Bundestagswahl 2025 Wichtige Begriffe von A bis Z
Wie viele Abgeordnete sitzen im Bundestag? Wie werden die Sitze verteilt? Und wie wird der Kanzler gewählt? Alles, was man rund um die Bundestagswahl wissen muss - von A wie Abgeordnete bis Z wie Zweitstimmendeckung.
Wahllexikon
A - Abgeordnete - Absolute Mehrheit - Aktives Wahlrecht - Auslandsdeutsche
B - Briefwahl - Bundeswahlgesetz - Bundeswahlleitung
E - Enthaltung - Erststimme
F - Fraktion - Freies Mandat - Fünf-Prozent-Hürde
G - Geheime Wahl - Grundgesetz - Grundmandatsklausel
H - Hilfsperson
K - Kanzlerwahl - Koalition - Konstituierende Sitzung - Kreiswahlleitung
L - Landesliste - Landeswahlleitung
M - Mandat - Minderheitsregierung
O - Opposition
P - Parlamentarische Demokratie - Parteien - Parteienfinanzierung - Parteilose Kandidatur - Passives Wahlrecht - Personalisierte Verhältniswahl
R - Reihenfolge der Wahlvorschläge
S - Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren - Sitzverteilung - Stimmzettel
V - Vertrauensfrage - Vorgezogene Neuwahlen
W - Wahlkabine - Wahlkreis - Wahlorgane - Wahlprüfungsverfahren - Wahlrecht - Wahltermin
Z - Zweitstimme - Zweitstimmendeckung
A
Abgeordnete sind die Volksvertreterinnen und -vertreter im Parlament. Sie erhalten mit der Wahl den Auftrag, an der Gesetzgebung mitzuwirken. 299 Abgeordnete ziehen in der Regel als Gewinner in ihrem Wahlkreis in den Bundestag ein, weitere 299 Abgeordnete über Landeslisten der Parteien.
Damit der Bundestag nicht immer größer wird, hat die Ampelkoalition das Wahlrecht geändert und die Zweitstimmendeckung eingeführt. Dadurch kann es sein, dass einzelne Wahlkreisgewinner nicht mehr direkt in den Bundestag einziehen. Überhang- und Ausgleichsmandate wurden damit abgeschafft. Die Zahl der Abgeordneten wurde gesetzlich auf 630 beschränkt.
Alle Abgeordneten haben gleiche Rechte und Pflichten und gleichwertige Stimmen. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes ist jeder Abgeordnete im Deutschen Bundestag Vertreter des ganzen Volkes. Sie oder er ist nicht an Weisungen der Wähler oder der Partei gebunden, sondern nur dem Gewissen verpflichtet. Das bezeichnet man als freies Mandat.
Die absolute Mehrheit ist bei Abstimmungen erreicht, wenn mindestens die Hälfte aller Bundestagsabgeordneten zuzüglich eines weiteren Parlamentariers ein Vorhaben unterstützen. Grundlage der Berechnung ist dabei die gesetzliche Abgeordnetenzahl und nicht die Zahl der anwesenden Abgeordneten.
Um eine absolute Mehrheit im Parlament und damit eine stabile Regierungsmehrheit zu erreichen, bilden Parteien meist Koalitionen. Die absolute Mehrheit im Bundestag wird häufig auch Kanzlermehrheit genannt, weil sie unter anderem für die Kanzlerwahl erforderlich ist.
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, bei der Wahl seine Stimme abgeben zu dürfen. Das gilt für alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. Nur in wenigen Fällen können Gerichte deutschen Staatsbürgern im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen Straftaten wie Landesverrat oder Abgeordnetenbestechung das aktive Wahlrecht für maximal fünf Jahre entziehen.
Auch Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben. Das aktive Wahlrecht steht unter anderem dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, wenn sie vom Tage des 14. Geburtstages an mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Außerdem dürfen auch weitere Auslandsdeutsche wählen, wenn sie aus anderen Gründen "persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind".
Da Auslandsdeutsche keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, müssen sie einen Antrag stellen, um ins Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. Dieser wird zumeist an die Gemeinde gerichtet, in der die letzte deutsche Heimatadresse lag.
B
In der Regel müssen Wahlberechtigte ihre Stimme persönlich im Wahllokal abgeben. Ausnahme ist die Briefwahl. Wer sich dafür entscheidet, muss bis 15 Uhr am Freitag vor der Wahl einen Antrag bei der Gemeinde stellen. Wer kurzfristig erkrankt, kann den auch noch bis spätestens 15 Uhr am Wahltag einreichen. Der Wähler erhält daraufhin alle erforderlichen Unterlagen, die bis zur Schließung der Wahllokale um 18 Uhr am Wahlsonntag bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen müssen.
