Auskunftspflicht bei Samenspende Kinder dürfen Vaters Namen erfahren
Das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft gilt schon seit mehr als 25 Jahren. Kliniken müssen inzwischen auch die Namen von Samenspendern bekannt geben. Jetzt hat der BGH entschieden: Auch Kinder haben ein Recht, zu erfahren, von wem sie abstammen.
Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. "Ein Mindestalter ist nicht erforderlich", entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Schon bei der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter, Hans Joachim Dose, darauf hingewiesen, dass das Recht der Kinder ein erhebliches Gewicht habe.
Im vorliegenden Fall hatten zwei heute 12 und 17 Jahre alte Schwestern aus der Nähe von Hannover Auskunft von einer Reproduktionsklinik verlangt. Das Amtsgericht im niedersächsischen Hameln hatte ihrer Klage im Juni 2013 stattgegeben, das Landgericht Hannover jedoch wenige Monate später in zweiter Instanz nicht. Dort entschieden die Richter, die Klägerinnen könnten ihr Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres geltend machen.
Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1989 hat jeder das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft. Strittig war, ob das auch schon für Kinder gilt. 2013 billigte das Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) erstmals in einem konkreten Fall, dass durch künstliche Befruchtung gezeugte Kinder Anspruch auf den Namen ihres Vaters haben. Das könne für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig sein, aber auch Unterhalts- oder Erbschaftsansprüche begründen.
Samenbanken und Reproduktionskliniken sicherten Spendern in Deutschland jahrzehntelang vertraglich Anonymität zu. Seit 2007 gibt es neue gesetzliche Regelungen, nach denen Samenspender über die Möglichkeit aufgeklärt werden, dass von ihnen gezeugte Kinder später Kontakt zu ihnen suchen. Zudem müssen Unterlagen 30 Jahre lang aufbewahrt werden, zuvor war dieser Zeitraum deutlich kürzer. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland etwa 100 000 mit Samenspende gezeugte Kinder.