Einzelne Spaziergänger gehen am Strand im Ostseebad Binz auf der Insel Rügen.
Hintergrund

Corona-Regeln in Deutschland Wo es locker zugeht - und wo nicht

Stand: 13.07.2020 17:36 Uhr

Der Sommerurlaub im eigenen Land erlebt eine Renaissance. Aber welche Corona-Regeln gelten in welchen Bundesländern. Wo sind die Kontaktbeschränkungen gefallen, wo bleiben die Maßnahmen streng? Ein Überblick.

Von (Stand 13. Juli, Quelle dpa)

Die Bundesländer entscheiden im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung. Allerdings bleiben dabei Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

Zum Umgang mit Reisenden aus Risikogebieten haben sich Bund und Länder am 26. Juni auf eine gemeinsame Linie verständigt. Danach dürfen Reisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen nur dann in einem Hotel aufgenommen werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass sie nicht infiziert sind. Der Test darf bei der Anreise nicht länger als zwei Tage zurückliegen. Das galt zuletzt etwa für die Menschen aus Gütersloh und Warendorf.

Eine Ausnahme bildet Thüringen: Der Freistaat verhängte kein Einreise- und kein Beherbergungsverbot. Begründung: Es gebe keine entsprechenden Ausreiseverbote für die betroffenen Regionen, die Gesundheitsämter der betroffenen Orte könnten die Situation besser einschätzen und sollten allen anderen Bundesländern die notwendigen Vorgaben liefern. Schleswig-Holstein hat seinen Umgang mit Einreisenden aus Risikogebieten flexibilisiert. Demnach können Personen, die mit größerem zeitlichem Abstand vor der Einreise in einem Risikogebiet waren, ohne Nachweis eines negativen Tests einreisen. Ansonsten gilt:

Baden-Württemberg: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels.

Bayern: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, ebenso Wellnessbereiche.

Berlin: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.

Brandenburg: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.

Bremen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.

Hamburg: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.

Hessen: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.

Mecklenburg-Vorpommern: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze. Tagesbusreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind erlaubt, individuelle Tagesausflüge in das Land mit Auto oder Bahn weiterhin untersagt.

Niedersachsen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.

Nordrhein-Westfalen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.

Rheinland-Pfalz: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.

Saarland: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.

Sachsen: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.

Sachsen-Anhalt: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.

Schleswig-Holstein: Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen öffnen. Öffnungszeiten-Beschränkungen für Restaurants wurden aufgehoben.

Thüringen: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

Blick auf die Mosel

Blick auf die Mosel: In Rheinland-Pfalz sind Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder geöffnet.

Kontaktbeschränkungen in den Bundesländern

Baden-Württemberg: In der Öffentlichkeit dürfen sich 20 Menschen aus mehreren Haushalten öffentlich treffen. Bei privaten Veranstaltungen gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.

Bayern: Im öffentlichen Raum dürfen sich wieder Gruppen von bis zu zehn Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es keine strikte zahlenmäßige Beschränkung mehr. Die Personenzahl soll so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Berlin: Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.

In Brandenburg gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln müssen aber weiter eingehalten werden.

In Bremen können sich Angehörige in unbestimmter Zahl aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Erlaubt sind auch Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen aus verschiedenen Haushalten.

Hamburg: Im privaten Rahmen können bis zu 25 Personen zu Feiern zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten. Treffen in der Öffentlichkeit sind auf zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten begrenzt.

Hessen: Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte.

Mecklenburg-Vorpommern: Die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum mit einer Obergrenze von zehn Personen sind aufgehoben. Damit dürfen sich wieder mehr Menschen treffen. Sie sollen die gebotenen Abstände einhalten und Mundschutz tragen.

Niedersachsen: Gruppen von bis zu zehn Personen dürfen sich treffen. Sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein.

Nordrhein-Westfalen: Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein.

In Rheinland-Pfalz dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.

Saarland: Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen.

In Sachsen können sich zwei Hausstände treffen. Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt - drinnen und auch draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 100 Menschen bei Familienfeiern treffen. Ab 18. Juli sollen dann Betriebs- und Vereinsfeiern sowie Kinderferienlager mit bis zu 50 Personen möglich sein.

Sachsen-Anhalt: Die Landesregierung empfiehlt, sich mit nicht mehr als zehn Menschen zu treffen und den Kreis derer, die man trifft, möglichst gering zu halten. Ein Kontaktverbot gibt es nicht mehr.

