DeutschlandTrend

DeutschlandTrend im ARD-Morgenmagazin Abgeordnete sollen ihrem Gewissen folgen

Stand: 14.08.2015 00:12 Uhr

Sollen Abgeordnete ihrem Gewissen oder der Partei folgen? Die Frage stellt der DeutschlandTrend nach der Debatte über Fraktionsdisziplin, die Unionsfraktionschef Kauder mit harten Worten gegenüber Abweichlern ausgelöst hatte. Die meisten Deutschen sind ganz und gar nicht Kauders Meinung.

"Diejenigen, die mit Nein gestimmt haben, können nicht in Ausschüssen bleiben, in denen es darauf ankommt, die Mehrheit zu behalten: etwa im Haushalts- oder Europaausschuss" - Worte von Unionsfraktionschef Volker Kauder, nachdem 60 Abgeordnete seiner Fraktion gegen das dritte Hilfsprogramm für Griechenland gestimmt hatten. Die Folge: Eine Debatte über die Frage, ob Abgeordnete nun in erster Linie ihrem Gewissen oder eben der Fraktionsdisziplin verpflichtet sein sollen.

Für die überwältigende Mehrheit der Deutschen ist die Antwort klar: 77 Prozent der im ARD-DeutschlandTrend Befragten finden, ein Parlamentarier solle seinen persönlichen Standpunkt vertreten - wenn es sein muss, auch gegen die eigene Parteilinie. Nur 18 Prozent dagegen folgen Volker Kauder und sagen: Die Fraktionsdisziplin sollte im Vordergrund stehen.

Kauder selbst war für seine Äußerung parteiübergreifend heftig kritisiert worden. Geschadet haben die Schlagzeilen darüber der Union allerdings nicht: In der aktuellen Sonntagsfrage kommen CDU und CSU auf 42 Prozent der Stimmen. 24 Prozent der Befragten würden die SPD wählen. Die Grünen kommen auf elf Prozent und die Linke auf neun Prozent. Die FDP und die AfD erhalten jeweils vier, alle anderen Parteien gemeinsam sechs Prozent der Stimmen.

Untersuchungsanlage
Grundgesamtheit: Wahlberechtigte Bevölkerung ab 18 Jahren
Stichprobe: Repräsentative Zufallsauswahl
Erhebungsverfahren: Computergestützte Telefoninterviews (CATI) / Dual Frame (Festnetz- und Mobilfunkstichprobe)
Fallzahl: 1033 Befragte
Erhebungszeitraum: 11. bis 12. August 2015
Fehlertoleranz: 1,4* bis 3,1** Prozentpunkte
*bei einem Anteilswert von 5 Prozent **bei einem Anteilswert von 50 Prozent