Abgasskandal EU leitet Verfahren gegen Italien ein
Die EU-Kommission geht nun auch gegen Italien wegen des Verdachts auf Abgasmanipulationen vor. Brüssel eröffnete ein Verfahren gegen die Regierung in Rom, weil sie Vorwürfen gegen den Autobauer Fiat Chrysler nicht energisch genug nachgegangen sein soll.
Im Skandal um geschönte Abgaswerte muss sich nun auch Italien einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission stellen. Die Brüsseler Behörde wirft der Regierung in Rom vor, Anschuldigungen gegen den Autobauer Fiat Chrysler nicht in angemessener Weise nachzugehen.
Fiat soll wie der Volkswagen-Konzern die Schadstoffwerte bei Dieselautos manipuliert haben. Wenn dies so sei, müssten Sanktionen verhängt werden, erklärte die EU-Kommission. Nach EU-Recht müssen nationale Behörden prüfen, ob ein Fahrzeugtyp die EU-Normen erfüllt, bevor die Autos in den Ländern verkauft werden dürfen.
Ein mit einer Prüfanlage des Kraftfahrtbundesamtes ausgerüsteter Pkw der Marke Fiat fährt durch Flensburg.
Auslöser waren Messungen des Kraftfahrt-Bundesamts
Auslöser des EU-Verfahrens sind Messungen des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) im Zuge des VW-Skandals. Dabei wurden bei Fiat-Modellen auffällige Werte festgestellt, die das KBA auf unzulässige Software zurückführt. Diese schaltet die Abgasreinigung demnach nach 22 Minuten ab, amtliche Tests dauern rund 20 Minuten. Fiat widersprach dem Vorwurf. Im Februar hatte auch das Verkehrsministerium in Rom mitgeteilt, bei Fiat-Chrysler-Autos sei keine illegale Software festgestellt worden. In Brüssel hieß es, das Land habe die Kommission nicht überzeugen können, dass Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung bestimmter Fiat-Modelle gerechtfertigt seien.
Nun Verfahren gegen sieben EU-Staaten
Bereits im Dezember hatte die EU-Kommission im Abgasskandal Verfahren gegen Deutschland und sechs andere EU-Staaten eingeleitet. Zuvor war bekannt geworden, dass der Volkswagen-Konzern mit Hilfe einer speziellen Software Testwerte zum Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide von Millionen Diesel-Autos schönte.
Wenn die von den Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission betroffenen Staaten den Aufforderungen der EU-Kommission nicht nachkommen, droht ihnen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Dessen Richter könnten im letzten Schritt hohe Geldbußen verhängen.