Bundestagsbeschlüsse Frührente wird bei Nebenjob nicht mehr gekürzt
Der Bundestag hat am Abend mehrere Gesetze beschlossen: Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten fällt weg. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird verbessert. Zudem soll das Tierarzneimittelgesetz reformiert werden.
Frührentner mit einem Nebenjob können ab dem kommenden Jahr beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend, die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos zu streichen. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen von derzeit 6300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34.500 Euro. Diese Einzelregelungen sind Teil eines umfangreichen Änderungskatalogs für den Bereich der Sozialversicherungen.
Zu dem Maßnahmenbündel gehören unter anderem auch großzügigere Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Künstlersozialkasse (KSK). Während deren Mitglieder bisher maximal 450 Euro im Monat aus einer nicht-künstlerischen Tätigkeit verdienen durften, bleiben sie künftig so lange über die KSK abgesichert, wie die künstlerische oder publizistische Tätigkeit noch als "Hauptberuf" erkennbar ist.
Darüber hinaus enthält das vom Bundestag verabschiedete Gesetzespaket eine Reihe von Maßnahmen zur Digitalisierung: So werden zahlreiche Vorgänge wie die Meldung von Elterngeldzeiten oder die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der bisherigen Papierform komplett auf elektronische Verfahren umgestellt.
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Außerdem beschloss der Bundestag ein Maßnahmenbündel, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern soll. Das verabschiedete Gesetz sieht vor allem zusätzliche Pflichten für Arbeitgeber vor. So müssen sie innerhalb von vier Wochen entscheiden, wenn sich Beschäftigte für die Pflege eines Angehörigen freistellen lassen wollen. Für den Zeitraum der Freistellung wird ein Kündigungsschutz eingeführt. Zudem muss eine Ablehnung des Antrags ebenso begründet werden wie bei Eltern, die ihre Arbeitsstunden in der Elternzeit verringern möchten, aber nicht dürfen.
Strengere Regeln für Antibiotika-Einsatz bei Nutztieren
Um den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren weiter zu reduzieren, verabschiedete der Bundestag eine Reform des Tierarzneimittelgesetzes. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, müssen Tierärzte demnach ab dem kommenden Jahr die Anwendung von Antibiotika bei sämtlichen Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten melden - auch bei Tiergruppen wie Milchkühen und Legehennen, die bislang davon ausgenommen waren.
Vorgeschrieben wird darüber hinaus, dass bestimmte Wirkstoffe so selten wie möglich zum Einsatz kommen dürfen. Auch die Eingriffsmöglichkeiten der Überwachungsbehörden werden ausgeweitet. Allein in Europa sterben jedes Jahr Zehntausende Menschen an den Folgen von Antibiotika-Resistenzen. Das bedeutet, dass krankmachende Bakterien nicht mehr durch ein Antibiotikum vernichtet werden können. Der übermäßige Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht gilt als eine der Hauptursachen für die Entstehung und Verbreitung von resistenten Erregern.
Bundestag billigt Energienovelle im Baugesetzbuch
Die Ampel-Koalition will den Ausbau der erneuerbaren Energien mit Mitteln des Planungsrechts voranbringen. Dieses Ziel verfolgt eine Novelle des Baugesetzbuchs, die der Bundestag verabschiedet hat. Damit können etwa stillgelegte Braunkohle-Tagebaue künftig ohne aufwendige Verwaltungsverfahren für Solaranlagen und Windräder genutzt werden. Überschüssiger Strom von Windrädern kann einfacher als bisher zur Herstellung von Wasserstoff genutzt werden. Ferner werden die Vorschriften für Biogas-Anlagen gelockert, um deren Auslastung zu verbessern.
Abschied vom gedruckten Bundesgesetzblatt
Die amtliche Verkündung von Gesetzen erfolgt in Zukunft elektronisch über das Internet. Durch den Bundestagsbeschluss wird die bisherige Praxis abgelöst, wonach Gesetze in dem auf Papier gedruckten Bundesgesetzblatt erscheinen müssen. Mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit billigte der Bundestag auch die dafür notwendige Änderung des Grundgesetz-Artikels 82. Damit wird ausdrücklich klargestellt, dass das Bundesgesetzblatt in elektronischer Form geführt werden kann. Die Grundgesetz-Änderung muss allerdings noch vom Bundesrat bestätigt werden.