Schleswig-Holstein: Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum zulässig.

Thüringen: Die Beschränkungen wurden aufgehoben. Eine neue Grundverordnung empfiehlt jedoch, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.

Speicherstadt in Hamburg

In Hamburg sind unter Auflagen wieder Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern im Freien erlaubt.

Feste und Veranstaltungen

Baden-Württemberg: Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind wieder möglich - sogar mit bis zu 250 Menschen, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze und ein festes Programm gibt. Ab dem 1. August soll auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt sein. Ab dem 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben bis Ende Oktober verboten.

Bayern: Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen dürfen mit bis zu 100 Personen in Innenräumen oder bis zu 200 Personen im Freien stattfinden. Die Wirte von Schankwirtschaften und Diskotheken dürfen ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten.

Berlin: Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von Messen, Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten im Innenbereich wird bis zum 1. Oktober schrittweise auf 1000 erhöht, derzeit sind 300 erlaubt. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen momentan bis zu 1000 und ab 1. September bis zu 5000 Menschen zusammenkommen. Diese Obergrenzen gelten auch für private/familiäre Veranstaltungen.

Brandenburg: Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen wieder mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen aber gewährleistet werden. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben bis Ende Oktober verboten.

Bremen: Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen in Innenräumen sind erlaubt. Unter freiem Himmel können bis zu 400 Personen zu einer Veranstaltung zusammenkommen. Voraussetzungen für solche Zusammenkünfte sind ein Hygienekonzept und die Einhaltung des Abstandes von 1,5 Metern zueinander. Die Veranstalter müssen zudem die Namen der Teilnehmenden protokollieren.

In Hamburg sind unter Auflagen wieder Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern im Freien und 650 Teilnehmern in geschlossenen Räumen zulässig.

Hessen: Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Zuschauer bei Sportveranstaltungen sind wieder erlaubt, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und jedem Zuschauer drei Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehe.

Mecklenburg-Vorpommern: Maximal 200 Menschen dürfen an Veranstaltungen in Räumen teilnehmen, an Veranstaltungen im Freien 500. In Ausnahmen können in Räumen auch bis zu 400, im Freien bis zu 1000 Menschen zugelassen werden. Über diese Zahl hinaus soll es zunächst keine Genehmigungen geben. Bei Familienfeiern sind höchstens 50 Personen zulässig, bei Hochzeiten, Jugendweihen oder religiösen Festen auch 75, ebenso bei Trauungen und Beisetzungen. Volksfeste bleiben verboten.

Niedersachsen: Messen sind für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen. Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen mit der Obergrenze von zehn Personen, sofern es sich nicht ausschließlich um Angehörige oder die Mitglieder zweier Haushalte handelt. Für Veranstaltungen etwa im Kulturbereich gilt eine Obergrenze von 500 Besuchern.

Nordrhein-Westfalen: Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage mit höchstens 50 Teilnehmern sind unter Auflagen erlaubt - ab Mittwoch an dürfen zu solchen Anlässen wieder 150 Menschen zusammenkommen. Gleiches gilt für Beerdigungen. Voraussetzung sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste. Messen dürfen nur unter Auflagen stattfinden. Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich mit maximal 100 Teilnehmenden brauchen nicht mal ein Hygienekonzept. Am Mittwoch steigt die Grenze auf 300.

Rheinland-Pfalz: In Räumen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 150 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 350 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden. Familienfeste oder Hochzeiten sind unter anderem dann möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird und höchstens 75 Gäste kommen.

Saarland: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Menschen zugelassen, in geschlossenen Räumen mit bis zu 250. Ab 24. August sind Höchstgrenzen von 1000 Teilnehmern unter freiem Himmel und 500 in geschlossenen Räumen vorgesehen.

Sachsen: Bei Familienfeiern außerhalb privater Räume dürfen sich bis zu 100 Menschen treffen. Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig - Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte. In Jazzclubs oder anderen kleineren Lokalitäten können Konzerte stattfinden. Ab 18. Juli soll Publikum beim Breiten- und Freizeitsport wieder zuschauen können, also auch bei Fußballspielen. Für Profifußball gilt diese geplante Lockerung aber noch nicht. Es wird überlegt, dies zum 1. September zu ermöglichen.