Das Bundeswahlgesetz ist das Gesetz, das die Bundestagswahl detailliert entsprechend den im Grundgesetz festgelegten Wahlgrundsätzen regelt und organisiert. Hier steht unter anderem, wie viele Abgeordnete gewählt werden, welche Wahlkreise es gibt, nach welchen Verfahren Stimmen ausgezählt werden und wer wahlberechtigt ist.
Der Bundeswahlleiter oder die Bundeswahlleiterin wird vom Bundesinnenministerium auf unbestimmte Zeit ernannt. Am 1. Januar 2023 wurde Ruth Brand zur Präsidentin des Statistischen Bundesamtes berufen und zur Bundeswahlleiterin ernannt. Gemeinsam mit ihrem Stellvertreter Heinz-Christoph Herbertz ist sie für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zuständig. Zusammen mit dem Bundeswahlausschuss sind sie verantwortlich für die Zulassung von Parteien zur Wahl, für die Feststellung des Wahlergebnisses und die Berechnung der Sitzverteilung im neu gewählten Bundestag.
C
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sich aus dem Grundgesetz auch der Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien ergibt. Das gilt für alle Parteien, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurden.
Das hat auch Auswirkungen auf die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit sieht einen differenzierten Umgang mit den Parteien vor - und zwar unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung, ihrer vergangenen Wahlergebnisse und ihrer Erfolgschancen bei der jeweils anstehenden Wahl. Je nach ermittelter Bedeutung der Parteien sind Unterschiede in der Berichterstattung gerechtfertigt. Das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit ist unter anderem bei der Berichterstattung von tagesschau.de im Vorfeld von Wahlen von zentraler Bedeutung.
D
Das Wahlgebiet ist für die Bundestagswahl in 299 Wahlkreise eingeteilt. Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, zieht in der Regel direkt ins Parlament ein. Dieser Teil des Wahlrechts entspricht dem Grundsatz der Mehrheitswahl.
Das neue Wahlrecht sieht dabei aber die zusätzliche Hürde der Zweitstimmendeckung vor. Das bedeutet, dass nur dann alle erfolgreichen Wahlkreisbewerber einer Partei aus einem Bundesland tatsächlich in den Bundestag einziehen, wenn der Partei im betreffenden Bundesland aufgrund ihres dortigen Zweitstimmenergebnisses auch mindestens so viele Sitze zustehen.
Es kann deshalb sein, dass in einzelnen Wahlkreisen die Kandidaten mit den meisten Erststimmen nicht in den Bundestag einziehen. Die Bezeichnung "Direktmandat" im ursprünglichen Sinn gibt es bei der diesjährigen Bundestagswahl also nicht mehr. Nicht jeder Wahlkreis ist somit automatisch mit einem dort gewählten Abgeordneten im Parlament vertreten.
E
Wer sich bei der Bundestagswahl der Stimme enthalten möchte, kann dies tun, indem er nicht zur Wahl geht. Auf den Stimmzetteln gibt es keine Möglichkeit, "Enthaltung" anzukreuzen. Wenn jemand einen leeren Stimmzettel abgibt, werden Erst- und Zweitstimme als ungültig und nicht als Enthaltung gewertet.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt man den Kandidaten oder die Kandidatin für den Wahlkreis, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Wahl der Wahlkreisabgeordneten mit der Erststimme basiert auf dem Grundsatz der Mehrheitswahl - es gewinnt also in der Regel derjenige Bewerber, für den im jeweiligen Wahlkreis die meisten Erststimmen abgegeben werden.
Ausschlaggebend für Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist allerdings das Ergebnis der Parteien bei den Zweitstimmen, das nach dem Prinzip der Verhältniswahl in Sitze umgerechnet wird. Durch die Zweitstimmendeckung im neuen Wahlrecht kann es deshalb dazu kommen, dass in einzelnen Wahlkreisen die Gewinner in den Wahlkreisen nicht in den Bundestag einziehen.
F
Fraktionen sind Zusammenschlüsse von Bundestagsabgeordneten mit ähnlichen politischen Überzeugungen und Zielen. In der Regel bilden die Abgeordneten, die derselben Partei angehören, zu Beginn einer Wahlperiode eine Fraktion. Eine Besonderheit im Bundestag ist die traditionelle Fraktionsgemeinschaft von CDU und CSU. Innerhalb der Fraktionen debattieren die Abgeordneten über die Haltung zu politischen Fragen und legen sich meist auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten fest - das wird auch als Fraktionsdisziplin bezeichnet.
