Grundgesetz Ataman fordert mehr Schutz für Alte und Queere
Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman sieht dringenden Handlungsbedarf beim Schutz von Minderheiten. Sie fordert eine Ausweitung des Artikels 3 des Grundgesetzes - dieser sei bislang "löchrig".
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat gefordert, ein explizites Verbot der Diskriminierung von alten und queeren Menschen in die Verfassung aufzunehmen. Nach ihren Worten sei der Artikel 3 des Grundgesetzes bisher "so löchrig wie ein Schweizer Käse". Darin steht, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Ältere und queere Menschen werden dort bislang nicht genannt.
Anlässlich des 75. Jahrestages der Verkündigung des Grundgesetzes rief Ataman in den Zeitungen der Funke Mediengruppe den Bundestag auf, "endlich die Lücken im Grundrechtekatalog zu schließen". Alle Menschen verdienten den gleichen Schutz vor Diskriminierung.
Menschen mit Behinderungen erst ab 1994 im Grundgesetz genannt
Die Bundesbeauftragte erinnerte im Zuge ihrer Forderung daran, dass Menschen mit Behinderungen bis zum Jahr 1994 nicht im Grundrechtskatalog berücksichtigt waren. Queere Menschen warteten bis heute darauf, dass es ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität im Grundgesetz gibt. Zu queeren Menschen zählen etwa Homosexuelle und Transpersonen.
Auch vor Altersdiskriminierung schütze das Grundgesetz bisher nicht - anders als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Laut Ataman gehe es einer Demokratie nur so gut, wie es ihren Minderheiten geht.
Letzte Änderung vor 30 Jahren
Der Artikel 3 des Grundgesetzes lautet derzeit: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Die letzte Änderung des Artikel fand im Jahr 1994 statt.