Polnische Justizreform EuGH entscheidet wieder gegen Warschau
Die Zwangspensionierung polnischer Richter auch an ordentlichen Gerichten verstößt nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes gegen EU-Recht. Die EU-Kommission hatte Polen den Abbau des Rechtsstaates vorgeworfen.
Polen hat auch mit der Senkung des Pensionsalters für Richter an ordentlichen Gerichten gegen EU-Recht verstoßen. Das stellte der Europäische Gerichtshof fest. Dies gelte auch für die Einführung eines unterschiedlichen Pensionsalters für Frauen und Männer in den Berufen des Richters oder des Staatsanwalts. Eine solche Regelung sei eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, hieß es.
Umbau der polnischen Justiz seit 2015
Die rechts-konservative Regierungspartei PiS hatte das Justizsystem des Landes seit 2015 komplett umgebaut. Unter anderem setzte sie neue Ruhestandsregelungen durch: Statt mit 67 Jahren sollten Frauen nun mit 60, Männer mit 65 in Pension gehen. Ausnahmen durfte nur der Justizminister genehmigen. Im Sommer hatte der EuGH bereits entschieden, dass die Gesetze, die das oberste polnische Gericht betreffen, gegen EU-Recht verstoßen.
Die polnische Regierung hatte im vergangenen Jahr auf die Klage der EU-Kommission reagiert und das Gesetz geändert. So begrenzte sie die Befugnisse des Justizministers und hob das Pensionsalter von Frauen auf 65 Jahre an. Das heutige Urteil bezieht sich jedoch auf die vorherigen Regelungen.