Um eine Fraktion zu bilden, müssen sich mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages zusammenschließen. Unterhalb dieser Marke ist auch die Bildung einer sogenannten Gruppe möglich. Fraktionen verfügen gegenüber einzelnen Abgeordneten über besondere Antragsrechte und haben zusätzlichen Anspruch auf Finanzmittel für Mitarbeiter, Technik und andere Sachleistungen.
Die Größe der Fraktion ist entscheidend dafür, wie viel Redezeit sie im Parlament bekommt und wie Ausschüsse und verschiedene Posten im Parlament besetzt werden. Nach einer Bundestagswahl schließen sich oft alle gewählten Abgeordneten einer Fraktion an. Nicht selten verlassen aber einzelne Parlamentarier nach Streitigkeiten im Laufe einer Wahlperiode ihre Fraktion und üben ihr Mandat dann als "fraktionslose" Abgeordnete aus.
Die Abgeordneten des Bundestags erringen durch die Wahl ein freies Mandat: Sie sind als Vertreter des ganzen Volkes gemäß Grundgesetz nicht an Aufträge und Weisungen ihrer Wähler oder ihrer Partei gebunden, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen.
In der Praxis spielen jedoch die Fraktionsdisziplin bei Abstimmungen sowie die Abhängigkeit von der Unterstützung der eigenen Partei eine wichtige Rolle für das Verhalten der Abgeordneten im Parlament. Zum freien Mandat gehört auch die Freiheit, die Rolle des Abgeordneten ganz unterschiedlich zu interpretieren - etwa in der Frage der Anwesenheit bei Sitzungen des Bundestags.
Bei der Bundestagswahl gilt eine Sperrklausel: Nur Parteien, die bundesweit mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erhalten haben, werden bei der Sitzverteilung berücksichtigt. Das soll ein zersplittertes Parlament verhindern und die Bildung stabiler Mehrheiten erleichtern.
Falls eine Partei drei oder mehr Direktmandate gewinnt, gilt eine Ausnahme, die sogenannte Grundmandatsklausel: Diese Partei wird dann bei der Sitzverteilung gemäß ihrem Zweitstimmenanteil berücksichtigt, auch wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen hat. Von dieser Regelung profitierte die Linke bei der Bundestagswahl 2021.
Das Bundesverfassungsgericht hat für einzelne Punkte eine Neuregelung im reformierten Wahlrecht verlangt. Bis diese umgesetzt sind, gilt die bisherige Grundmandatsklausel aber faktisch weiter - auch bei der Bundestagswahl 2025.
G
Das Wahlgeheimnis sichert die Freiheit der Wahl: Laut Grundgesetz muss bei der Wahl sichergestellt sein, dass niemand bei der Stimmabgabe kontrolliert wird und seine Wahl auch später anonym bleibt. Wie die Wahl in diesem Sinne organisiert wird, schreibt das Bundeswahlgesetz vor. Bedeutend sind hier Stimmzettel ohne Namensangabe, Wahlkabinen und Wahlurnen.
Wahlberechtigte müssen die Stimme zudem allein abgeben - ausgenommen sind Menschen, die ihre Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen, falten oder in die Wahlurne werfen können. Sie haben das Recht, sich einer Hilfsperson zu bedienen.
Das Grundgesetz, die deutsche Verfassung, bildet für die Bundestagswahl die wichtigste Rechtsgrundlage. Es schreibt vor, dass die Abgeordneten "in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl" gewählt werden müssen. Es bestimmt auch, welche Rechte und Pflichten die Abgeordneten haben und welche Rolle den Parteien zukommt.
Bei der Bundestagswahl gilt die Grundmandatsklausel. Das bedeutet: Wenn eine Partei die Fünf-Prozent-Hürde nicht schafft, aber mindestens drei Direktmandate erringt, darf sie Abgeordnete in den Bundestag schicken - und zwar so viele, wie ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen.
H
Damit auch Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben können, die nicht lesen können oder wegen einer Behinderung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen, falten oder in die Wahlurne werfen kann, können sie sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein.
Die Hilfeleistung muss sich allerdings darauf beschränken, die Wünsche des Wählers zu erfüllen. Die Hilfsperson muss die Kenntnisse, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat, geheim halten, um die geheime Wahl zu gewährleisten. Ein blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen.
I
Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung ergibt sich, dass öffentliche Funktionen in verschiedenen Gewalten nicht gleichzeitig ausgeübt werden können. Das nennt sich Inkompatibilität. Im Wahlrecht bedeutet sie, dass Angehörige des öffentlichen Dienstes nicht gleichzeitig ein Abgeordnetenmandat innehaben können. Die Tätigkeit in der Verwaltung muss für die Zeit der Mandatsausübung ruhen.
