Blick in den leeren Plenarsaal im Bundestag.

Bundestagswahl 41 Parteien sind grundsätzlich zugelassen

Stand: 14.01.2025 16:37 Uhr

Zwei Tage hat der Bundeswahlausschuss getagt, nun ist klar: 41 Parteien könnten an der Bundestagswahl teilnehmen. Für die meisten von ihnen gibt es allerdings noch eine weitere Hürde.

An der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar können 41 Parteien teilnehmen. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilte, entschied dies der Bundeswahlausschuss in einer zweitägigen öffentlichen Sitzung. Diese Parteien erfüllen demnach die formalen Voraussetzungen, um an der Wahl teilzunehmen.

Damit wurden weniger Parteien zugelassen als bei der Bundestagswahl vor vier Jahren. 2021 hatte der Bundeswahlausschuss zunächst 53 Parteien grundsätzlich zugelassen.

Für die meisten Parteien gibt es aber für die Teilnahme eine weitere Hürde. Sofern sie nicht schon im Bundestag oder in einem Landtag mit fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen sie eine weitere Bedingung erfüllen: Sie müssen für ihre konkreten Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Nicht allen gelang dies 2021. Deshalb traten letztlich nur 47 Parteien zur Wahl an.

Zehn Parteien für die Wahl gesetzt

Der Wahlausschuss stellte für die Bundestagswahl 2025 fest, dass zehn Parteien keine Unterschriftenlisten benötigen, weil sie bereits in ausreichender Zahl in Bundestag oder Landtagen vertreten sind. Das sind die SPD, die CDU, die Grünen, die FDP, die AfD, die CSU, die Linke, Bündnis Deutschland, das BSW sowie die Freien Wähler.

SSW mit Sonderstatus

Auch der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) muss keine Unterschriften sammeln. Der Bundeswahlausschuss erkannte den SSW als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2025 an. Deswegen wird auch die Fünf-Prozent-Klausel auf den SSW nicht angewendet. 

Abgelehnt hat der Wahlausschuss diesen Status im Fall der Partei Die Sonstigen. Auch diese hatte beantragt, als Partei nationaler Minderheiten anerkannt zu werden. Die Sonstigen müssen nun Unterstützungsunterschriften für ihre Wahlvorschläge sammeln und unterliegen der Fünf-Prozent-Klausel.

Frist zur Anerkennung endet am 20. Januar

Die Frist für Wahlvorschläge und Unterschriftenlisten läuft bis zum 20. Januar, 18 Uhr. Sie müssen als Landeslisten bei den Landeswahlleitungen beziehungsweise als Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitungen eingereicht werden. Über die Zulassung entscheiden dann die Landes- bzw. Kreiswahlausschüsse am 24. Januar. Seit der Änderung des Bundeswahlgesetzes im Jahr 2023 können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.

15 Parteien scheiterten - vorerst

Insgesamt hatten 56 Gruppierungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie zur Wahl antreten wollen. 15 von ihnen scheiterten, darunter die Partei für Motorsport oder die rechtsextreme Identitäre Bewegung. Viele der nicht zugelassenen Gruppen hielten nach Ansicht des Bundeswahlausschusses nicht alle Formalitäten ein - zum Beispiel fehlten Unterschriften oder sie bekundeten ihr Interesse nur per Mail und nicht schriftlich.

Andere Vereinigungen wie die Döner Partei haben nicht genug Mitglieder oder sind in der Öffentlichkeit nicht bekannt genug. Alle abgewiesenen Parteien haben aber noch bis zum 18. Januar die Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einzureichen.

Diese Parteien sind grundsätzlich zugelassen
Kurzbezeichnung Parteiname
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands
Grüne Bündnis 90/Die Grünen
FDP Freie Demokratische Partei
AfD Alternative für Deutschland
CSU Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
Die Linke Die Linke
Bündnis Deutschland Bündnis Deutschland
BSW Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit
Freie Wähler Freie Wähler
BP Bayernpartei
MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität
Gartenpartei Gartenpartei
PdH Partei der Humanisten
dieBasis Basisdemokratische Partei Deutschland
- Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
Menschliche Welt Menschliche Welt
Bündnis C Bündnis C - Christen für Deutschland
Unabhängige Unabhängige  für bürgernahe Demokratie
Die Partei Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
Freie Sachsen Freie Sachsen
Tierschutzpartei Partei Mensch Umwelt Tierschutz
Volksabstimmung Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung
CSC Cannabis Social Club
MERA25 MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit
ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei
SSW Südschleswigscher Wählerverband
LD Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen
Die Liebe Die LIEBE Europäische Partei
Volt Volt Deutschland
WerteUnion WerteUnion
DAVA Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch
SGP Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale
Verjüngungsforschung Partei für Verjüngungsforschung
PdF Partei des Fortschritts
sonstige Die Sonstigen
Dr! Dr. Ansay Partei
Die neue Mitte Die neue Mitte
V-Partei³ V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
Piraten Piratenpartei Deutschland

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR aktuell Radio am 14. Januar 2025 um 14:00 Uhr.