Entschädigung bei Verspätung EuGH stärkt Rechte von Fluggästen
Fluggäste müssen auch dann entschädigt werden, wenn sich nur ein Flug auf einer Teilstrecke sehr verspätet. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Passagieren, deren Flüge große Verspätung haben. Fluggäste könnten auch dann eine Entschädigung fordern, wenn eine Reise aus mehreren Flügen bestehe und diese von unterschiedlichen Gesellschaften durchgeführt würde, teilten die Richter mit.
Dafür müsse zwischen den Unternehmen keine besondere rechtliche Beziehung bestehen, solange ein Reisebüro die Flüge kombiniere, dafür einen Gesamtpreis in Rechnung stelle und ein einheitliches Ticket ausgebe.
600 Euro für vier Stunden Verspätung
Hintergrund ist ein Fall vor dem Bundesgerichtshof. Eine Reisende verlangt von der Fluggesellschaft American Airlines eine Ausgleichszahlung von 600 Euro, weil sie mit mehr als vier Stunden Verspätung in Kansas City in den USA ankam. Sie hatte ihren Flug mit Swiss von Stuttgart nach Zürich und von dort mit American Airlines nach Philadelphia sowie weiter nach Kansas City in einem Reisebüro gebucht. Die Verspätung entstand auf dem letzten Teilflug. Das Reisebüro hatte ihr für die Teilflüge einen Gesamtpreis berechnet und ein einheitliches Ticket gegeben.