K
Nach jeder Bundestagswahl gehört die Kanzlerwahl zu einer der ersten wichtigen Aufgaben der neu gewählten Abgeordneten. Eine verbindliche Frist ist dafür nicht vorgeschrieben. Die Kanzlerwahl wird im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt, sobald sich die künftigen Regierungsparteien in den Koalitionsverhandlungen einig geworden sind - auch in der Frage der Besetzung der Kabinettsposten.
Die Grundsätze der Kanzlerwahl sind im Grundgesetz festgeschrieben. Demnach schlägt der Bundespräsident dem Bundestag offiziell den Kandidaten oder die Kandidatin für das Amt des Bundeskanzlers vor. Für eine erfolgreiche Wahl ist dann die absolute Mehrheit der Abgeordneten erforderlich, die sogenannte Kanzlermehrheit.
Auf jede Bundestagswahl folgt die Phase der Regierungsbildung. Jede Bundesregierung ist dabei auf eine absolute Mehrheit im Parlament angewiesen. Erst einmal verfügte eine Fraktion nach einer Bundestagswahl allein über eine absolute Mehrheit der Sitze - nämlich CDU/CSU nach der Bundestagswahl 1957. In allen anderen Fällen bildeten zwei oder mehr Parteien eine Koalition, um das Ziel einer stabilen Mehrheit zu erreichen.
Nach der Bundestagswahl ringen die beteiligten Parteien daher in Koalitionsverhandlungen um eine gemeinsame Basis für die Regierungsarbeit. Dabei geht es sowohl um inhaltliche Entscheidungen als auch um die Aufteilung der Ministerien und organisatorische Fragen. Am Ende dieser Verhandlungen, für die es weder feste Regeln noch gesetzliche Fristen gibt, steht in der Regel ein Koalitionsvertrag als Grundlage des gemeinsamen Regierungshandelns der Koalitionspartner.
Der neu gewählte Bundestag muss spätestens am 30. Tage nach der Wahl zusammentreten. Dies ist gleichzeitig die konstituierende Sitzung.
Die Kreiswahlleitung steht dem Kreiswahlausschuss vor und ist verantwortlich für Belange des Wahlkreises. Bei ihr müssen die Kreiswahlvorschläge eingereicht werden, also die Kandidaturen für den Wahlkreis. Nach der Wahl stellt die Kreiswahlleitung fest, wer Wahlkreisabgeordneter wird, und gibt auch das endgültige Ergebnis des Wahlkreises bekannt.
L
Mit der Erststimme wird bei der Bundestagswahl eine Person gewählt - mit der Zweitstimme die Landesliste eine Partei. Vor der Wahl stellen die Parteien in den Bundesländern diese Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten auf, die für sie in den Bundestag einziehen sollen. Je mehr Stimmen bei der Wahl auf die Partei entfallen, desto mehr Kandidaten von ihren Landeslisten ziehen ins Parlament ein.
Praktisch heißt das auch: Je höher der Listenplatz des Kandidaten, desto besser sind die Chancen auf einen Sitz im Bundestag. Wenn im Laufe der Wahlperiode ein Abgeordneter aus dem Bundestag ausscheidet oder stirbt, rückt der nächste noch nicht berücksichtigte Kandidat von der Landesliste der entsprechenden Partei nach. Sie werden als Nachrücker oder Listennachfolger bezeichnet.
Auf Landesebene sind Landeswahlleitung und Landeswahlausschuss zuständig für die Organisation und ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Landeslisten müssen bei ihnen vorgelegt werden. Sie ermitteln außerdem, wie viele Stimmen in ihrem Bundesland auf die einzelnen Landeslisten entfallen.
M
Das Mandat bezeichnet das Amt und den Auftrag einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten im Parlament. Dabei ist die Mandatsträgerin oder der Mandatsträger nicht an Weisungen der Wählenden oder der Partei gebunden. Sie sind allein ihrem Gewissen verpflichtet. Das bezeichnet man als freies Mandat.
Eine Regierung, die sich im Parlament auf keine feste Mehrheit stützen kann, wird als Minderheitsregierung bezeichnet. Bei Abstimmungen im Parlament ist sie auf Stimmen der sie tolerierenden Parteien oder der Opposition angewiesen. Bei einzelnen Gesetzesvorhaben kann es dabei zu wechselnden Mehrheiten kommen - je nachdem, welche Abgeordneten oder Fraktionen der Opposition die Pläne der Minderheitsregierung unterstützen.