Sachsen-Anhalt: Zu privaten Feiern dürfen bis zu 50 Menschen kommen. Zu professionell organisierten Festen wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Veranstaltungen wie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen dürfen unter freiem Himmel bis zu 1000 Menschen kommen. In geschlossenen Räumen ist die Teilnehmerzahl für solche Veranstaltungen zunächst auf 250 begrenzt, ab 29. August dürfen bis zu 500 kommen.

Schleswig-Holstein: Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 250 Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 100.

Thüringen: Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen. Private Feiern in geschlossen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden. Ab 16. Juli sind dann wieder Sportveranstaltungen im Freien mit bis zu 200 Zuschauern erlaubt - vorausgesetzt, es liegt ein genehmigtes Infektionsschutzkonzept vor.

Besucher in einem Straßencafé in Dresden und Kellnerin

Gaststätten und Bars haben wieder geöffnet.

Schulen und Kitas

Baden-Württemberg: Alle Schüler sollen zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas können wieder vollständig öffnen.

Bayern: Auch für die letzten Schüler im Freistaat gibt es wieder Präsenzunterricht an den Schulen. Alle Kinder dürfen zurück in Kindergärten und Krippen.

Berlin: In den Kitas soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang stattfinden. Die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien (letzter Ferientag 7. August) zu einem Normalbetrieb zurückkehren.

Brandenburg: Kitas haben wieder für alle Kinder geöffnet, die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien am 10. August zum regulären Betrieb zurückkehren. In Schulen und Kitas fällt der allgemeine Mindestabstand dann weg, nur nicht zwischen Lehrern. Dafür müssen Hygieneregeln wie das Händewaschen eingehalten werden.

Bremen: Kitas und Grundschulen sind im Land Bremen im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Der Präsenzunterricht an anderen Schulen ist stark eingeschränkt und soll ausgeweitet werden.

Hamburg: Alle Kinder dürfen in einem eingeschränkten Regelbetrieb wieder die Kitas besuchen. Schulsenator Ties Rabe geht davon aus, dass die Schulen nach den Ferien wieder ohne Mindestabstand in den Regelbetrieb gehen können.

Hessen: Kitas sind im eingeschränkten Normalbetrieb geöffnet. Nach dem Ende der Schulferien ist wieder an allen Schulen normaler Präsenzunterricht mit Schulpflicht vorgesehen.

Mecklenburg-Vorpommern: Kitas stehen wieder allen Kindern offen. Nach dem Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben. Die Schulhorte sollen in den Sommerferien eine reguläre Ferienbetreuung von täglich sechs Stunden pro Kind anbieten.

Niedersachsen: Die Kitas sind im eingeschränkten Betrieb wieder für alle Kinder geöffnet. Alle Jahrgänge haben wieder Unterricht.

Nordrhein-Westfalen: Alle Kita-Kinder werden wieder betreut - allerdings mit weniger Stunden pro Woche als normal. In Nordrhein-Westfalen sind Sommerferien.

Rheinland-Pfalz: Nach dem Ende der Sommerferien ist wieder normaler Präsenzunterricht geplant. Die Kitas öffnen wieder für alle, wenn auch mit Einschränkungen. Bis zum 1. August sollen sie wieder den normalen Regelbetrieb aufnehmen.

Saarland: Nach dem Ende der Sommerferien ist ab Mitte August wieder an allen Schulen normaler Präsenzunterricht mit Schulpflicht vorgesehen. Kitas haben wieder den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen.

Sachsen: Sachsens Kitas können zum Regelbetrieb übergehen - mit erhöhten Hygieneauflagen. An Grundschulen bleibt der eingeschränkte Regelbetrieb für alle Kinder bis zu den Sommerferien bestehen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

Sachsen-Anhalt: Kitas und Schulen kehren zu einem regulären Betrieb zurück. Grundschüler und Kita-Kinder kommen täglich in die Kitas und Grundschulen. An weiterführenden Schulen gibt es Wechselmodelle aus Präsenzunterricht und Distanzlernen. Schüler dürfen auch ohne den allgemein geltenden coronabedingten Mindestabstand unterrichtet werden.

Schleswig-Holstein: Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. Die Kitas können in den Regelbetrieb zurückkehren.

Thüringen: In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb. Kindergärten und Grundschulen öffnen für alle Kinder täglich. An weiterführenden Schulen kann der Unterricht im Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen erfolgen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete am 13. Juli 2020 die tagesschau um 17:00 Uhr.