AfD-Ausschlussverfahren Viel angekündigt, nichts umgesetzt?
Björn Höcke, Wolfgang Gedeon, der Landesverband Saarland: nur drei Beispiele, in denen die AfD Ausschlussverfahren angekündigt hatte - bislang ohne konkretes Ergebnis. Sind die Ankündigungen nur eine Show für die Öffentlichkeit?
Die AfD hat in den vergangenen Monaten und Jahren immer wieder angekündigt, einzelne Mitglieder auszuschließen oder sogar ganze Gliederungen der Partei zu suspendieren. Doch nach vorliegenden Informationen sind sämtliche Betroffene weiterhin Mitglied der AfD.
Prominentestes Beispiel ist Björn Höcke: Der AfD-Fraktionschef in Thüringen sorgte mehrmals bundesweit für Schlagzeilen, sei es durch völkisch-biologistischen Rassismus oder durch Äußerungen zum Umgang mit den deutschen Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus. Und auch wenn die AfD-Bundespartei öffentlichkeitswirksam ein Ausschlussverfahren angekündigt hat, ist Höcke weiterhin Mitglied, hochrangiger Funktionär und ein Aushängeschild der Partei.
Dass das AfD-Landesschiedsgericht Thüringen Höcke herauswirft, gilt als unwahrscheinlich bis ausgeschlossen; der Landesvorstand in Thüringen solidarisierte sich bereits ausdrücklich mit Höcke. Doch erst wenn der Antrag auf Landesebene gescheitert ist, könnte das Bundesschiedsgericht in der Sache entscheiden. Das kann dauern: Wie die AfD Thüringen auf Anfrage mitteilte, liege bislang keine Entscheidung in der Sache vor. Es sei auch nicht abzusehen, wann damit zu rechnen sei. Trotz wortreicher Distanzierungen der Parteispitze sind Höckes Äußerungen bislang also folgenlos.
Der Fall Nerstheimer
Andere AfDler lassen die Öffentlichkeit auf Anfrage sogar im Unklaren darüber, ob sie noch in der Partei sind. Im Spätsommer 2016 geriet Kay Nerstheimer in den Fokus der Öffentlichkeit. Nerstheimer war bei der "German Defence League" und hatte auf Facebook angekündigt, diese zu einer Miliz ausbauen zu wollen. Er hetzte in dem Sozialen Netzwerk zudem rassistisch gegen Flüchtlinge und Schwarze - daher soll er nun wegen Volksverhetzung angeklagt werden, seine Immunität wurde jüngst aufgehoben.
Bei der Wahl in Berlin im September 2016 war Nerstheimer als Direktkandidat der AfD in Lichtenberg in das Abgeordnetenhaus eingezogen. Nach Medienberichten über Nerstheimers politischen Hintergrund distanzierten sich ranghohe AfDler von ihm und er verzichtete auf eine Fraktionsmitgliedschaft. Anfang Oktober 2016 beschloss der Landesvorstand der Berliner AfD ein Parteiausschlussverfahren gegen Nerstheimer einzuleiten.
Kay Nerstheimer von der AfD
Nerstheimer verweigerte auf Anfrage eine Auskunft, ob er noch Mitglied sei. Er wolle keine "Parteiinterna" ausbreiten. Die Formulierung Parteiinterna legt aber bereits den Schluss nahe, dass Nerstheimer noch in der AfD ist. Und tatsächlich liegt das Ausschlussverfahren noch immer vor dem Schiedsgericht. "Wenn es nach uns ginge, würde dieses Verfahren so schnell wie möglich beendet", sagte AfD-Sprecher Ronald Gläser laut RBB.
"Klare Strategie der Ablenkung"
Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) bezweifelt, dass der AfD wirklich an einem Parteiausschluss Nerstheimers gelegen ist. Die AfD würde immer weiter prüfen und prüfen, so MBR-Mitarbeiterin Manja Kasten. Sie sieht darin "eine klare Strategie der Ablenkung".
Polizisten führen vor dem Justizministerium einen Anhänger der "Identitären Bewegung" ab.