In Deutschland kam es noch nie unmittelbar nach einer Bundestagswahl zur Bildung einer Minderheitsregierung. Regierungen ohne feste Mehrheit im Deutschen Bundestag gab es Ende 1966 nach dem Bruch der christlich-liberalen Koalition bis zur Bildung einer Großen Koalition, dann wieder 1972 nach dem Patt im Bundestag sowie zwei Wochen lang im September 1982, bevor Helmut Kohl am 1. Oktober zum Bundeskanzler gewählt wurde. Nach dem Bruch der Ampelkoalition am 6. November 2024 regiert auch Rot-Grün als Minderheitsregierung bis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2024.
N
Im Laufe einer Wahlperiode kommt es immer wieder vor, dass Abgeordnete sterben oder ihr Mandat aus verschiedenen Gründen niederlegen. In diesen Fällen wird der frei gewordene Sitz durch Nachrücker derselben Partei besetzt. Das Mandat geht dann an einen noch nicht berücksichtigten Bewerber oder eine Bewerberin der Landesliste in dem Bundesland, in dem der oder die ausgeschiedene Abgeordnete den Sitz errungen hatte. Die Nachrücker werden auch als Listennachfolger bezeichnet.
O
Zur Opposition gehören die Abgeordneten, deren Parteien nicht an der Bundesregierung beteiligt sind. Als Oppositionsführerin oder Oppositionsführer wird in der Regel die oder der Vorsitzende der größten Fraktion in den Reihen der Opposition bezeichnet.
Um die Kontrollfunktion der Opposition zu stärken, sind die Hürden für bestimmte Antragsrechte und besondere Mittel wie die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses so festgelegt, dass die Opposition sie ohne Zustimmung der Regierungsmehrheit des Bundestages nutzen kann.
P
Das Grundgesetz legt für die Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland den Grundsatz der repräsentativen Demokratie fest. Das Volk übt danach die Staatsgewalt nicht direkt aus, sondern überträgt sie auf gewählte Körperschaften - die Parlamente. Für den Gesamtstaat ist das Parlament der Bundestag. In den Ländern sind es die Landtage; in Kreisen, Städten und Gemeinden sind es kommunale Selbstverwaltungskörperschaften. Die Parlamente sind die einzigen Verfassungsorgane, die vom Volk direkt gewählt werden.
Parteien wirken laut Grundgesetz an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Sie genießen durch die verfassungsrechtliche Verankerung eine besondere Stellung, die sich unter anderem in den hohen Hürden für ein Parteiverbot und in der staatlichen Parteienfinanzierung ausdrückt.
Als Parteien werden alle Vereinigungen eingestuft, die eine politische Zielsetzung verfolgen und sich dazu auf Landes- oder Bundesebene zur Wahl stellen wollen - und dürfen. Sie brauchen eine Satzung und ein Programm.
Ein gutes Abschneiden bei der Bundestagswahl zahlt sich aus: Maßstab für die Höhe der staatlichen Gelder, die in die Kassen der Parteien fließen, ist unter anderem der Erfolg, den eine Partei bei der Bundestagswahl erzielt. Einen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben alle Parteien, die nach dem Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1,0 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen für ihre Listen erreicht haben. Ist keine Liste für die Partei zugelassen, reicht es, wenn die Partei in einem Wahl- oder Stimmkreis zehn Prozent der gültigen Erststimmen erreicht hat.
Für jede gültige Listenstimme erhält die Partei 1,00 Euro pro Jahr. Erhält eine Partei insgesamt mindestens vier Millionen Stimmen, dann sinkt der Betrag für jede darüber hinausgehende Stimme auf je 0,83 Euro. Zusätzlich erhalten die Parteien 0,45 Euro für jeden Euro, den sie über Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Mandatsträgerbeiträge einnehmen. Die staatliche Teilfinanzierung darf aber nicht die Summe überschreiten, die die Parteien aus Beiträgen und Spenden jährlich selbst erwirtschaften.
Zudem ist die Gesamtsumme gedeckelt. Die absolute Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung für das Jahr 2023 lag bei 209.603.161 Euro. Im Jahr 2024 wurde sie auf 219.244.906 Euro erhöht.
Als Direktkandidaten können sich auch Männer und Frauen zur Wahl stellen, die nicht von Parteien unterstützt werden. Landeslisten dürfen hingegen nur Parteien aufstellen. Notwendig für eine Direktkandidatur ist die durch Unterschrift nachgewiesene Unterstützung von mindestens 200 wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen des jeweiligen Wahlkreises.
Parteilose Kandidaturen haben allerdings nur geringe Erfolgsaussichten: Gewannen bei der ersten Bundestagswahl noch vier parteilose Bewerber ein Direktmandat, so zog seit 1953 niemand mehr als parteiloser Kandidat in den Bundestag ein.
