"Kanalratten"-Äußerung Erdogan zeigt Kubicki an
FDP-Vize Kubicki hatte den türkischen Präsidenten Erdogan auf einer Wahlkampfveranstaltung als "kleine Kanalratte" bezeichnet. Der hat Kubicki laut Medienberichten nun angezeigt. Der FDP-Politiker reagierte darauf gelassen.
Wegen seiner Äußerung über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan droht dem FDP-Politiker Wolfgang Kubicki ein Strafverfahren. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Bundestagsvizepräsident Kubicki hatte Erdogan bei einem Wahlkampfauftritt in Hildesheim als "kleine Kanalratte" bezeichnet und in diesem Zusammenhang dessen Flüchtlingspolitik scharf kritisiert.
Strafantrag wegen Beleidigung und Verleumdung
Berichten zufolge erstattete der Kölner Rechtsanwalt Mustafa Kaplan in Erdogans Namen Strafanzeige gegen Kubicki und stellte außerdem Strafantrag wegen Beleidigung und Verleumdung. Das Schreiben stamme vom 29. September. Das siebenseitige Schreiben sei wegen der örtlichen Zuständigkeit an die Staatsanwaltschaft Hildesheim gegangen.
Kaplan schreibe, die Bezeichnung "Kanalratte" müsse man so verstehen, dass Erdogan ein Mensch sei, "der als sittlich verwahrlost, moralisch heruntergekommen und Ekel hervorrufend angesehen wird". Es gehe Kubicki nicht um sachliche Kritik, sondern allein um Diffamierung. Verschärfend komme hinzu, dass der Ausdruck für Erdogan "auch aus religiösen Gründen" schwer hinzunehmen sei. Es handele sich um einen "rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person".
Im Übrigen habe Kubicki dem Präsidenten indirekt unterstellt, Flüchtende als Druckmittel gegen den Westen einzusetzen. Das sei nachweislich unwahr.
Kubicki sieht Rechtsstreit gelassen entgegen
Der FDP-Vize Kubicki sagte auf dpa-Anfrage, er sehe einem möglichen Rechtsstreit mit Erdogan sorglos entgegen. "Die Tatsache, dass Herr Erdogan seit Beginn seiner Amtszeit im Jahr 2014 rund 200.000 solcher Verfahren hat einleiten lassen, sagt eigentlich schon alles. Ich sehe jedenfalls einer möglichen juristischen Auseinandersetzung mit Gelassenheit entgegen." Im Gegensatz zur Türkei sei Deutschland ein Rechtsstaat, in dem die Meinungs- und Äußerungsfreiheit zentralen Verfassungsrang habe.
Auswärtiges Amt distanziert sich
Kubicki hatte zuvor eingeräumt, dass er Erdogan in einer Nebenbemerkung "kleine Kanalratte" nannte. Eine Kanalratte sei ein "kleines, niedliches, gleichwohl kluges und verschlagenes Wesen, weshalb sie auch in Kindergeschichten als Protagonistin auftritt" ('Kalle Kanalratte', 'Ratatouille'), verteidigte Kubicki sich.
Das Auswärtige Amt distanzierte sich unterdessen von den Äußerungen des FDP-Politikers - wenn auch nur indirekt. Ein Sprecher erläuterte am Mittwoch die grundsätzliche Haltung seines Ministeriums, wonach der Umgang mit Repräsentanten anderer Staaten "respektvoll" sein müsse. "Insofern haben beleidigende Äußerungen im internationalen Umgang und in unserer Kommunikation keinen Platz." Als direkte Kritik an Kubicki wollte er diese Aussagen allerdings nicht verstanden wissen. Als Ministeriumssprecher werde er Äußerungen eines Abgeordneten nicht kommentieren.
Ein Sprecher des türkischen Außenministeriums sagte am Dienstag, man verurteile die beleidigenden Worte Kubickis auf das Schärfste. Das türkische Außenministerium bestellte den deutschen Botschafter ein.