EuGH-Urteil Kindergeld auch für arbeitslose EU-Ausländer
EU-Ausländer erhalten Kindergeld auch dann, wenn sie ihren Job verlieren - und die Kinder weiterhin im Heimatland leben. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Irland.
EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedsstaat leben, müssen keine Beschäftigung ausüben, um Kindergeld zu erhalten. Kindergeld könne nicht nur aufgrund einer Beschäftigung gewährt werden, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Das EU-Recht verlangt demnach nicht, dass jemand Arbeitnehmer ist. Der Anspruch sei auch nicht davon abhängig, dass der Antragsteller Geldleistungen aufgrund oder infolge einer Beschäftigung beziehe. Das gilt laut EuGH unabhängig davon, wo die Kinder wohnen: ob im selben Land oder weiterhin im Heimatland. "Eine Person hat auch für Familienangehörige Anspruch auf Familienleistungen, als ob sie dort wohnen würden."
Rumäne klagte in Irland
Im konkreten Fall ging es um einen Rumänen, der seit 2003 in Irland arbeitete. Er war 2009 arbeitslos geworden und erhielt danach für ein Jahr eine beitragsabhängige Arbeitslosenunterstützung und auch Geld für seine beiden Kinder, die in Rumänien wohnen. In den folgenden drei Jahren bekam er eine beitragsunabhängige Unterstützung, aber kein Kindergeld mehr.
Der Mann klagte daraufhin vor dem obersten Zivilgericht in Irland. Dieses legte den Fall dem EuGH vor, um zu klären, wie in diesem Fall das EU-Recht angewendet werden muss. Dieser Fall geht nun zurück an die irische Justiz.
Für Deutschland hat das Urteil keine Auswirkungen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit entspricht das, was der EuGH entschied, schon lange der gängigen Praxis in Deutschland: Werden hierzulande EU-Bürger arbeitslos oder krank, wird das Kindergeld weiterhin ausbezahlt.
Aktenzeichen: C-322/17
Mit Informationen von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion