Strafmaß in London verkündet Zweieinhalb Jahre Haft für Boris Becker
Ex-Tennisstar Boris Becker muss für zwei Jahre und sechs Monate in Haft. Eine Geschworenenjury hatte den dreifachen Wimbledon-Sieger zuvor unter anderem wegen Insolvenzverschleppung schuldig gesprochen.
Tennis-Legende Boris Becker muss ins Gefängnis. Ein Gericht in London verurteilte den Deutschen wegen mehrerer Insolvenzstraftaten zu zweieinhalb Jahren Haft. Davon muss der 54-Jährige die Hälfte absitzen, bevor er den Rest auf Bewährung in Freiheit verbringen darf, entschied Richterin Deborah Taylor am Southwark Crown Court.
Der dreifache Wimbledon-Sieger, der in London lebt, wurde umgehend in Gewahrsam genommen. Er hat nun 28 Tage Zeit, um gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Immobilienbesitz in Leimen verschwiegen
Im Juni 2017 hatte ein Londoner Konkursgericht den einstigen Tennis-Star wegen unbeglichener Schulden für zahlungsunfähig erklärt. Auf bis zu 50 Millionen Pfund wurden Beckers Außenstände damals geschätzt. Er hätte daraufhin sein Vermögen offenlegen müssen. Die Richter am Southwark Crown Court gelangten vor vier Wochen aber zu der Ansicht, dass er dieser Pflicht nicht vollständig nachgekommen sei.
Die Jury sprach den Deutschen deshalb in vier von 24 Anklagepunkten schuldig. Laut Gericht soll Becker eine Immobilie in seinem Heimatort Leimen im Schätzwert von rund 1,2 Millionen Euro verschleiert haben, unerlaubterweise insgesamt 427.000 Euro auf andere Konten überwiesen sowie Anteile an einer Firma für künstliche Intelligenz im Wert von 78.600 Euro und eine Darlehensschuld in Höhe von 825.000 Euro verschwiegen haben. Der 54-Jährige hatte die Vorwürfe bestritten.
Strafen werden parallel verbüßt
Richterin Taylor kritisierte, Becker habe keine Reue gezeigt und versucht, sich von Beratern, die er für seine Probleme verantwortlich machte, zu distanzieren. Er habe seine Pflichten wegen der Insolvenz gekannt. Taylor verurteilte Becker wegen der unerlaubten und vorsätzlichen Überweisung zu zweieinhalb Jahren Haft. Wegen der anderen drei Schuldsprüche ordnete sie jeweils 18 Monate Haft an. Da die Strafen formal parallel verbüßt werden, ergab sich die Gesamtdauer von 30 Monaten Haft.
Staatsanwältin Rebecca Chalkley hatte zuvor keine Strafmaßforderung genannt, aber deutlich gemacht, dass sie eine Bewährungsstrafe nicht für ausreichend hielt. Dass Becker am Tag nach der gerichtlich angeordneten Insolvenz noch hohe Summen überwiesen hatte, ähnele Geldwäsche, so Chalkley.
Verteidigung bat um Milde
Beckers Anwalt Jonathan Laidlaw hingegen bat in seinem Schlusswort um Milde und sprach sich für eine Bewährungsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren aus. Bei den Überweisungen habe es sich um Zahlungen an seine Ex-Frau Barbara sowie seine Gattin Lilly und seine Kinder gehandelt, die von ihm abhängig gewesen seien.
Laidlaw räumte ein, dass Becker damit das Gesetz gebrochen hatte, es sei aber kein schwerwiegender Fall. Der 54-Jährige habe sich in einer verzweifelten finanziellen Lage befunden. Seine Karriere und sein Ruf seien zerstört. "Er hat praktisch alles verloren", sagte Laidlaw. Becker äußerte sich nicht.