Wahlurne für die Bundestagswahl
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Bundestagswahl 2025 Diese Fakes kursieren am Wahltag

Stand: 23.02.2025 20:34 Uhr

Schon im Vorfeld der Bundestagswahl gab es Falschbehauptungen, um die Sicherheit der Wahl infrage zu stellen. Am Wahltag wurden viele dieser Fakes wieder aufgewärmt. Die Vorwürfe im Faktencheck.

Von Carla Reveland, Wulf Rohwedder und Pascal Siggelkow, ARD-faktenfinder

Manipulierte Stimmzettel, Bleistifte in der Wahlurne, nicht versiegelte Wahlurnen: Rund um die Bundestagswahl wurden in den sozialen Netzwerken wieder zahlreiche Falschbehauptungen aufgestellt, die im Zusammenhang mit Wahlen immer wieder getätigt werden. Dabei ist an diesen Vorwürfen nichts dran.

Falschmeldungen zu angeblicher Wahlmanipulation

Schon während des Wahltags wurden in den sozialen Medien eine Reihe von Falschbehauptungen aufgestellt, die so oder ähnlich bereits bei früheren Urnengängen kursierten. So wurde erneut behauptet, dass einzelne Stimmzettel entwertet wurden, indem die obere rechte Ecke abgeschnitten wurde.

Tatsächlich ist dies jedoch bei allen Stimmzetteln der Fall. Die Maßnahme stellt eine Hilfe für sehbehinderte Wahlberechtigte dar, die das Blatt so leichter in eine Stimmzettelschablone einlegen können.

Bleistift kann verwendet werden

Weiterhin gab es die Behauptung, dass in einigen Wahllokalen zum Ausfüllen lediglich Bleistifte ausgelegt wurden, damit die Stimmzettel im Nachhinein verändert werden könnten. Allerdings gelten auch nicht dokumentenechte Stifte als Schreibstifte im Sinne der Bundeswahlordnung. In der Bundeswahlordnung heißt es nach Paragraf 50 lediglich: "In der Wahlkabine soll ein Schreibstift bereitliegen."

Nach Angaben der Bundeswahlleiterin ist eine Verletzung der Grundsätze des Wahlrechts dadurch nicht zu befürchten: Die einzelnen Wahlvorstände seien mit Mitgliedern der verschiedensten Parteien besetzt und die Auszählung der abgegebenen Stimmen sei öffentlich, sodass eine Manipulation durch Dritte ausgeschlossen sei. Jedem Wähler sei zudem erlaubt, einen eigenen, dokumentenechten Stift zu verwenden.

Das Einzige, was an diesen Posts in den sozialen Netzwerken gegen die Bundeswahlordnung verstößt, sind die Fotos und Videos selbst: "In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden", heißt es in Paragraf 56 der Bundeswahlordnung. Ebenso wenig ist es erlaubt, anderen zu zeigen, wo man sein Kreuz auf dem Stimmzettel gemacht hat.

Beides stellt einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis dar. Zwar darf man jedem erzählen, wen man wählen wird oder gewählt hat, der Wahlvorgang selbst muss aber geheim sein. Die geheime Wahl ist in Deutschland nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht.

Versiegelung von Wahlurnen nicht notwendig

In sozialen Medien wurden zudem Fotos veröffentlicht, die zeigen sollen, dass Wahlurnen eingesetzt werden, an denen die Versiegelung fehlt oder sogar entfernt wurde. Allerdings ist eine Versiegelung laut Bundeswahlgesetz gar nicht notwendig, sofern die Auszählung der Stimmen vor Ort erfolgt.

Es muss lediglich sichergestellt werden, dass diese während der gesamten Wahl beaufsichtigt und verschlossen bleiben. Reste entfernter Versiegelungen stammen daher mit großer Wahrscheinlichkeit von vorherigen Wahlen.

Ausweiskontrolle im Wahllokal nicht zwingend erforderlich

Aus mehreren Wahllokalen wurde vermeldet, dass dort die Ausweise der Wähler teilweise nicht kontrolliert wurden. Das ist auch nicht notwendig: Laut der Bundeswahlleiterin genügt im Regelfall die Vorlage der Wahlbenachrichtigung.

Die Kontrolle des Ausweises liegt im Ermessen der Wahlhelfer. Lediglich dann, wenn die Wahlbenachrichtigung fehlt, ist die Vorlage zwingend erforderlich. Da in jedem Fall die Ausgabe des Stimmzettels im Wählerverzeichnis vermerkt wird, sind trotzdem keine doppelten Stimmabgaben möglich.

Videos mit gefälschten und geschredderten Stimmzetteln

Unter anderem auf TikTok kursiert zudem ein Video, das gefälschte Stimmzettel in einem Leipziger Wahlkreis zeigen soll, auf dem die AfD fehlt. Die Stadt Leipzig sieht in den Videos eine "gezielte Diskreditierungskampagne" gegen die Institution der demokratischen Wahl.

Laut dem Bundesinnenministerium hat das Video Bezug zu einer prorussischen Desinformationskampagne - ebenso wie weitere Aufnahmen, die das angebliche Schreddern von Stimmzetteln in Hamburg zeigen sollen. Hier zeigen diverse äußerliche Merkmale, dass es sich bei den im Video gezeigten Unterlagen nicht um amtliche Briefwahlunterlagen handelt.

Hinweis: Dieser Artikel entsteht im Rahmen der Kooperation der ARD Faktenchecker von ARD-faktenfinder, BR24 #Faktenfuchs, und DW Fact check.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR aktuell am 06. Februar 2025 um 06:22 Uhr.