Zweieinhalb Jahre nach Einführung Corona-Impfpflicht bei Bundeswehr fällt weg
Eine generelle Impfpflicht gegen das Coronavirus war zwar diskutiert, aber nie eingeführt worden. Anders bei der Bundeswehr. Nun fällt dort die Impfpflicht wieder weg. Das hat auch Einfluss auf ein Gerichtsverfahren.
Bei der Bundeswehr gibt es keine Corona-Impfpflicht mehr. Das Bundesverteidigungsministerium teilte mit, dass Soldatinnen und Soldaten künftig keine Corona-Impfung mehr vorweisen müssen. Eine Ministeriumssprecherin teilte mit, dass es eine fachliche Überprüfung der zuständigen Stellen der Bundeswehr und eine Abstimmung des Wehrmedizinischen Beirates gegeben habe. Stattdessen solle es künftig eine "nachdrückliche Empfehlung" für die Covid-19-Impfung geben. Beschlossen wurde eine Abkehr von der sogenannten Duldungspflicht hin zu einem freiwilligen Impfangebot.
Andere Impfungen bleiben Pflicht
Soldatinnen und Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza.
Am 24. November 2021 nahm das Bundesverteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in diese Reihe mit auf. Für die Impfung bestand seitdem eine Duldungspflicht. Wer sich nicht daran hielt, musste mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums waren zum Stand der letzten Erhebung Anfang 2022 rund 96 Prozent des duldungspflichtigen Personals grundimmunisiert mit zwei Impfungen.
Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht
Mit der Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr hat sich heute auch erneut das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Ein Oberstabsbootsmann hatte sich gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr gewendet. Er hielt ihre Beibehaltung für rechtswidrig. Zu Beginn der mündlichen Verhandlung kam dann die überraschende Mitteilung des Bundesverteidigungsministeriums.
Damit habe sich nach derzeitigem Stand der aktuelle Rechtsstreit erledigt, erläuterte der Vorsitzende des 1. Wehrdienstsenats, Richard Häußler, im Laufe der mündlichen Verhandlung. Und da der Senat vor knapp zwei Jahren das Vorgehen des Ministeriums als rechtmäßig erklärt hatte, seien auch Entschädigungsansprüche wie Schmerzensgeld und Schadenersatz voraussichtlich erfolglos. Unklar seien lediglich noch mögliche Rehabilitationsansprüche.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor knapp zwei Jahren in einer Grundsatzentscheidung die Aufnahme der Covid-19-Impfung als rechtmäßig angesehen. Zugleich hatte es das Verteidigungsministerium aufgefordert, die Aufrechterhaltung der Impfung angesichts sich ändernder Umstände zu bewerten und zu überwachen.