Einfuhrverbote und Schnelltests Europa rüstet sich gegen die Vogelgrippe
Die EU-Kommission hat Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe ergriffen. Sie kündigte ein Einfuhrverbot für unbehandelte Federn aus sämtlichen Drittstaaten an und bewilligte knapp zwei Millionen Euro für Tests in den Mitgliedsstaaten. Zahlreiche nationale Regierungen verhängten eine Stallpflicht.
Nach dem Auftreten des H5N1-Virus in Westeuropa hat die EU-Kommission Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Die Kommission kündigte ein Einfuhrverbot für unbehandelte Vogelfedern aus sämtlichen Drittstaaten an. Außerdem gab sie grünes Licht für einen Zuschuss von knapp zwei Millionen Euro für Tests in den Mitgliedsstaaten. Zur Überwachung der Seuchenlage sollen damit bis Ende des Jahres etwa 60.000 Tests bei Wildvögeln und 300.000 Tests in der Zuchtbetrieben mitfinanziert werden.
Eine Entscheidung über die Verschärfung von Schutzmaßnahmen im Falle eines Vogelgrippe-Ausbruchs unter Nutztieren in einem Mitgliedsstaat soll frühestens morgen fallen. Dann will sich der Ständige Ausschuss mit den Vorschlägen der Kommission befassen, die unter anderem eine Verpflichtung zur Notschlachtung des gesamten Geflügelbestands vorsehen, falls der Erreger nachgewiesen wird.
H5N1-Virus auch in Österreich
Ebenso wie in Deutschland hatte sich am Dienstag auch in Österreich der Verdacht auf den gefährlichen Vogelgrippeerreger H5N1 bestätigt. Das amtliche österreichische Gesundheitslabor AGES wies das Virus bei zwei in der Steiermark entdeckten toten Schwänen nach. Das gab der Sprecher des Instituts, Oskar Wawschinek, bekannt. Die Ergebnisse des österreichischen Labors sind allerdings noch nicht vom zentralen EU-Labor im britischen Weybridge bestätigt. Zurzeit werden an dem Institut weitere tote Vögel auf den Virus untersucht, die am Wochenende in der Steiermark, südlich von Graz, entdeckt wurden.
Unterdessen liefen die von der Regierung in Wien angeordneten Schutzmaßnahmen an. 15 Tierärzte seien in der drei Kilometer breiten Schutzzone rund um den Fundort der Schwäne nahe dem Stausee Mellach unterwegs, um landwirtschaftliche Betriebe zu informieren. Dort gilt jetzt eine befristete Stallpflicht für Geflügel.
Auch in Ungarn wurde bei drei verendeten Schwänen der Vogelgrippe-Virus H5 festgestellt. Dies teilte die EU-Kommission mit. Die toten Tiere wurden im Bezirk Bács-Kiskun im Süden des Landes gefunden. Gewebeproben wurden in das EU-Referenzlabor nahe London gebracht. Dort soll festgestellt werden, ob es sich bei dem Virus um den auch für Menschen gefährlichen Typ H5N1 handelt.
Stallpflicht in Dänemark, Schweden und der Schweiz
Auch in Dänemark, Schweden und der Schweiz wurde unterdessen die Geflügelhaltung im Freien verboten. Das dänische Agrarministerium forderte alle Landwirte und Züchter auf, ihre Vögel "bis auf weiteres" im Stall zu belassen. Es handle sich um eine Vorsichtsmaßnahme, die nach der Entdeckung der an Vogelgrippe gestorbenen Schwäne auf Rügen erforderlich geworden sei. Die Geflügelzucht ist in Dänemark ein wichtiger Wirtschaftszweig: Jedes Jahr werden 140 Millionen Hühner geschlachtet, die meisten gehen in den Export.
Auch Schweden hofft, durch die Stallpflicht einer Ausbreitung der Vogelgrippe im Land zuvor zu kommen. "Wir hoffen, dass wir auf diese Weise eine Ansteckung der Geflügelbestände verhindern können", sagte eine Sprecherin der schwedischen Gesundheitsbehörde. Sollten keine Ställe zur Verfügung stehen, sollten die Vögel zumindest "unter irgendeiner Art von Dach" gehalten werden.
In der Schweiz gilt ab dem 20. Februar, dass Hühnervögel bis auf weiteres in überdachten, wildvogelsicheren Gehegen gehalten werden müssen.
Griechenland: Patienten unter Vogelgrippe-Verdacht
In Griechenland wurden zwei ältere Menschen nach Hautkontakt mit toten Hühnern vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Die beiden 78 und 65 Jahre alten Patienten litten unter Grippesymptomen, meldete die Agentur Ana. Es handle sich jedoch um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Am Wochenende waren bereits zwei Griechen unter Vogelgrippe-Verdacht ins Krankenhaus gekommen; in Untersuchungen bestätigte sich dieser Verdacht aber nicht.