Corona-Lockerungen Schule, Kontakte, Freibad - was wo geht
In Schleswig-Holstein werden seit heute wieder alle Grundschüler unterrichtet. Auch weitere Bundesländer lockern die Corona-Regeln - wenn auch mit anderen Schwerpunkten. Was derzeit erlaubt ist und was nicht - im Überblick.
Schulen und Kitas
Baden-Württemberg: Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.
Bayern: Laut Kultusministerium war vor den Pfingstferien rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den bayerischen Schule. Mitte Juni sollen alle Schüler wochenweise in die Schule gehen. Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.
Berlin: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Alle Schüler haben Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule.
Brandenburg: Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.
Bremen: Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt. Alle Vorschulkinder können wieder in Kitas kommen.
Hamburg: Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb.
Hessen: Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.
Mecklenburg-Vorpommern: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Kitas stehen wieder allen Kindern offen. Nach Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben.
Niedersachsen: Die Notbetreuung in den Kitas wird schrittweise ausgeweitet, von Mitte Juni an soll es für alle Kinder ein zeitlich eingeschränktes Angebot für den Kita-Besuch geben. Auch die Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.
Nordrhein-Westfalen: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Alle Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht, seit heute gibt es einen "eingeschränkten Regelbetrieb" für alle Kita-Kinder.
Rheinland-Pfalz: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen. Die Kitas öffnen wieder für alle, wenn auch mit Einschränkungen.
Saarland: Im Laufe des Junis sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren. Kitas nehmen heute wieder ihren eingeschränkten Regelbetrieb auf.
Sachsen: Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.
Sachsen-Anhalt: Kitas und Schulen kehren zu einem regulären Betrieb zurück. Bis zum 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen.
Schleswig-Holstein: Ab 8. Juni werden alle Grundschüler wieder täglich im Klassenverband unterrichtet - ohne Abstandsregeln, aber mit Hygiene-Auflagen. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. In den Kitas gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb.
Thüringen: In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb. Alle Schüler können wieder an einem angepassten Präsenzunterricht teilnehmen.
Kontaktbestimmungen:
Baden-Württemberg: In privaten Räumen dürfen in Baden-Württemberg bis zu zehn Menschen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Bei Verwandten und Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Lebenspartnern können es sogar mehr Menschen sein. In der Öffentlichkeit dürfen sich die Menschen bis zum 15. Juni nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie eines weiteren Haushalts aufhalten.
Bayern: In diesem Bundesland dürfen sich im privaten und auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
Polizisten kontrollieren im April die Kontaktsperren in einem Park in Frankfurt am Main - inzwischen werden vielerorts die Regelungen gelockert.
Berlin: Neben Angehörigen zweier Haushalte dürfen sich inzwischen auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Egal, ob sie zusammen wohnen oder nicht.
Brandenburg: Zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen dürfen in Brandenburg zusammen sein. Private Feiern sind sogar mit bis zu 50 Personen möglich. Die Regeln gelten für drinnen und draußen.
In Bremen können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wurde inzwischen die einschränkende "Zwei-Haushalts-Regel" aufgehoben.
Hamburg: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich treffen.
Hessen: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.
Mecklenburg-Vorpommern: Ab 8. Juni dürfen sich bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte wieder an öffentlichen Orten treffen.
In Niedersachsen dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Ab 8. Juni dürfen Taufen, Hochzeiten oder Beerdigungen wieder von bis zu 50 Personen besucht werden. Allerdings gelten weiterhin entsprechende Abstands- und Hygieneregeln. Kulturelle Veranstaltungen im Freien werden mit entsprechenden Auflagen sogar für bis zu 250 Teilnehmer wieder erlaubt.
Nordrhein-Westfalen: Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen.
In Rheinland-Pfalz können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen. Ab dem 10. Juni dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.
Saarland: Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen - auch in Gaststätten.
In Sachsen können sich zwei Hausstände treffen. Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt - drinnen und auch draußen.
Sachsen-Anhalt: Bis zu zehn Menschen dürfen sich in diesem Bundesland treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden.
Schleswig-Holstein: Treffen von bis zu zehn Menschen im privaten wie im öffentlichen Raum sind seit heute wieder zulässig - ohne die bisherige Beschränkung auf zwei Familien. Zudem können sich Angehörige zweier Haushalte privat treffen, unabhängig von der Personenanzahl. Familienfeiern sind im Freien mit entsprechenden Maßnahmen für bis zu 50 Personen erlaubt.
Thüringen: Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.
Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind wieder möglich - doch in den Bundesländern gelten unterschiedliche Regeln.
Alten- und Pflegeheime
Baden-Württemberg: Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind erlaubt - allerdings nur ein Besuch am Tag von maximal zwei Personen.
Bayern: Patienten und Bewohner dürfen regelmäßig Besuch von einer festen Kontaktperson bekommen.
In Berlin sind Besuche von maximal einer Person pro Tag erlaubt.
