Frankreich Gericht bestätigt Haft für Ex-Präsident Sarkozy
Der frühere französische Staatschef muss eine Haftstrafe antreten. Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil, in dem Sarkozy wegen Bestechung eines Generalanwalts schuldig gesprochen worden war. Sarkozys Verteidigung kündigte Revision an.
Ein Berufungsgericht hat die Verurteilung von Frankreichs früherem Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme bestätigt. Das Gericht in Paris hielt in seinem Urteil an der Verurteilung des 68-Jährigen in erster Instanz zu drei Jahren Haft fest, wovon zwei auf Bewährung ausgesetzt wurden.
Das eine Jahr Haft darf Sarkozy zu Hause unter elektronischer Überwachung absitzen. Ob es allerdings überhaupt soweit kommt, ist noch offen. Der ehemalige Staatschef kann gegen die Entscheidung nämlich in Revision gehen.
Einfluss ausgenutzt
Eine niedrigere gerichtliche Instanz war vor zwei Jahren zu der Auffassung gelangt, dass Sarkozy 2014 - also nach seinem Ausscheiden aus dem Präsidentenamt - über seinen Anwalt Thierry Herzog versucht hatte, den damaligen Generalanwalt beim Kassationsgericht, Gilbert Azibert, zu bestechen.
Sarkozy soll zudem seinen Einfluss ausgenutzt haben, um an vertrauliche Informationen über Ermittlungen rund um die Finanzierung seines Wahlkampfes im Jahr 2007 zu gelangen. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten.
Sarkozy habe Unabhängigkeit der Justiz gefährdet
Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage. Auch Herzog und Azibert wurden in erster Instanz zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung.
Das Berufungsgericht bestätigte diese Strafen. Wie die Vorsitzende Richterin Sophie Clément in der Urteilsbegründung sagte, wögen die von Sarkozy begangenen Taten umso schwerer, weil sie von einem ehemaligen Präsidenten begangen worden seien.
Die Anwältin Sarkozys, Jacqueline Laffont, sagte vor Reportern, ihr Mandant sei unschuldig und kündigte weitere juristische Schritte an: "Für uns beginnt der Prozess jetzt erst."