Härtere Strafen auf illegale Autorennen Erst Adrenalinkick, dann Knast
Sie liefern ihren Teilnehmern Adrenalin pur, doch illegale Autorennen können auch tödlich enden. Darum brachte der Bundesrat eine Gesetzesinitiative auf den Weg, durch die den Rasern künftig jahrelange Haft drohen kann.
Es ist ein riskanter Kick, der im schlimmsten Fall sogar tödlich enden kann - darum will der Bundesrat die Teilnahme an illegalen Autorennen unter wesentlich höhere Strafen stellen als bisher. In einem Gesetzentwurf, den das Gremium auf den Weg gebracht hat, soll auf den verbotenen Geschwindigkeitsrausch erstmals Gefängnis drohen.
Bis zu zwei Jahre Haft fordert der Entwurf als neues Strafmaß, sowohl für die Veranstalter der Rennen als auch für deren Teilnehmer. Zudem soll es in Zukunft möglich sein, den Rasern den Führerschein und das Auto zu entziehen. Sollten bei dem Rennen aber Unbeteiligte in Gefahr gebracht werden und der Fahrer nur durch Zufall keine schlimmen Schäden verursacht haben, dann sollen künftig bis zu fünf Jahre Gefängnis verhängt werden. Und wenn bei dem Rennen jemand schwer verletzt wird oder gar stirbt, erhöht sich das Strafmaß auf bis zu zehn Jahre.
Bislang droht nur Bußgeld
Bislang werden illegale Autorennen lediglich mit einer Geldbuße von maximal 400 Euro sowie mit einem einmonatigen Fahrverbot. Aus Sicht der Landesregierungen von Hessen und Nordrhein-Westfalen viel zu wenig. Laut dem nordrhein-westfälischen Justizminister Thomas Kutschaty hat es in NRW allein im vergangenen Jahr 230 illegale Autorennen gegeben - so viele erfasste zumindest die Polizei. Kutschaty sieht in den Rennen einen "lebensgefährlichen Trendsport". Mit der Initiative des Bundesrats muss sich nun der Bundestag befassen.
Dass dieser "Trend" schnell tödlich enden kann, zeigte ein Fall in Berlin: Anfang Februar kam ein unbeteiligter Mann bei einem Rennen über den Kurfürstendamm ums Leben. Doch die Mehrheit der Deutschen zweifelt daran, dass härtere Strafen die Raser wirklich abhalten würden. Das Ergebnis des aktuellen ARD-DeutschlandTrends ergab, dass 58 Prozent der Befragten dieser Auffassung sind. Nur 40 Prozent der Umfrageteilnehmer waren überzeugt, dass ein härteres Strafmaß Wirkung zeigen würde.
Bundesrat billigt weitere wichtige Gesetze
Der Bundesrat billigte außerdem die Reform des Sexualstrafrechts, nach der eine sexuelle Handlung auch dann als Vergewaltigung gewertet werden kann, wenn sich das Opfer nicht wehrt. Auch Grapschen kann nun geahndet werden.
Auch passierte ein neues Gesetz gegen Menschenhandel den Bundesrat, das unter anderem die Strafbarkeit von Freiern regelt. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Zu bis zu zehn Jahren Haft können Zuhälter und Menschenhändler verurteilt werden, die jemanden unter Ausnutzung einer Zwangslage oder Hilflosigkeit beziehungsweise durch Gewalt zur Prostitution veranlassen.
Außerdem machte der Bundesrat den Weg frei für die Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens. Dieses sieht eine Begrenzung der Erderwärmung auf möglichst auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter vor.