In Brandenburg dürfen Bewohner von Pflegeheimen Besuch von einer Person bekommen.
Bremen: Die Corona-Beschränkungen sehen einen Besuch pro Woche vor, der auf 45 Minuten beschränkt ist.
Hamburg: Eine feste Kontaktperson darf für maximal eine Stunde pro Woche zu Besuch kommen. Der Besuch kann im Einzelfall auf zwei Stunden ausgeweitet werden.
Auch in Hessen ist ein Besuch nur einmal pro Woche für eine Stunde gestattet.
Mecklenburg-Vorpommern: Eine feste Kontaktperson darf zu Besuch kommen, mehr als eine Stunde pro Tag ist nicht möglich.
Niedersachsen: Bewohner von Pflegeheimen dürfen pro Tag von einer Person besucht werden. Sie dürfen seit 8. Juni unter Auflagen ihre Einrichtungen zu Spaziergängen verlassen.
In Nordrhein-Westfalen ist maximal ein Besuch pro Tag von maximal zwei Personen erlaubt.
Rheinland-Pfalz: Bewohner von Pflegeheimen dürfen eine Stunde pro Tag Besuch von einer einzelnen Person empfangen.
Im Saarland ist ebenfalls nur ein registrierter Besucher pro Tag für maximal eine Stunde zugelassen.
Sachsen: Alten- und Pflegeheime sind verpflichtet, Besuche von Angehörigen zuzulassen. Ausnahmen vom generellen Betretungs- und Besuchsverbot sind bereits seit mehreren Wochen möglich.
Sachsen-Anhalt: Wie in einigen anderen Bundesländern gilt auch hier: Eine Stunde Besuch pro Tag von einer Person ist möglich.
Schleswig-Holstein: Seit Anfang Mai dürfen Heime Besuche zwar wieder ermöglichen - bis zu zwei Stunden pro Tag. Dazu verpflichtet sind sie bislang aber nicht. Ab dem 15. Juni sind die Heime aber zu Besuchskonzepten verpflichtet und müssen den Bewohnern Kontakt zu Angehörigen ermöglichen.
In Thüringen darf momentan eine "Bezugsperson" Besuche in Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen abstatten. Ein registrierter Besuch pro Patient pro Tag für bis zu zwei Stunden ist laut Corona-Verordnung erlaubt.
Gäste willkommen: Eine Kellnerin in Dresden bereitet die Tische für die Gäste vor.
Restaurants und Bars
Baden-Württemberg: Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen öffnen.
Bayern: Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für Lokale wie Bars, die auf den Getränkeausschank ausgerichtet sind, gibt es noch keine Perspektive.
Berlin: Kneipen und Bars können wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen. Restaurants und Gaststätten sind ebenfalls geöffnet.
Brandenburg: Restaurants dürfen öffnen, Bars bleiben geschlossen.
Bremen: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen.
Hamburg: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft.
In Hessen sind Gaststätten und Bars geöffnet, vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen.
Mecklenburg-Vorpommern: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen noch geschlossen bleiben.
Über Restaurants und Cafés hinaus dürfen in Niedersachsen nun auch wieder Bars öffnen, auch in Einkaufszentren kann die Gastronomie wieder Speisen und Getränke anbieten.
Nordrhein-Westfalens Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort.
Rheinland-Pfalz: Gaststätten und Bars dürfen unter Auflagen öffnen. Ab dem 10. Juni werden die erlaubten Öffnungszeiten ausgeweitet - Sperrstunde ist dann 24 Uhr und nicht mehr 22.30 Uhr.
Saarland: Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen. Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen, die Gaststätten müssen um 23 Uhr schließen.
Auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dürfen Restaurants und Bars öffnen.
In Schleswig-Holstein können Restaurants ab heute bis 23 Uhr öffnen - eine Stunde länger als bisher.
Ein Bild von Mitte Mai: Ein Campingplatz-Betreiber in Sachsen-Anhalt bringt ein Schild mit Abstandsregeln an - inzwischen dürfen Campingplätze in allen Bundesländern öffnen.
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Baden-Württemberg und Bayern: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels - allerdings noch ohne die Wellnessbereiche.
Niedersachsen: Hoteliers können ihre Häuser ab 8. Juni bis zu 80 Prozent auslasten, statt wie bisher zu 60 Prozent. Werden ausschließlich Geschäftsreisende aufgenommen, darf die Quote sogar überschritten werden. Für Ferienwohnungen fällt die siebentägige Wiederbelegungsfrist weg. Und auch touristische Busreisen sind unter Auflagen wieder möglich.
Auf Campingplätzen dürfen in Schleswig-Holstein jetzt auch wieder die sanitären Gemeinschaftseinrichtungen genutzt werden.
Hotels und Ferienwohnungen und Campingplätze öffnen ebenso in: Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz.
Viele Freibäder haben inzwischen geöffnet - wenn auch unter strengen Vorschriften.
