Katholische Kirche Vatikan erlaubt Segnung homosexueller Paare
Auch homosexuelle Paare können künftig in der katholischen Kirche gesegnet werden: Der Vatikan ermöglicht in einer Erklärung die Segnung von "Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren". Es gibt aber Bedingungen.
Der Vatikan erlaubt künftig die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Die Glaubensbehörde veröffentlichte eine Grundsatzerklärung, wonach katholische Geistliche unverheiratete und homosexuelle Paare segnen dürfen.
In dem Text mit dem Titel "Fiducia supplicans" (deutsch: Das flehende Vertrauen) wird betont, dass dabei eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden müsse. Die katholische Lehre, wonach die sexuelle Vereinigung nur innerhalb einer Ehe von Mann und Frau erlaubt sei, bleibe unverändert. Auch dürfe die Segnung nicht in einem gottesdienstlichen Rahmen erfolgen, denn eine solche liturgische Segnung würde voraussetzen, dass die gesegnete Verbindung dem Plan Gottes in seiner Schöpfung entspreche.
Die Erklärung der Glaubensbehörde wurde in mehreren Sprachen veröffentlicht. Sie trägt die Unterschrift des Präfekten der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez, und wurde von Papst Franziskus ausdrücklich genehmigt.
Verständnis von Segen "erweitert und angereichert"
In dem Text der Behörde betont Fernandez, dass die Kirche ihr Verständnis von dem, was ein Segen ist, im Licht der seelsorgerischen Ideale von Papst Franziskus "erweitert und angereichert" habe. Mit diesem weiterentwickelten Verständnis des Segens sei es möglich, "Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare segnen zu können, ohne deren Status offiziell zu konvalidieren oder die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern".
Noch im Februar 2021 hatte die vatikanische Glaubensbehörde mitgeteilt, Segnungen homosexueller Paare seien in der katholischen Kirche nicht möglich. Laut geltender katholischer Lehre ist es zwar keine Sünde, homosexuell zu empfinden. Gleichgeschlechtliche intime Handlungen seien aber "in sich nicht in Ordnung". Das Ausleben der Sexualität sei der Ehe vorbehalten, die nur von einem Mann und einer Frau geschlossen werden könne.
Bätzing begrüßt Vatikan-Entscheidung
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, begrüßte die Entscheidung des Vatikans:
Die Praxis der Kirche kennt eine Vielzahl von Segensformen. Es ist gut, dass nun dieser Schatz für die Vielfalt von Lebensmodellen gehoben wird.
Bätzing sagte, er sei dankbar für die pastorale Perspektive, die das veröffentlichte Vatikan-Dokument einnimmt. Es bedeute, dass Paaren, die etwa aufgrund einer Scheidung nicht die Möglichkeit zur kirchlichen Trauung hätten, und gleichgeschlechtlichen Paaren ein Segen gespendet werden könne. Er begrüßte außerdem, dass in dem Dokument klar zwischen Ehe und Segnung abgegrenzt werde und dort die Notwendigkeit eingeschärft werde, "diesen Unterschied keinesfalls zu verwischen". Die Ehe sei "ein dauerhafter und unauflöslicher Bund zwischen einem Mann und einer Frau, der offen ist für Nachkommenschaft".
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, bezeichnete die Entscheidung des Vatikans als "längst überfälliges Signal". "Damit erhalten auch in Deutschland all diejenigen Rückendeckung, die gleichgeschlechtliche Paare segnen wollen", sagte der Grünenpolitiker. "Es gibt keine Liebe erster und zweiter Klasse. Es gibt nur Liebe." Eine kirchliche Unterscheidung in reguläre und irreguläre Partnerschaften, wie sie der Vatikan vornehme, sei aber weiterhin diskriminierend.
Erste Anzeichen schon im Herbst
Franziskus hatte bereits im Herbst in einem Brief erkennen lassen, dass er Segnungen für homosexuelle Paare nicht grundlegend ablehnt. Wer um einen Segen bitte, erbitte im Vertrauen auf Gott dessen Hilfe, um besser leben zu können, hieß es damals. Man müsse daher abschätzen, ob es Formen der Segnung geben könne, ohne eine falsche Vorstellung von der Ehe zu vermitteln.
In Deutschland werden Segensfeiern für homosexuelle Paare in vielen Gemeinden heute schon praktiziert, finden aber in einer kirchenrechtlichen Grauzone statt. Die Zulassung von Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare war eine Hauptforderung für den deutschen Reformprozess Synodaler Weg und im März von der Synodalversammlung beschlossen worden.