Flüchtlinge in der EU Überstellungen nach Dublin-Regeln scheitern oft
Flüchtlinge, die nach Deutschland einreisen, aber bereits in einem anderen EU-Land registriert sind, dürfen laut Dublin-Verfahren dorthin überstellt werden. Doch häufig scheitert das. Ein Grund sind die anderen Mitgliedstaaten.
Die Überstellung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten nach dem sogenannten Dublin-Verfahren scheitert einem Medienbericht zufolge häufig an anderen Mitgliedstaaten. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage einer Linken-Abgeordneten hervorgeht, über die die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, scheiterten bis August 24.192 fristgerechte Überstellungen.
Demnach lag das in den meisten Fällen (5.296) am zuständigen Mitgliedstaat. Auf Platz zwei der Ursachen folgen laut den Angaben die ausführenden Ausländerbehörden mit 5.060 Fällen. In 2.964 Fällen waren die Personen "untergetaucht". 2.307 Mal verhinderte "Organisatorisches" die Überstellung, 2.151 Mal wurde die Person "nicht angetroffen".
EU-Länder lassen Flüchtlinge unregistriert weiterziehen
Nach dem Dublin-Verfahren ist der Staat für Asylanträge zuständig, in dem ein Flüchtling zuerst europäischen Boden betritt. Um die jeweilige Zuständigkeit zu klären und zu verhindern, dass Migranten Asylanträge in mehreren EU-Staaten stellen, müssen die Staaten die Fingerabdrücke aller Personen festhalten, die in ihrem Land Asyl beantragen. Diese werden im sogenannten Eurodac-System festgehalten.
Finden deutsche Behörden also einen Treffer in der Eurodac-Datenbank, bedeutet das, dass die Person schon in einem anderen Land registriert wurde und dorthin überstellt werden kann. Allerdings gibt es an diesem System schon seit Jahren Zweifel, insbesondere weil südliche EU-Länder Flüchtlinge auch ohne Registrierung weiterziehen lassen.
Nicht alle Migranten müssen registriert werden
Allerdings dürfte die Zahl der Asylsuchenden, die unregistriert durch andere EU-Länder nach Deutschland eingereist sind, deutlich niedriger sein als bislang angenommen. Demnach gab es im vergangenen Jahr 217.774 Erstanträge auf Asyl in Deutschland. Zu 49.834 (rund 23 Prozent) aller Anträge fanden die Behörden Treffer im Eurodac-System. Im Umkehrschluss gab es in 77 Prozent der Fälle keine Treffer.
Allerdings sind für viele dieser Personen gar kein Treffer im Eurodac-System zu erwarten. Dazu zählen etwa Kinder, die in Deutschland geboren wurden und auf die im vergangenen Jahr 24.791 Asylanträge entfielen. Auch Menschen, die ein Visum haben - wie es etwa beim Familiennachzug der Fall ist -, werden nicht in Eurodac registriert. Im vergangenen Jahr betraf das 29.840 Anträge. Zudem nicht im System registriert sind die im vergangenen Jahr visafrei eingereisten Personen (27.852) und die Fälle, in denen die Antragsstellenden Kinder waren (72.384).