EuGH weist Klagen ab Rechtsstaatsmechanismus ist rechtens
Mit dem Urteil ist klar: Die EU-Kommission kann den Rechtsstaatsmechanismus einsetzen. Mit ihm kann sie gegen Mitglieder vorgehen und Gelder kürzen, wenn diese die Gewaltenteilung einschränken. Doch der EuGH gibt klare Regeln vor.
Auch für das oberste Gericht der EU war das eine große Sache: Zum ersten Mal wurde eine Urteilsverkündung live im Netz gestreamt. Denn es ging um etwas ganz Grundsätzliches, das die Europäische Union deutlich verändern kann. In Zukunft darf einem Mitgliedsstaat der EU das Geld gesperrt werden, wenn es in diesem Land nicht rechtsstaatlich zugeht. Der Präsident des Gerichts, Koen Lenaerts, verlas kurz und knapp auf Ungarisch, die Klage sei abgewiesen, was gleichzeitig auf Englisch übersetzt wurde.
Die Begründung gab es nur schriftlich. Aber das Urteil ist ganz klar. Der neue Rechtsstaatsmechanismus kann umgesetzt werden. Das heißt: Die Kommission kann Kürzungen in die Wege leiten.
Anschließend können Regierungschefs mit Mehrheitsbeschluss und Unterstützung des Parlaments einem Mitgliedsland Haushaltsmittel der EU entziehen, wenn die Regierung dieses Landes etwa die Unabhängigkeit der Gerichte gefährdet oder wenn es für die Menschen in dem Land nur noch schwer möglich ist, sich gegen staatliche Maßnahmen zu wehren.
Nicht einfach Mitglieder abstrafen
Allerdings stellt das Gericht eines klar: Es gehe nicht darum, Mitglieder einfach abzustrafen. Das Sperren sei nur erlaubt, wenn wirklich der EU-Haushalt durch das Verhalten des Mitgliedslandes beschädigt und EU-Geld nicht ordnungsgemäß verwendet wird. Was zum Beispiel der Fall sein könnte, wenn die Behörden Geld der EU in dem Land veruntreuen und dies dort nicht bestraft wird, weil Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht unabhängig sind.
Klagen von Polen und Ungarn abgewiesen
Polen und Ungarn hatten vorm obersten Gericht der EU, dem EuGH in Luxemburg, geklagt, denn beide Länder befürchten, dass ihnen das Geld gesperrt werden könnte. Es könnte für beide Länder um erhebliche Summen gehen: Polen bekam im Jahr 2020 aus EU-Mitteln netto mehr als zwölf Milliarden Euro, Ungarn knapp fünf Milliarden.
Dazu kommen die in Aussicht gestellten milliardenschweren Corona-Hilfen, die ebenfalls verweigert werden könnten. Beide Länder hatten diese geltend gemacht. Einen solchen Schritt dürfe die EU nicht gehen. Das erlaubten die Europäischen Verträge nicht.
Aber dem widerspricht der EuGH ganz deutlich: Zu den Werten, die die Europäische Union präge, gehörten die Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit und Solidarität. Es reiche nicht aus, wenn ein Land vorm Beitritt der Union diese Grundsätze befolge und sich nach dem Beitritt wieder von ihnen verabschiede. Das seien Werte, die alle teilen. Die müsste die EU auch verteidigen.
Viel Unterstützung für Rechtsstaatsmechanismus
Das Urteil ist deutlich. Und sicherlich war dem Gerichtshof wichtig, dass er die anderen Mitgliedsländer in der EU hinter sich wusste. Viele hatten im Verfahren für den neuen Rechtsstaatsmechanismus plädiert.
Sollte die EU tatsächlich demnächst Zahlungen an Polen und Ungarn sperren, wird sich das jeweilige Land sicher wieder an den EuGH wenden, um dagegen zu protestieren. Aber ob der dann den Rechtsstaatsmechanismus stoppt, ist die Frage. Die Luxemburger Richter haben schon viel Anschauungsmaterial. Immer wieder landen gerade Einzelfälle aus Polen beim EuGH, die deutlich zeigen: In dem Land ist es um den Rechtsstaat schlecht bestellt.
Rechtssachen C-156/21 und C-157/21