Zusatz im Strafgesetzbuch Bestechlichen Abgeordneten drohen härtere Strafen
Nach Vorwürfen im Zuge sogenannter Maskendeals gingen Bundestagsabgeordnete straffrei aus. Nun wurde das geltende Recht verschärft. Bei "unzulässiger Interessenwahrnehmung" drohen künftig bis zu drei Jahre Haft.
Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten soll künftig strenger bestraft werden - das hat der Bundestag beschlossen. Demnach machen sich Abgeordnete strafbar, die ihre Stellung und das Prestige ihres Mandats nutzen, um gegen Bezahlung Einfluss auszuüben, etwa auf Ministerien. Ihnen und ihren Auftraggebern droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Konkret beschloss der Bundestag - mit Stimmen der Ampel-Fraktionen und der AfD -, einen zusätzlichen Paragrafen 108f ("unzulässige Interessenwahrnehmung") ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Dessen Regeln gelten auch für Abgeordnete in Landtagen und im Europaparlament sowie für Mitglieder der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation.
Die heutige Entscheidung gilt als Folge der sogenannten Maskenaffären während der Corona-Pandemie. Die Gruppe der Linken enthielt sich bei der Abstimmung. Ebenso die CDU/CSU-Fraktion: Manche Formulierungen seien zu unscharf, so die Begründung.
Bisherige Strafbarkeit enger auf Mandat bezogen
Das Strafgesetzbuch sah bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein bestimmtes Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile kassierten, also etwa für eine Rede oder ein konkretes Abstimmverhalten im Bundestag. Nun wird die Strafbarkeit auf Fälle ausgeweitet, die nichts mit der eigentlichen Arbeit im Parlament zu tun haben.
SPD, Grüne und FDP reagierten mit ihrem Vorstoß auch auf die sogenannten Maskenaffären früherer CSU-Abgeordneter. Diese hatten in der Frühphase der Corona-Pandemie dem Staat Maskengeschäfte vermittelt und dafür Millionenprovisionen erhalten. Trotz späteren Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit konnten sie dafür nach der bisher geltenden Rechtslage aber nicht bestraft werden. Die Ampel-Parteien hatten daher in ihrem Koalitionsvertrag eine Rechtsverschärfung vereinbart.