaat verhängen. Die Brüsseler Institution hat ein entsprechendes Verfahren eingeleitet, weil Kroatien den europäischen Haftbefehl nicht umsetzt wie in den Beitrittsverhandlungen vereinbart. EU-Justizkommissarin Viviane Reding hatte das Vorgehen gegen die Regierung in Zagreb bereits am Dienstag angekündigt, nun leitete sie das Verfahren offiziell ein.
Damit kann die EU bis zu 80 Millionen Euro einfrieren, die Kroatien gezahlt werden sollen, um den Schengen-Beitritt zu finanzieren. Zudem könnte die Innen- und Justizpolitik des Landes stärker überwacht werden.
Kroatien kommt Haftbefehlen nicht nach
Auslöser des Konflikts ist ein Gesetz, mit dem Kroatien drei Tage vor seinem EU-Beitritt zum 1. Juli die Anwendung des europäischen Haftbefehls auf nach August 2002 begangene Straftaten begrenzt und die Auslieferung von mutmaßlichen Straftätern verhindern kann. Dadurch wird nicht nur die Zeit der Balkan-Kriege (1991 bis 1995) ausgenommen, sondern auch der Fall des früheren jugoslawischen Geheimdienstagenten Josip Perkovic. Deutschland fordert die Auslieferung Perkovics wegen eines Mordes an einem Kroaten in Bayern im Jahr 1983.
"Die zeitliche Beschränkung des Europäischen Haftbefehls ist ein eindeutiger, schwerer Verstoß gegen EU-Recht", kritisierte die EU-Kommission. Auf Druck aus Brüssel hatte sich die Regierung in Zagreb zwar zu einer erneuten Gesetzesänderung bereit erklärt, die soll aber erst am 15. Juli 2014 in Kraft treten. "Diese lange Frist ist nicht gerechtfertigt", erklärte die EU-Kommission.
Im Sommer habe Kroatien nur wenige Tage gebraucht, um seine Gesetze entgegen der EU-Regelung zu ändern. "Länger sollte auch die Wiederherstellung der Rechtskonformität nicht dauern." Bis zum 6. September hatte Kroatien 121 Ersuche auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls erhalten, teilte die EU-Kommission unter Berufung auf kroatische Angaben mit. Davon betrafen 23 vor August 2002 begangene Straftaten. Demnach liegen den Behörden in Zagreb mehr als 20 europäische Haftbefehle vor, denen Kroatien nicht nachkommt.