EU-Institutionen Die Zukunft des Europäischen Parlaments
- Bis 2009 soll sich die Zahl der Abgeordneten auf 750 erhöhen. Dann findet die nächste Europa-Wahl mit den dann neuen Mitgliedern Bulgarien und Rumänien statt.
- Die neue europäische Verfassung gewährt dem Parlament weiterhin kein Initiativrecht, also nicht das Recht, eigene Gesetzesvorlagen einzubringen. Dieses ist weiterhin der Kommission vorbehalten.
- Die Rechte des Parlaments beim Mitentscheidungsverfahren sollen ausgedehnt werden. Das heißt, die Zustimmung des EU-Parlaments ist künftig bei rund 80 Prozent der EU-Gesetzgebung nötig – also bei doppelt so vielen Gesetzen wie bisher. Es bleiben aber Themengebiete wie die Verteidigung, wo das Europäische Parlament weiter nur angehört wird.
- Die direkt gewählte Vertretung der EU-Bürger wird durch die Verfassung deutlich gestärkt. In der Praxis wird aber der Rat, in dem die Nationalstaaten vertreten sind, dominantes Gesetzgebungsorgan bleiben.