Deutsche Enthaltung EU-Lieferkettengesetz scheitert erneut
Das Lieferkettengesetz soll verhindern, dass Unternehmen von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Doch unter den EU-Staaten gibt es weiter keine Mehrheit für das Vorhaben - unter anderem weil Deutschland sich enthielt.
Für das geplante Lieferkettengesetz gibt es unter den EU-Staaten weiter keine Mehrheit. "Trotz der Bemühungen der Präsidentschaft wurde die nötige Unterstützung nicht erreicht", teilte der belgische Vorsitz im Rat der Mitgliedstaaten mit. "Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen und werden sehen, ob es möglich ist, die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen."
Damit ist offen, ob über das Vorhaben noch mal neu verhandelt werden muss, obwohl es im Dezember eigentlich bereits einen Kompromiss zwischen Unterhändlern der beiden Institutionen gab. Zudem ist fraglich, ob das Gesetz noch vor den Europawahlen Anfang Juni verabschiedet werden kann.
FDP blockiert auf deutscher Seite
Mit dem Gesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Die Bundesregierung enthielt sich, weil die FDP die deutsche Zustimmung blockiert. In dem Gremium wirkt das wie eine Nein-Stimme.
Die Liberalen befürchten etwa, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen. Politiker von SPD und Grünen befürworten das Vorhaben hingegen. Die Unstimmigkeiten hatten zu einem offenen Schlagabtausch in der Ampelkoalition geführt.
Unterschiede zum deutschen Gesetz
Der Entwurf geht in einigen Punkten über ein Lieferkettengesetz hinaus, das in Deutschland bereits seit dem vergangenen Jahr gilt. So ist auf EU-Ebene vorgesehen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind, was im deutschen Gesetz ausgeschlossen ist.
Auch soll das EU-Gesetz etwa bereits für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro gelten. Das deutsche Lieferkettengesetz gilt seit dem 1. Januar 2024 erst ab 1.000 Beschäftigten, dann aber unabhängig vom Umsatz.