Nerstheimer ist kein Einzelfall in Berlin: Der Landesverband hatte auch angekündigt, Heribert Eisenhardt sowie Jannik Brämer auszuschließen. Eisenhardt war auf Neonazi-Demonstrationen gesehen worden, Brämer war bei einer Aktion der rechtsextremen "Identitären" vor dem Bundesjustizministerium dabei. Auf Anfrage erklärte die AfD in Berlin, gegen Nerstheimer und Brämer seien Ausschlussverfahren anhängig. Eisenhardt habe eine Ämtersperre bekommen. Wann mit einer Entscheidung über die Ausschlüsse zu rechnen sei, beantwortete der AfD-Landesverband nicht.
Der Fall Gedeon
Auch im Fall Wolfgang Gedeon hatte die AfD lange geprüft und diskutiert. Gedeon war im März 2016 in den Landtag von Baden-Württemberg eingezogen. Der Fall sorgte in den folgenden Monaten für großen Streit in der Partei, allerdings erst, nachdem Medien über Gedeons antisemitische Schriften berichtet hatten. Schließlich erklärte Gedeon, er verlasse die Fraktion. Das angekündigte Ausschlussverfahren scheint bislang kein Ergebnis gebracht zu haben: Auf dem Bundesparteitag der AfD im April 2017 in Köln war Gedeon als Delegierter dabei.
Wie das WDR-Politmagazin Monitor berichtete, waren weitere AfD-Mitglieder, die ausgeschlossen werden sollten, auf dem Parteitag anwesend - so wie beispielsweise Petra Federau aus Schwerin. Dass sich die Partei nach außen von ihr abgrenzt, stört Federau offenkundig nicht: "Ich lebe damit, Sie sehen, ich bin hier und werde auch immer wieder dabei sein", sagte sie Monitor.
Ebenfalls weiterhin in der AfD: Alexander Tassis. Der Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft hatte einen Vergleich zwischen Bundeskanzlerin Merkel und Adolf Hitler gezogen; ein Ausschlussverfahren war aber angekündigt worden, weil es Unregelmäßigkeiten in einem Protokoll gegeben haben soll. Doch von einem Ausschluss ist längst keine Rede mehr. Tassis teilte auf Anfrage mit, er sei mittlerweile Schriftführer der "Patriotischen Plattform" und habe weitere Funktionen in der AfD übernommen.
Der Fall des Saarlandes
Wegen der Kontakte und Überschneidungen ins rechtsextreme Milieu sprach sich die AfD-Bundespartei sogar dafür aus, den gesamten Landesverband im Saarland aufzulösen. Doch auch dieses Vorhaben scheiterte, das Bundesschiedsgericht lehnte den Antrag ab. Die Saar-AfD ist mittlerweile im Landtag vertreten, der Landesvorsitzende wurde gerade erst im Amt bestätigt.
Zuletzt stritt die AfD über den Dresdner Richter und Bundestagskandidaten Jens Maier. Dieser hatte im Januar als Vorredner von Björn Höcke das Ende des deutschen "Schuldkults" gefordert und sprach von der "Herstellung von Mischvölkern, um die nationalen Identitäten auszulöschen". Schon damals beschloss der Landesvorstand, ein Ausschlussverfahren zu beantragen. Dieser Beschluss wurde aber später zurückgestellt. Ein Landesparteitag hatte sich dagegen ausgesprochen und Maier auf Platz zwei der Landesliste zur Bundestagswahl gewählt. Nun soll es angeblich ein Ausschlussverfahren vor dem Bundesschiedsgericht geben.
Sind die angekündigten Ausschlussverfahren unr eine Show für die Öffentlichkeit?
Viele Ankündigungen also, aber kaum Konsequenzen. Wen hat die AfD nach den öffentlichen Ankündigungen überhaupt ausgeschlossen? Eine entsprechende Anfrage des ARD-faktenfinder ließ die Partei bislang einfach unbeantwortet.
"Show für die Öffentlichkeit"
Der Politikwissenschaftler Hajo Funke spricht bei den angekündigten Ausschlussverfahren von einer "Show" der AfD für die Öffentlichkeit. Die Schiedsgerichte in der Partei blockierten zudem eine De-Radikalisierung, so Funke im Gespräch mit dem ARD-faktenfinder. Sein Fazit: Die fehlende ernsthafte Abgrenzung von Rechtsextremen unterschiedlichster Schattierungen sei das Kernproblem der AfD.