Anhörung im Fall Fritzl Hafterleichterung, aber keine Freilassung
In Österreich soll der wegen eines Inzestverbrechens verurteilte Josef Fritzl bald in ein normales Gefängnis verlegt werden. Seine Anwältin möchte erreichen, dass der 88-Jährige in ein Pflegeheim entlassen wird.
Angeblich wurde er schon in Cafés gesehen, in Krems an der Donau, rund um das Gefängnis, in dem er seit etwas mehr als 15 Jahren sitzt. Und zwar im sogenannten Maßnahmenvollzug. Als er damals eingewiesen wurde hieß das noch "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher". Es geht um Josef Fritzl, der in der Zwischenzeit seinen Namen geändert hat.
Er wurde zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt, weil er seine Tochter 24 Jahre lang im Keller weggesperrt hatte. Laut Gerichtsakten hatte er sie mindestens dreitausendmal vergewaltigt und dabei sieben Kinder mit ihr gezeugt.
Taten blieben über Jahre unentdeckt
Als er aufflog, weil eines der sieben Kinder kurz nach der Geburt starb, war Österreich erschüttert. Nicht nur wegen der monströsen Tat, sondern auch, weil Fritzl so lange unentdeckt geblieben war.
Auch deshalb wird jede Bewegung im Fall Fritzl jetzt aufmerksam beobachtet. Auch deshalb gibt es die Spekulationen: Kommt er vielleicht vorzeitig frei? Nur weil jemand glaubt, einen schwer dementen bald 89-Jährigen mit Rollator und in Begleitung von Justizbeamten im Café gesehen zu haben?
Die Antwort lautet auch heute: Nein, Fritzl wird nicht vorzeitig entlassen. Obwohl seine Anwältin Astrid Wagner seit Monaten genau darauf hinarbeitet. "Er hat ein Recht, entsprechend behandelt zu werden. Und das ist meines Erachtens nur in einem Pflegeheim möglich und nicht in einer Justizanstalt", sagt sie.
Gutachterin attestiert schwere Demenz
Ein Pflegeheim würde relative Freiheit bedeuten. Es gibt eine Zwischenstufe - und die dürfte erreicht sein. Fritzls Anwältin wertet die Entlassung aus dem "Maßnahmenvollzug", also aus der geschlossenen Psychiatrie in den normalen Strafvollzug, als "Teilerfolg": Das hat ein Senat aus drei Richterinnen und Richtern jetzt entschieden. Die Entscheidung kann noch angefochten werden.
Grundlage ist ein neues Gutachten der angesehenen österreichischen Psychiaterin Adelheid Kastner, die Fritzl schon früher beurteilt hatte. Sie stellt fest, Fritzl sei inzwischen schwer dement. Es sei vorbei mit dem attestierten "scharfen Verstand", der ihn früher, laut Gutachten, so gefährlich gemacht hatte. Das heißt, dass alle Therapien in der geschlossenen Psychiatrie nichts mehr bringen. Also kommt die Entlassung in den normalen Strafvollzug.
Verurteilter soll Reue gezeigt haben
Für Fritzls Anwältin stellt sich aber die Frage: Warum also nicht gleich die Entlassung in ein Pflegeheim? Gerichtsgutachter Patrick Frottier sagt, dass dies rechtlich möglich wäre. Wenn aufgrund der Demenz nicht mehr die Gefährlichkeit vorhanden sei, könnte Fritzl auch aus dem Normalvollzug entlassen werden.
Gefährlich wäre Fritzl nicht mehr, angeblich bereut er auch aufrichtig, sagt seine Anwältin. Er habe das auch vor dem Gerichtssenat nochmal betont. Er sei "sehr gerührt", dass er vermutlich bald in den normalen Vollzug dürfe, mit erleichterten Bedingungen.
Den nächsten Schritt, ins Pflegeheim, hat das Gericht noch verweigert. Sollte es so weit kommen, sieht Gerichtspsychiater Reinhard Haller eine weitere Herausforderung: Ein Pflegeheim zu finden, das Fritzl überhaupt aufnimmt.