Corona-Pandemie Österreich schafft Quarantänepflicht ab
Auch Österreich steckt in einer sommerlichen Corona-Welle - dennoch soll die Quarantäne-Pflicht für Infizierte entfallen. Die Regierung nennt vor allem psychische und soziale Folgen der Pandemie als Gründe.
Mitten in der sommerlichen Corona-Welle schafft Österreich die Quarantäne für Infizierte ab. "Wir machen jetzt Verkehrsbeschränkungen statt verpflichtender Quarantäne", sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch. Die grundsätzliche Lockerung werde ab 1. August gelten.
Auch Infizierte dürften nun weiter unterwegs sein, allerdings mit FFP2-Maske. "Wer krank ist, bleibt zu Hause", appellierte der Grünen-Politiker zugleich an die Bürger. Die Entscheidung sei gerade auch mit Blick auf die psychischen und sozialen Folgen der Corona-Krise gefallen. Weltweit hätten Ängste und Depressionen zugenommen.
Soziale Frage und soziale Verwerfungen
"Wir können die Pandemie nicht wegtesten, nicht wegimpfen und nicht wegabsondern", so Rauch. Aber: "Wir gehen einfach gut vorbereitet in eine neue Phase der Pandemie-Bekämpfung." Weiterhin gelte eine Meldepflicht, um einen Überblick über das Krankheitsgeschehen zu behalten.
Im Herbst drohe mit der Gaskrise, der Teuerung und dem Krieg in der Ukraine ohnehin eine schwierige Situation für die Bevölkerung, sagte Rauch der "Tiroler Tageszeitung". "Ich bin Sozial- und Gesundheitsminister, deshalb beschäftigt mich mittlerweile die soziale Frage und die Frage der sozialen Verwerfungen mindestens ebenso intensiv wie die Corona-Krise."
Verweis auf andere Länder
Rauch verwies auf internationale Vorbilder wie Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Spanien und die Schweiz. Dort sei die Quarantäne ohne größere Folgen teils seit Monaten abgeschafft.
Deutlich wie nie stellte die Regierung auch die Aussagekraft der Zahl der Covid-Patienten in den Krankenhäusern infrage. Eine genaue Analyse ergebe, dass nur etwa die Hälfte der entsprechenden Patienten als Hauptdiagnose Covid habe, sagte Katharina Reich, Expertin des Gesundheitsministeriums.
Infizierte dürfen nicht in Krankenhäuser
Zu den Verkehrsbeschränkungen zählt ein Betretungsverbot für infizierte Besucher in Krankenanstalten ebenso in Pflege-, Behinderten- und Kureinrichtungen. Wie aus dem der Nachrichtenagentur APA vorliegenden Entwurf weiter hervorgeht, dürfen aber infizierte Mitarbeiter an diesen Orten mit Maske weiter ihrem Job nachgehen. Im Freien und bei einem Mindestabstand von zwei Metern entfällt die Maskenpflicht.
Zum Schutz besonders gefährdeter Menschen wird die Risikogruppen-Verordnung bis Oktober befristet wieder in Kraft gesetzt, wie Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) sagte. Damit können Mitarbeiter freigestellt werden, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Die Sieben-Tage-Inzidenz in Österreich liegt mit rund 900 Fällen pro 100.000 Einwohner und Woche über dem deutschen Wert. Im Vergleich zum Sommer des Vorjahres müssen aktuell wesentlich mehr Patienten in den Krankenhäusern betreut werden.