Passives Wahlrecht ist das Recht, gewählt zu werden - also bei einer Wahl zu kandidieren. Dieses Recht hat bei der Bundestagswahl jeder Mensch, der am Wahltag Deutscher oder Deutsche ist und mindestens 18 Jahre alt ist. In seltenen Ausnahmefällen können Gerichte Bürgern das Recht entziehen, sich zur Wahl zu stellen.
Personalisierte Verhältniswahl
Die Bundestagswahl ist eine Verhältniswahl: Die Sitzverteilung richtet sich nach den Stimmanteilen der Parteien und damit nach dem Ergebnis bei den Zweitstimmen. Bei der Bundestagswahl werden jedoch auch Elemente der Mehrheitswahl angewendet, die sich in der Vergabe von Direktmandaten über die Erststimme niederschlagen.
Allerdings gilt ab der Bundestagswahl 2025 ein Wahlkreis nur dann als gewonnen, wenn der Sitz zusätzlich durch Zweitstimmen gedeckt ist. Diese Kombination aus Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht wird auch als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet. Als weitere Modifikation sieht das Wahlrecht der Bundestagswahl eine Sperrklausel vor, die auch als Fünf-Prozent-Hürde bekannt ist.
R
Reihenfolge der Wahlvorschläge
Die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien auf den Stimmzetteln richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an.
Die Reihenfolge der Kandidaten für die Erststimme richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Sonstige Kreiswahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien oder der Kennwörter an.
S
Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren
Beim Divisorverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ergibt sich die Sitzverteilung, indem die Zweitstimmen der Parteien durch eine bestimmte Zahl geteilt werden: den Divisor. Die Ergebnisse werden dann gerundet und ergeben die Mandate für jede Partei. Damit bei dieser Rechnung immer genau die Zahl der zu vergebenden Sitze herauskommt, muss der passende Divisor bei jeder Wahl neu ermittelt werden.
Seit den 1980er-Jahren wird das Verfahren auf Vorschlag des Physikers und Bundestagsverwaltungsmitarbeiters Hans Schepers im Deutschen Bundestag eingesetzt, um die Sitzverteilung in den Ausschüssen auf die verschiedenen Fraktionen zu berechnen. Seit der Bundestagswahl 2009 wird das Verfahren auch bei der Berechnung der Sitzverteilung im Bundestag angewendet.
Es kommt mit einer anderen Berechnungsmethode zu identischen Ergebnissen wie ein 1912 vom französischen Mathematiker André Sainte-Laguë entwickeltes Verfahren.
Das Ergebnis der Bundestagswahl wird mit Hilfe des Verfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers in eine Sitzverteilung umgerechnet. Nach dem Grundsatz der Verhältniswahl wird dabei die Abgeordnetenzahl proportional zwischen den Parteien aufgeteilt, die die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen haben.
Wie viele Mandate eine Partei gewinnt, richtet sich nach ihrem bundesweiten Zweitstimmenanteil. Nach dem neuen Wahlrecht kann es wegen der neu eingeführten Zweitstimmendeckung sein, dass in einzelnen Wahlkreisen die Gewinner nicht in den Bundestag einziehen.
In jedem der 299 Wahlkreise sieht der Stimmzettel anders aus. Er enthält aber überall eine Spalte für die Erststimme und eine weitere Spalte für die Zweitstimme. In der Spalte für die Erststimme sind die Namen der Bewerber für den Wahlkreis aufgelistet (einschließlich ihrer Parteizugehörigkeit). Bei der Zweitstimme sind die Bezeichnungen der Parteien und die Namen der ersten fünf Kandidaten auf deren Landeslisten aufgeführt. Die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln richtet sich dabei nach deren Abschneiden bei der vorangegangenen Bundestagswahl im jeweiligen Bundesland.
T
Beim TV-Duell treffen in der Regel die aussichtsreichsten Kanzlerkandidaten aufeinander, in manchen Formaten sind es auch die Spitzenkandidaten weiterer Parteien. Vor der Bundestagswahl im Februar 2025 sind zwei TV-Duelle zwischen SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz und CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz geplant: Am 9. Februar treten sie bei ARD und ZDF gegeneinander an, am 16. Februar bei RTL.
ARD und ZDF hatten für ein weiteres TV-Duell auch eine Einladung an AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel und Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck ausgesprochen - allerdings haben beide diese abgelehnt.
Das ZDF zeigt stattdessen am 13. Februar einen "Schlagabtausch" mit den Spitzenkandidaten, die ARD am 17. Februar eine "Wahlarena" mit Scholz, Merz, Habeck und Weidel. Am 20. Februar gibt es die "Schlussrunde" in ARD und ZDF, eine TV-Debatte mit allen Spitzenkandidaten.
