Karlsruhe zu Windkraftanlagen Pflicht zur Bürgerbeteiligung zulässig
Betreiber von Windkraftanlagen können gesetzlich verpflichtet werden, Bürger und Gemeinden in der Nachbarschaft finanziell an den Projekten zu beteiligen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es für zulässig erklärt, Betreiber von Windkraftanlagen gesetzlich zu verpflichten, Bürger und Gemeinden im Umfeld finanziell zu beteiligen. Mit diesem Urteil bleibt eine Verfassungsbeschwerde eines Betreibers aus Mecklenburg-Vorpommern erfolglos.
Dieser war nicht mit der Regelung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz des Bundeslandes einverstanden gewesen. Der Betreiber sah durch das Gesetz seine Berufsfreiheit verletzt. Außerdem - so sein Argument - besitze Mecklenburg-Vorpommern nicht die Kompetenz zum Erlass eines solchen Gesetzes.
Gemeinwohlziele wie Klimaschutz wichtiger
Beide Argumente wurden vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts zurückgewiesen. Das Gericht entschied, dass das Landesgesetz zwar erheblich in die Berufsfreiheit von Windpark-Betreibern eingreife. Dies sei aber gerechtfertigt.
Der Ausbau der Windenergie an Land stoße offenkundig auf Akzeptanzprobleme. Eine Beteiligung der Bürger könne diese abmildern. Die damit verfolgten Gemeinwohlziele wie ein besserer Klimaschutz und die Sicherung der Stromversorgung seien hier von besonderer Bedeutung, so die Richterinnen und Richter in ihrem Beschluss.
So funktioniert das Modell der Beteiligung
Laut dem Gesetz haben Betreiber von Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern zwei Möglichkeiten die verpflichtende Bürgerbeteiligung umzusetzen: Die Betreiber können eine Gesellschaft gründen und den Anwohnern und Gemeinden im Umkreis von fünf Kilometern zwanzig Prozent der Anteile anbieten. Dabei darf ein Anteil maximal 500 Euro kosten. Alternativ können die Betreiber eine sogenannte jährliche Ausgleichsabgabe anbieten.
Erstes Bundesland mit Beteiligungsgesetz
Mecklenburg-Vorpommern ist mit dieser gesetzlichen Regelung das erste deutsche Bundesland, in dem es ein solches Beteiligungmodell gibt.
Das entsprechende Gesetz gilt seit 2016 und soll die Akzeptanz von Windenergieprojekten in nahegelegenen Gemeinden erhöhen.
AZ: 1 BvR 1187/17
Mit Informationen von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion