Gerichtsbeschluss in Griechenland ERT darf vorerst weitersenden
Das höchste griechische Verwaltungsgericht hat die Schließung des Staatssenders ERT für nichtig erklärt. In einer einstweilige Verfügung ordnete das Gericht den Weiterbetrieb an, bis über eine Neuordnung des staatlichen Rundfunks entschieden sei.
Der seit knapp einer Woche geschlossene griechische Staatsrundfunk ERT muss nach einer Gerichtsentscheidung wieder auf Sendung gehen oder ersetzt werden. Das höchste griechische Verwaltungsgericht ordnete in einer einstweilige Verfügung den Weiterbetrieb des Senders an, bis über eine geplante Neuordnung des staatlichen Rundfunks entschieden sei.
Die Gerichtsentscheidung fiel aufgrund eines Eilantrags der Gewerkschaft der ERT-Beschäftigten. Am Abend hatte auch Ministerpräsident Antonis Samaras seinen Koalitionspartnern nach Angaben aus Regierungskreisen vorgeschlagen, den Sender "vorübergehend" wieder zu öffnen, bis ein Gesetz zur Neuordnung des Rundfunks verabschiedet wird.
Sender am vergangenen Dienstag geschlossen
Samaras hatte am vergangenen Dienstag ohne Zustimmung seiner Bündnispartner die sofortige Schließung von ERT verkündet und den Sendebetrieb einstellen lassen. Er begründete die Entscheidung, durch die rund 2700 Menschen arbeitslos wurden, mit der Intransparenz und der Verschwendung bei dem Sender.
Die Entscheidung löste Empörung in der Regierungskoalition aus. Auch aus dem Ausland wurde Samaras kritisiert.