Freibäder und Freizeitparks
Baden-Württemberg: Freizeitparks dürfen öffnen, Bäder unter Auflagen.
Bayern: Freizeitparks dürfen öffnen. Am 8. Juni dürfen auch Freibäder ihren Betrieb wieder aufnehmen - dabei sind jedoch die inzwischen üblichen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. So gilt beim Betreten und Verlassen der Einrichtungen sowie in den Sanitäranlagen eine Maskenpflicht, es muss regelmäßig gelüftet und ausreichend Desinfektionsmittel bereitgestellt werden
Berlin: Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
Brandenburg: Freizeitparks und Freibäder können wieder öffnen.
Bremen: Die ersten Freibäder können öffnen. Ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden.
In Hamburg dürfen Freibäder unter Auflagen wieder öffnen.
Hessen: Kurse und Vereinstraining in Schwimmbädern sind bereits wieder möglich. Für die Allgemeinheit ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung auch der Freibäder noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen.
Mecklenburg-Vorpommern: Seit heute dürfen Hallen- und Spaßbäder wieder öffnen. Vorrang haben nach Angaben der Schweriner Staatskanzlei zunächst der Schul- und Vereinssport sowie Schwimmkurse. Dabei gebe es jedoch Auflagen wie höhere hygienische Anforderungen, insbesondere in den Gemeinschaftseinrichtungen. Beobachter rechnen damit, dass die Hallenbäder in Kürze auch für die Allgemeinheit wieder zugänglich sein werden. Freibäder sind bereits seit dem 25. Mai geöffnet.
Niedersachsen: Nach den Freibädern dürfen Schwimmer jetzt auch wieder die Hallenbäder besuchen. Gleichzeitig wird die Schließung von Duschen und Umkleiden von Sportstätten aufgehoben
Nordrhein-Westfalen: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen.
In Rheinland-Pfalz dürfen Freibäder wieder öffnen, für sonstige Schwimmbäder und für Freizeitparks ist das erst ab dem 10. Juni vorgesehen.
Saarland: Schwimm- und Freibäder dürfen ab dem 8. Juni unter Auflagen wieder öffnen. Freizeitparks dürfen wieder Besucher empfangen.
Sachsen: Freibäder, Hallenbäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben.
Sachsen-Anhalt: Freibäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Auch Hallenbäder dürfen öffnen, wenn Abstandsregeln und Hygieneanforderungen erfüllt werden.
Schleswig-Holstein: Besuche in Schwimmbädern, Saunen und Freizeitparks sind seit heute wieder möglich - ebenfalls mit Auflagen.
Thüringen: Freibäder können öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie.
Viele Fitnessstudios dürfen wieder öffnen - unter Auflagen.
Fitnessstudios und Sporthallen
Baden-Württemberg: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Auch Sportvereine dürfen nun wieder in Hallen trainieren.
In Bayern dürfen Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten wieder öffnen. Derzeit ist Sport in Gebäuden nur in wenigen Fällen wie Reithallen erlaubt.
Berlin: Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen und Gruppen von bis zu zwölf Personen in Sporthallen wieder trainieren.
Brandenburg: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.
In Bremen dürfen Sporthallen und Fitnessstudios unter Auflagen wieder öffnen.
Hamburg: Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
Hessen: Vereine dürfen unter Auflagen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet.
Mecklenburg-Vorpommern: Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden.
Niedersachsen: Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios.
Nordrhein-Westfalen: Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich.
Rheinland-Pfalz: Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen, auch Vereinssport in Hallen ist unter Auflagen wieder möglich.
Saarland: Sport treiben in Hallen ist unter Auflagen erlaubt - im Fitnessstudio und beim Vereinssport.
Sachsen: Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt.
Sachsen-Anhalt: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt. Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen.
Schleswig-Holstein: Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren.
Fitnessstudios in Thüringen dürfen wieder öffnen, Vereine können in Hallen zurückkehren.
Demonstranten in Kreuzberg nach dem gewaltsamen Tod von George Floyd: Viele Demos werden wieder mit Auflagen erlaubt.
Demonstrationen
Baden-Württemburg: Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.
Bayern: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.
Für Demonstrationen in Berlin gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.
Brandenburg: Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern sind erlaubt.
In Bremen müssen Versammlungen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.
Hamburg untersagt größere Versammlungen, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.
Hessen: Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.
Mecklenburg-Vorpommern: Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.
Niedersachsen: Versammlungen unter freien Himmel bedürfen keiner Genehmigung durch die Versammlungsbehörde mehr, sondern müssen von den Veranstalterinnen und Veranstaltern lediglich rechtzeitig angezeigt werden.
Nordrhein-Westfalen: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.
Demonstrationen in Rheinland-Pfalz sind im Freien unter Auflagen möglich.
Saarland: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt, so müssen etwa die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden.
Sachsen: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.
Sachsen-Anhalt: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.
Schleswig-Holstein: Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.
Thüringen: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.
Quelle: dpa