Pannen während Bundestagswahl Muss Berlin teilweise neu abstimmen?
Die Bundestagswahl in Berlin war von zahlreichen Pannen überschattet worden. Bundeswahlleiter Thiel fordert sogar, den Urnengang in sechs Wahlbezirken zu wiederholen. Doch letztlich liegt die Entscheidung nicht bei ihm.
Auch acht Monate nach der Bundestagswahl steht in Berlin die Option im Raum, dass Tausende Einwohnerinnen und Einwohner ihre Stimme erneut abgeben müssen. Wegen zahlreicher Pannen am Wahltag sei das in sechs von zwölf Berliner Bundeswahlkreisen sogar unumgänglich, forderte Bundeswahlleiter Georg Thiel in einer Anhörung vor dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestages.
Dabei handele es sich nicht nur um einzelne Fehler als Ausreißer, so Thiel. Vielmehr prangerte er ein "komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation" an.
Falsche Stimmzettel, lange Wartezeiten
Ein kurzer Rückblick: Am 26. September waren die Berlinerinnen und Berliner aufgerufen, ihre Stimme abzugeben - zum einen bei der Bundestagswahl, zum anderen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen.
In den betroffenen sechs Wahlkreisen hätten jedoch Stimmzettel zunächst gefehlt oder es seien die falschen ausgegeben worden. Zeitweise hätten einige Wahllokale schließen müssen und so hätten sich teilweise lange Schlangen vor den Eingängen gebildet. Auch nach 18 Uhr, also nach dem offiziellen Schluss für den Urnengang, seien Wahllokale noch geöffnet gewesen.
Die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis zog kurz nach dem Wahldebakel die Konsequenzen und trat von ihrem Posten zurück.
Entscheidung liegt beim Bundestag
Der Einspruch, den der Bundeswahlleiter bereits im November eingereicht hatte, betrifft folgende Wahlkreise der Bundeshauptstadt: Berlin-Mitte, Berlin-Pankow, Berlin-Reinickendorf, Berlin-Steglitz-Zehlendorf, Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost. Laut Thiel könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Pannen in diesen Bezirken auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt hätten.
Nun muss der Bundestag entscheiden, ob der Einspruch berechtigt ist oder nicht. Sehen ihn die Abgeordneten als berechtigt an, könnten die Wahlen in den sechs Berliner Wahlbezirken für ungültig erklärt werden und müssten nachgeholt werden. Es ist aber auch möglich, dass lediglich eine Rechtsverletzung festgestellt wird.