Beschluss des Nationalrats Österreich erlaubt Beihilfe zum Suizid
In Österreich können dauerhaft schwer oder unheilbar kranke Erwachsene künftig Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen. Der Nationalrat billigte dafür ein neues Gesetz. Diese Form der Sterbehilfe ist an strenge Bedingungen geknüpft.
Ab dem kommenden Jahr ist in Österreich die Beihilfe zum Suizid rechtlich erlaubt. Der Nationalrat des Landes verabschiedete dazu mit großer Mehrheit das neue "Sterbeverfügungsgesetz". Lediglich die rechtspopulistische FPÖ stimmte gegen die Neuregelungen.
Damit können dauerhaft schwer kranke Menschen oder Betroffene einer unheilbaren Krankheit künftig in der Apotheke Medikamente erhalten, die den Tod herbeiführen.
Allerdings ist die Entscheidung für die Sterbehilfe an mehrere Bedingungen geknüpft. Die Betroffenen, die sie in Anspruch nehmen wollen, müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem muss die Schwere ihrer Krankheit durch eine medizinische Diagnose belegt sein.
Mehrwöchige Frist als Bedenkzeit
Die Betroffenen müssen Beratungsgespräche mit mindestens zwei Ärzten führen, von denen einer über eine Qualifikation in Palliativmedizin verfügen muss. Die Ärzte müssen feststellen, dass die Person in der Lage ist, die Entscheidung für den Suizid selbstständig und bewusst zu treffen. Zudem muss eine Frist von zwölf Wochen Wartezeit eingehalten werden, um sicherzugehen, dass es sich um einen gefestigten und nicht aus einer Krisensituation heraus getroffenen Entschluss handelt. Bei Menschen mit Krankheit im Endstadium beträgt diese Frist nur zwei Wochen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die Betroffenen bei einem Notar oder Patientenanwalt eine Verfügung aufsetzen, um die Beihilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen. Aktive Sterbehilfe bleibt in Österreich auch weiterhin verboten.
Verfassungsgericht hatte Verbot gekippt
Vor rund einem Jahr hatte das österreichische Verfassungsgericht das bisherige Verbot der Beihilfe zum Suizid aufgehoben und bis Ende dieses Jahres eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Die Richter sahen in dem Verbot einen Verstoß gegen das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung.
Das nun verabschiedete Gesetz achte die Menschenwürde, sagte Justizministerin Alma Zadic von den österreichischen Grünen der Nachrichtenagentur APA. Es solle aber auch sicherstellen, dass "niemand den Weg des Sterbens wählt, wenn es andere Möglichkeiten gibt". Darum solle die Hospiz- und Palliativversorgung landesweit ausgebaut werden. Die Regierung plane, dafür 108 Millionen Euro zu investieren.