Urteil zu EU-Ausländern Kein Aufenhaltsrecht, kein Kindergeld
EU-Staaten müssen EU-Ausländern ohne Auftenthaltsrecht kein Kindergeld zahlen. Das entschied der EuGH und stärkte der britischen Regierung den Rücken. Das Urteil kommt kurz vor der Brexit-Abstimmung, die durch die Debatte über Sozialleistungen für EU-Ausländer mitbestimmt wird.
Kurz vor der Brexit-Abstimmung hat die britische Regierung im Streit über Sozialleistungen für EU-Ausländer Rückendeckung vom höchsten Gericht der Europäischen Union erhalten: EU-Staaten müssen EU-Ausländern ohne Aufenthaltsrecht kein Kindergeld zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Aktenzeichen: C-308/14).
Der Entscheidung zufolge werden arbeitslose EU-Ausländer dadurch zwar mittelbar diskriminiert, allerdings dürften EU-Staaten ihre Staatsfinanzen "schützen", hieß es zur Begründung. EU-Bürger dürfen generell für drei Monate in ein anderes Mitgliedsland ziehen, um dort Arbeit zu suchen. Finden sie keine Arbeit, haben sie auch keinen Anspruch auf Aufenthalt.
Kommission sah EU-Ausländer benachteiligt
Die EU-Kommission hatte Klage erhoben, nachdem sich arbeitslose EU-Ausländer in Großbritannien darüber beschwert hatten, dass ihnen soziale Leistungen verwehrt wurden, mit der Begründung, sie hätten kein Aufenthaltsrecht. Der EuGH wies nun darauf hin, dass die EU-Verordnung "kein gemeinsames System der sozialen Sicherheit" schaffe, sondern unterschiedliche nationale Systeme bestehen lasse. Deshalb spreche auch nichts dagegen, wenn Sozialleistungen an arbeitslose EU-Ausländer von einem rechtmäßigen Aufenthalt im Aufnahmeland abhängig gemacht würden.
In Deutschland benötigen EU-Ausländer bislang keine Aufenthaltserlaubnis, um Kindergeld zu erhalten. Für sie gilt das Recht der Freizügigkeit von EU-Bürgern. Sie haben deshalb nach denselben Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld wie Deutsche.
Ob Großbritannien künftig die Kindergeldsätze für EU-Ausländer senken darf, wenn die Kinder noch in den Herkunftsländern leben - dazu äußerten sich die Luxemburger Richter in ihrem Urteil nicht. Die Bundesregierung hatte angekündigt, die Begrenzung übernehmen zu wollen, die beim EU-Gipfel im Februar vereinbart worden war.
Sozialleistungen für EU-Ausländer dominieren Brexit-Debatte
Sozialleistungen für EU-Ausländer stehen in Großbritannien im Fokus der Debatte über einen Austritt aus der Union. Befürworter eines sogenannten Brexit argumentieren, dass die britischen Sozialsysteme durch den Zuzug von Menschen vor allem aus Osteuropa überlastet würden.