Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Bundesanwalt fordert Haftstrafe für Verena Becker
Beihilfe zum Mord an Siegfried Buback im Jahr 1977 - das wirft die Bundesanwaltschaft der RAF-Terroristin Verena Becker vor und verlangt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Ein Teil der Zeit soll jedoch aufgrund früherer Verurteilungen als bereits abgesessen gelten.
Die Bundesanwaltschaft hat eine Verurteilung der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe am Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 beantragt. Sie verlangt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Zwei Jahre der Strafe sollten allerdings aufgrund früherer Verurteilungen als bereits vollstreckt gelten, sagte Oberstaatsanwältin Silke Ritzert vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.
Damit rückte die Bundesanwaltschaft vom ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft ab. Becker habe keinen ausschlaggebenden Einfluss bei der Ausführung der Tat gehabt und ihr Tatbeitrag sei in Relation zu anderen Ex-RAF-Mitgliedern eher untergeordnet gewesen, erläuterte Ritzert. Becker selbst hatte eine Beteiligung an dem Mordanschlag auf Buback sowie an seiner Vorbereitung bestritten.
Beckers Verteidigung plädiert kommende Woche
Bereits am Dienstag hatte Bundesanwalt Hemberger in seinem Plädoyer ausführlich erläutert, dass sich Becker schuldig gemacht habe. Dass die heute 59-Jährige selbst die Schüsse auf Buback abgegeben habe, sei jedoch nicht zu beweisen. Hemberg griff zudem den Nebenkläger und Sohn des Opfers, Michael Buback, an. Dessen Auffassung, dass etwa der Verfassungschutz seine "schützende Hand" über Becker gehalten habe, sei falsch.
Michael Buback will nach den Ausführungen der Bundesanwaltschaft mit seinem Schlussvortrag beginnen. Dafür sind zwei Verhandlungstage eingeplant. Die Verteidigung plädiert kommende Woche, das Urteil wird für den 6. Juli erwartet.
Am 7. April 1977 waren in Karlsruhe von einem Motorrad aus die tödlichen Schüsse auf Siegfried Buback und dessen Begleiter abgefeuert worden.