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#kurzerklärt

#kurzerklärt Daten sammeln gegen den Terror?

Stand: 28.06.2017 14:43 Uhr

Mehr gesammelte Daten, mehr Sicherheit - das ist quasi das Mantra, das Sicherheitsbehörden und Regierungen für die Vorratsdatenspeicherung ins Feld führen. Doch es fehlen Daten, die diese Argumentation stützen.

Ab dem 1. Juli sollten Telekommunikationsanbieter gesetzlich verpflichtet werden, Daten Ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Dazu kommt es jetzt vorerst nicht. Viele Unternehmen haben das bereits freiwillig seit Ende 2015 getan, als das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft trat.

Doch der Nutzen der Speicherung ist nicht nur sehr umstritten - er lässt sich momentan gar nicht nachweisen.

Was wird gespeichert?

Bei jedem Telefonat wird gespeichert, wann das Gespräch stattgefunden hat, wie lang, mit wem. Zehn Wochen lang. Das gilt auch für SMS sowie MMS und sogar für erfolglose und verpasste Anrufe.

Bei Gesprächen über das Internet wird zudem noch die IP-Adresse und die Benutzerkennung gespeichert. Auch das Surfen im Netz wird so für zehn Wochen registriert. Allerdings nicht, welche Seiten aufgerufen wurden. Es sollen keine Benutzerprofile erstellt werden.

Bei Handytelefonaten wird darüber hinaus noch der Standort gespeichert und die eindeutige Gerätenummer des Mobilfunkgeräts - jedoch nur für vier Wochen.

All diese Daten dürfen von den Behörden nur bei "besonders schweren Straftaten" genutzt werden und auch nur dann, wenn vorher ein Richter zustimmte. Inhalte dürfen grundsätzlich nicht gespeichert werden. E-Mails sind ebenfalls ausgenommen. Messenger wie zum Beispiel WhatsApp werden ebenso noch nicht registriert. Doch der Ruf von Regierungen und Behörden danach wird immer lauter.

Weniger Terror durch Speicherung?

Denn dadurch könne man Verbrechen besser aufklären und sogar verhindern - auch Terrorismus. Schließlich sei es möglich mit der Technik das Netzwerk von Verbrechern und Terroristen aufzudecken, argumentieren die Behörden.

Doch eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht übt heftige Kritik: Es gebe "keinerlei Hinweise dafür, dass auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terroranschlags geführt hätten."

Die Wissenschaftler fragen sich sogar, warum "vorliegende und bekannte digitale Spuren" nicht für eine Verhinderung eingesetzt wurden.

Wie ist es im Ausland?

Die Studie sagt zwar auch, dass noch zu viele Daten fehlen, um den Nutzen abschließend zu beurteilen. Jedoch sei der "Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nicht als Ursache für Bewegungen in der Aufklärungsquote" verantwortlich. Auch in der Schweiz habe es beispielsweise keine Veränderung gegeben. Dort werden Vorratsdaten seit mehr als zehn Jahren für sechs Monate gespeichert.

Das kann auch daran liegen, dass viele der Daten den Ermittlern schon heute zur Verfügung stehen, etwa durch die Abrechnung. Die Provider müssen diese Daten herausgeben. Das Problem dabei: Die Speicherung erfolgt nicht einheitlich lang. In manchen Fällen jedoch bislang deutlich länger als es das Gesetz verlangt.

Ja? Nein? Vielleicht?

Juristisch war die Vorratsdatenspeicherung schon immer umstritten, denn sie stellt einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte dar. 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Speicherung in Deutschland für grundgesetzwidrig.

Der EuGH urteilte 2014, dass sie gegen EU-Recht verstößt und 2016 entschied er, dass eine "anlasslose" Vorratsdatenspeicherung nicht erlaubt sei. Sie müsse die Ausnahme bleiben und dürfe nicht zur Regel werden.

Juristisch umstritten, Nutzen umstritten - und dennoch klingt die Formel logisch: mehr Daten, mehr Sicherheit. Doch genau das ist nicht erwiesen. Daten gegen Terror scheint kein Allheilmittel zu sein. In Einzelfällen kann die Technik helfen. Doch der Preis dafür ist ein Eingriff in die Privatsphäre, in die Grundrechte - von uns allen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 28. Juni 2017 um 23:25 Uhr.