U
Stimmen sind ungültig, wenn sie nicht auf dem amtlichen Stimmzettel für den jeweiligen Wahlkreis abgegeben worden sind oder den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Wähler Vorbehalte auf den Stimmzettel schreibt, mehr als zwei Kreuze macht oder einen leeren Stimmzettel abgibt.
Enthält der Stimmzettel nur eine eindeutige Stimmabgabe, so ist die betreffende Erst- oder Zweitstimme gültig. Dagegen wird die andere Stimme als ungültig gewertet.
V
Mit der Vertrauensfrage kann sich der Bundeskanzler oder die Kanzlerin vergewissern, ob der Bundestag die Politik der Bundesregierung noch unterstützt, es also die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten dafür gibt. Die Vertrauensfrage kann mit einer Sachfrage, insbesondere der Entscheidung über einen Gesetzentwurf, verbunden werden.
Formal muss der Kanzler oder die Kanzlerin dafür einen Antrag im Bundestag stellen, ihm das Vertrauen auszusprechen. Frühestens 48 Stunden nach Eingang des Antrags kann dann im Bundestag eine Abstimmung darüber stattfinden. Findet der Antrag keine Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, und es gibt vorgezogene Neuwahlen. Das Recht zur Auflösung des Parlaments erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt.
Bundestagswahlen finden in der Regel alle vier Jahre statt. Eine Ausnahme sieht das Grundgesetz vor, wenn der Bundespräsident oder die -präsidentin das Parlament nach einer gescheiterten Vertrauensfrage des amtierenden Bundeskanzlers oder der -kanzlerin auflöst. Die Bundeskanzler Gerhard Schröder (2005), Helmut Kohl (1982), Willy Brandt (1972) und Olaf Scholz (2024) ebneten mit einer solchen Vertrauensfrage jeweils den Weg für vorgezogene Neuwahlen.
Doch auch bei einer Kanzlerwahl kann es womöglich auf vorgezogene Neuwahlen hinauslaufen. Wenn im dritten Wahlgang der Kanzlerkandidat oder die -kandidatin nur eine einfache Mehrheit der Stimmen im Bundestag erhält, hat der Bundespräsident oder die -präsidentin zwei Möglichkeiten: den Kandidaten oder die Kandidatin zu ernennen oder das Parlament vorzeitig aufzulösen.
Vorgezogene Neuwahlen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Auflösung des Bundestages stattfinden.
W
Wer sich nicht für die Briefwahl entscheidet, muss den Stimmzettel im jeweiligen Wahllokal in einer der dafür vorgesehenen Wahlkabinen ausfüllen. Bei der Stimmabgabe muss die Wählerin oder der Wähler in der Wahlkabine allein sein, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Ausnahmen von dieser Regel gelten nur für die Begleitung durch kleine Kinder und für Fälle, in denen Wahlberechtigte den Stimmzettel nicht ohne Unterstützung ausfüllen können. In diesem Fall ist eine Hilfsperson bei der Stimmabgabe zulassen.
Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Wie viele davon auf die einzelnen Bundesländer entfallen, richtet sich nach deren Bevölkerungsanteilen und wird vor jeder Wahl überprüft. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf zudem die durchschnittliche Bevölkerungszahl der Wahlkreise um nicht mehr als 25 Prozent über- oder unterschreiten. Diese Vorgabe macht es nötig, regelmäßig einzelne Wahlkreise neu zuzuschneiden.
Bundesland | Wahlkreis-Nummer | Anzahl der Wahlkreise |
---|---|---|
Schleswig-Holstein | 1 bis 11 | 11 |
Mecklenburg-Vorpommern | 12 bis 17 | 6 |
Hamburg | 18 bis 23 | 6 |
Niedersachsen | 24 bis 53 | 30 |
Bremen | 54 und 55 | 2 |
Brandenburg | 56 bis 65 | 10 |
Sachsen-Anhalt | 66 bis 73 | 8 |
Berlin | 74 bis 85 | 12 |
Nordrhein-Westfalen | 86 bis 149 | 64 |
Sachsen | 150 bis 165 | 16 |
Hessen | 166 bis 187 | 22 |
Thüringen | 188 bis 195 | 8 |
Rheinland-Pfalz | 196 bis 210 | 15 |
Bayern | 211 bis 257 | 47 |
Baden-Württemberg | 258 bis 295 | 38 |
Saarland | 296 bis 299 | 4 |
Die Wahlorgane organisieren die Wahl und sorgen dafür, dass sie ordnungsgemäß verläuft. In den Wahlbezirken entscheidet der Wahlvorstand bei Auszählungsfragen sowie über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen.
