Europäischer Gerichtshof zu Terrorliste Hamas gewinnt Klage gegen EU
Der Europäische Gerichtshof hat in erster Instanz entschieden, dass die EU bei der Einstufung der Hamas als Terrororganisation Verfahrensfehler begangen habe. Nun muss sie nachbessern - oder die Palästinenserorganisation von ihrer Terrorliste streichen.
Die Palästinenserorganisation Hamas hat eine Klage gegen die Europäische Union gewonnen. Der Europäische Gerichtshof stellte in erster Instanz fest, dass die EU bei der Einstufung der Hamas als Terrororganisation Verfahrensfehler begangen habe. Konkret kritisierten die Richter, dass die EU Informationen zur Hamas aus der Presse und dem Internet nicht ausreichend von nationalen Behörden prüfen und bestätigen ließ.
Keine Bewertung über terroristischen Charakter
Das Urteil der Luxemburger Richter sieht vor, dass die EU die Hamas von ihrer Liste mit terroristischen Organisationen nehmen oder innerhalb der nächsten drei Monate die Verfahrensfehler beheben oder Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen muss. Solange blieben die Sanktionen bestehen, "um die Wirksamkeit des künftigen Einfrierens von Geldern abzusichern". Im Zuge der Bekämpfung von Terrorismus sind Konten der Hamas und ihrer Mitglieder in der EU eingefroren.
Das Gericht betonte gleichzeitig, seine Entscheidung äußere sich nicht wesentlich zu der Frage, ob die Hamas tatsächlich eine terroristische Organisation sei oder nicht.
Hamas seit 2001 auf Terrorliste
Der militärische Arm der Hamas steht seit 2001 auf der EU-Terrorliste, seit 2003 auch der politische Teil der Organisation. Mehrfach hatte sich die Organisation zu Attentaten auf Israelis bekannt.
Nach Kämpfen mit der Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas übernahm die Hamas im Sommer 2007 die Kontrolle im Gazastreifen. Auch nach einer Aussöhnung mit der Fatah übt sie dort de facto weiter die militärische Kontrolle aus. Unterstützt wird die Organisation unter anderem von dem Emirat Katar.