Zu wenig Schutz für Whistleblower EU-Kommission verklagt Deutschland
Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen mangelndem Schutz von Hinweisgebern. Erst kürzlich wurde ein entsprechendes Gesetz mit diesem Zweck gestoppt, sieben weitere EU-Staaten sind ebenfalls angeklagt.
Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichendes Schutzes von Hinweisgebern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesrepublik wird vorgeworfen, Regeln zum Schutz von Menschen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, nicht vollständig umgesetzt zu haben, wie die Kommission mitteilte.
Der EuGH kann Deutschland im Fall einer Niederlage zu einer Geldstrafe verurteilen. Neben Deutschland werden auch sieben weitere EU-Staaten verklagt.
EU will Schutz für interne Informanten
Die Mitgliedsstaaten der EU sind eigentlich dazu verpflichtet, Whistleblowern sichere Kommunikationskanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie auf vertrauliche Weise Informationen zu Verstößen gegen das EU-Recht teilen können. "Damit soll ein zuverlässiger Schutz vor Repressalien etabliert werden", heißt es vonseiten der Kommission.
Ziel sei es, Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben, zu schützen. Skandale wie das Facebook-Datenleck oder die sogenannten Panama Papers hätten gezeigt, dass verdeckte Machenschaften oft nur von innen heraus zu identifizieren seien. Wichtig sei vor allem, dass Hinweisgeber sich nicht als Erstes an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen wenden müssten.
Zum Schutz von Informanten hatte sich die EU 2019 deshalb auf neue Regeln geeinigt. Diesen sei Deutschland nicht ausreichend nachgekommen. Die Vorgaben decken unter anderem Verstöße gegen EU-Recht im Bereich der Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung, beim Datenschutz, bei der Lebensmittel- und Produktsicherheit, beim Umweltschutz und der nuklearen Sicherheit ab.
Deutschland tut sich schwer
In Deutschland hatte der Bundesrat erst kürzlich einen Gesetzesentwurf zum besseren Schutz von Whistleblowern gestoppt. Länder mit Regierungsbeteiligung von CDU/CSU verweigerten dem Vorhaben die Unterstützung. Sie beklagten eine zu starke bürokratische Belastung für Unternehmen.
Der Europaabgeordnete Rasmus Andresen kommentierte den jetzigen Verweis an den Europäischen Gerichtshof als den "jüngsten Akt eines wahren Trauerspiels". In Deutschland könne es schon seit Jahren einen ausreichenden Whistleblower-Schutz geben, so der Grünen-Politiker.