Kreiswahlleitungen und ein Kreiswahlausschuss sind für ihren Wahlkreis zuständig. Beim Kreiswahlleiter müssen die Kandidaturen für den Wahlkreis eingereicht werden. Nach der Wahl stellt der Kreiswahlleiter fest, wer das Direktmandat erhält.
Auf Landesebene sind Landeswahlleitungen und Landeswahlausschuss zuständig: Landeslisten müssen bei ihnen vorgelegt werden. Sie ermitteln, wie viele Stimmen in ihrem Bundesland auf die einzelnen Landeslisten entfallen.
Die Bundeswahlleiterin ist zusammen mit dem Bundeswahlausschuss für die Zulassung von Parteien verantwortlich sowie für die Feststellung, wie viele Sitze auf die einzelnen Landeslisten entfallen und welche Kandidaten gewählt sind.
Über die Gültigkeit der Bundestagswahl entscheidet der Bundestag im Wahlprüfungsverfahren. Er wird aber nur auf Einspruch hin tätig, den jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl einlegen kann. Der parlamentarische Wahlprüfungsausschuss befasst sich mit den Einsprüchen und bereitet die Entscheidung des Plenums vor.
Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden. Außerdem prüfen die Landeswahlleitung und der Bundeswahlleiter, ob die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Nach dem Ergebnis der Prüfung entscheiden sie, ob sie ihrerseits Einspruch gegen die Wahl einlegen.
Seit 2002 ist der Bundestag nach jeder Wahl gewachsen. Statt der gesetzlich festgeschriebenen 598 Sitze waren es zuletzt 736 Sitze. Grund dafür waren Überhang- und Ausgleichsmandate. Bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 wird deshalb in Teilen ein anderes Wahlrecht gelten als bei der Wahl im Herbst 2021. Ziel der Änderung ist es, den Bundestag künftig auf 630 Sitze zu begrenzen.
Die wichtigste Neuerung durch die Wahlrechtsreform von 2023 ist die sogenannte Zweitstimmendeckung. Demnach können Parteien lediglich so viele Abgeordnete ins Parlament schicken, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Für Parteien, die besonders viele Wahlkreise gewinnen, kann das bedeuten, dass nicht jeder Wahlkreissieger auch wirklich in den Bundestag kommt. Die Wahlkreissieger einer Partei, die in ihren Wahlkreisen die schlechtesten Direktwahl-Ergebnisse eingefahren haben, gehen leer aus. Überhang- und Ausgleichsmandate fallen weg.
Die Reform umfasste auch die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Doch das Bundesverfassungsgericht kippte Ende Juli die Abschaffung und setzte die Klausel wieder in Kraft.
Nach Artikel 39 des Grundgesetzes findet die Neuwahl des Deutschen Bundestages frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Die Regierung schlägt in Abstimmung mit Bundesländern, Bundestag und einzelnen Fraktionen eine Empfehlung für das Wahldatum vor. Danach wird dieser Wahltag vom Bundespräsidenten festgelegt.
Es muss sich um einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag handeln. In der Regel wird ein Termin außerhalb der Schulferien der 16 Bundesländer gesucht. Für die Bundestagswahl 2025 wurde der 23. Februar als Wahltag bestimmt.
Z
Jeder Wählende hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt man den Kandidaten oder die Kandidatin für den Wahlkreis. Mit der Zweitstimme entscheidet man sich für die Landesliste einer Partei. Unter dem Parteinamen sind die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der Landesliste aufgeführt.
Entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist die Zweitstimme. Auf Basis der Zweitstimmen, die die einzelnen Parteien erhalten, wird mit Hilfe des Sainte-Laguë/Schepers-Verfahrens die Sitzverteilung im Bundestag errechnet.
Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Kandidatin oder ein Kandidat einer Partei nur dann einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz zugleich durch Zweitstimmen gedeckt ist.
Nach der Wahl werden jedem Bundesland die Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei, die in den Wahlkreisen gewonnen haben, nach dem Erststimmenanteil geordnet. Dann werden die Sitze, die der Partei in dem jeweiligen Bundesland laut Zweitstimmen zustehen, zunächst an die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Reihenfolge vergeben und verbleibende Sitze an Kandidatinnen und Kandidaten der Landeslisten.
Dieses Verfahren hat aber auch zur Folge, dass Kandidatinnen und Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis das beste Erststimmenergebnis geholt haben, leer ausgehen können, wenn der Partei weniger Sitze in einem Bundesland zustehen als die Zahl der von ihr dort gewonnenen Wahlkreise.