Lockerung der Corona-Maßnahmen Was ab heute möglich ist
Für viele Menschen in Deutschland wird das Leben ab heute etwas einfacher: In den meisten Bundesländern werden die Corona-Maßnahmen gelockert. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen.
Kontakte: Fünf Menschen aus zwei Haushalten sollen sich den Bund-Länder-Beschlüssen zufolge wieder treffen dürfen. Die Länder setzen diese Regelung auch um, mancherorts gelten die Lockerungen bereits. Sachsen-Anhalt geht sogar über die Vereinbarungen hinaus: Hier dürfen sich die Mitglieder eines Haushalts mit maximal fünf Menschen eines zweiten Hausstands treffen; Kinder unter 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Einkaufen: Der Einzelhandel darf bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner Termine fürs Shoppen vergeben, bei einer Inzidenz unter 50 dürfen die Läden für eine begrenzte Kundenzahl geöffnet werden. Die Länder setzen diese Vorgabe entweder landesweit oder nach Regionen ausdifferenziert um.
In Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt darf mit Termin eingekauft werden, im Saarland flächenabhängig mit mehr Kunden als bisher. Auch in Nordrhein-Westfalen wird Termin-Shopping möglich - offen war dort zuletzt noch, wie mit Regionen mit niedriger Inzidenz verfahren wird. In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein entscheiden die regionalen Zahlen, ob der Handel in einigen Regionen auf die Terminvergabe verzichten kann. In Thüringen ist die Öffnung des Einzelhandels wegen einer Inzidenz von über 100 vorerst vertagt, ab dem 15. März dürfen aber Baumärkte Terminshopping anbieten.
Kultur: Ähnliche Regelungen wie beim Einkaufen gelten auch für die Öffnung von Museen oder Galerien. Sie dürfen in den meisten Bundesländern unter Auflagen öffnen oder zumindest Termine vergeben, in einigen Ländern bleibt die regionale Inzidenz der Maßstab. Faktisch könnte es aber eine Woche länger dauern, bis die Häuser die Öffnungen organisatorisch umsetzen können, wie aus einigen Bundesländern zu hören war. In Sachsen soll dieser Öffnungsschritt erst ab dem 15. März erfolgen. In Thüringen ist von einer Öffnung von Museen oder Galerien vorerst keine Rede.
Kosmetik und Co.: Friseure sind schon seit dem 1. März geöffnet. Weitere sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen sollen ab Montag wieder unter strengen Auflagen erlaubt werden. Was genau gemeint ist, kann sich von Land zu Land unterscheiden - meist sind damit Kosmetik, Nagelpflege, Massage oder auch Tattoostudios gemeint. Kann nicht durchgehend eine Maske getragen werden, soll vorher getestet werden. In Thüringen soll dieser Schritt erst am 15. März erfolgen.
Sport: Zehn Menschen dürfen laut Bund-Länder-Beschluss an der frischen Luft kontaktfrei Sport treiben, wenn die Inzidenz unter 50 liegt - bei einem Wert bis zu 100 können immerhin fünf Menschen aus zwei Haushalten draußen Sport machen. Kinder bis 14 Jahren dürfen draußen in Gruppen bis zu 20 Sport machen. Auch hier folgen die meisten Länder weitgehend den Beschlüssen. In Hessen können auch Einzeltermine für Fitnessstudios gebucht werden. Berlin senkt die Altersgrenze für Kindergruppen auf 12 herab. In Thüringen ist die nötige Inzidenz für diesen Öffnungsschritt noch nicht erreicht.
Schulen: An den Schulen wird der Präsenzunterricht langsam wieder hochgefahren. Die Länder verfahren hier sehr unterschiedlich. In Berlin waren bisher nur die 1. bis 3. Klassen im Wechselunterricht zurück, ab Dienstag kommen auch die 4. bis 6. Klassen. In den Grundschulen der Stadt Bremen herrscht seit dem 1. März wieder Präsenzunterricht und Wechselunterricht ab der fünften Klasse. Die jeweiligen Abschlussklassen sollen Klausuren in Präsenz schreiben. Ab dem 15. März sollen in Abhängigkeit der lokalen Inzidenz Grundschüler in Bayern wieder in den normalen Präsenzunterricht einsteigen können - Schüler an weiterführenden Schulen können in den Wechselunterricht.
In Brandenburg gehen nach den Grundschulen ab 15. März auch weiterführende Schulen in den Wechselunterricht. In Hamburg bleibt die Präsenzpflicht für Schüler aufgehoben, so dass Eltern entscheiden können, ihre Kinder weiter im Homeschooling zu belassen. In Niedersachsen gilt für Grundschüler und Abschlussklassen ab Montag wieder die Präsenzpflicht, solange die Region keinen Sieben-Tage-Wert über 100 hat. Am 15. März kehren die Klassen 5 bis 7 sowie der 12. Jahrgang aus dem Homeschooling ins Wechselmodell zurück.
Auch in Rheinland-Pfalz wird der Wechselunterricht ausgeweitet auf die Klassen fünf und sechs. In Sachsen sind die Grundschüler schon seit Februar im Wechselunterricht, ab 15. März folgt der Rest. Auch in weiten Teilen Schleswig-Holsteins können die Kinder und Jugendlichen aus den 5. und 6. Klassen ab Montag wieder zum Präsenzunterricht in die Schulen gehen.
Quelle: dpa