Streit um Diesel-Fahrverbote Keine Zwangshaft für Söder
Die deutsche Justiz darf im Streit um Diesel-Fahrverbote nicht auf das Mittel der Zwangshaft für Politiker zurückgreifen. Das gehe nur mit entsprechenden Voraussetzungen im deutschen Recht, so der EuGH.
Markus Söder kann aufatmen: Nach dem Urteil des EuGH dürfte klar sein, dass der bayerische Ministerpräsident nicht in Zwangshaft genommen wird - selbst wenn er ein rechtskräftiges Urteil zu Diesel-Fahrverboten nicht umsetzt.
Das EU-Recht sehe keinen eigenen Anspruch für eine solche Zwangshaft für Amtsträger vor. Die könne es nach dem Richterspruch nur unter zwei Voraussetzungen geben: Erstens muss das nationale Recht, also in diesem Fall das deutsche, eine klare Regelung für so eine Zwangshaft vorsehen.
Zweitens muss die Zwangshaft im konkreten Einzelfall auch verhältnismäßig sein.
Da das deutsche Recht in solchen Fällen keine eindeutige Regelung zur Zwangshaft für Amtsträger vorsieht, fehlt es schon an der ersten Voraussetzung. Die Weigerung des bayerischen Ministerpräsidenten, dem verwaltungsgerichtlichen Urteil zu möglichen Fahrverboten Folge zu leisten, hat also keine persönlichen Konsequenzen für ihn.
EuGH billigt Vorgehen Söders nicht
Das bedeutet nicht, dass die Luxemburger Richter das Vorgehen Söders gutheißen. Im Gegenteil: Der Entscheidung lässt sich klar entnehmen, dass die fehlende Umsetzung von EU-Recht ein Verstoß gegen die Grundprinzipien der Europäischen Union ist. Außerdem werde so die Gesundheit der Bürger gefährdet, weil es im konkreten Fall um die Einhaltung von Grenzwerten für saubere Luft gehe.
Allerdings dürfe ohne Grundlage im nationalen Recht ein so einschneidender Eingriff in die persönliche Freiheit nicht verhängt werden. Die Richter sagen aber auch: Gäbe es eine entsprechende Gesetzesgrundlage, dann müsste sie auch angewendet werden. Dann müsse aber auch immer noch geprüft werden, ob Zwangshaft im Einzelfall auch verhältnismäßig sei.
Der konkrete Fall
Es geht um ein Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2012. Demnach muss die Regierung in Bayern den Luftreinhalteplan für München erneuern, damit die europäischen Grenzwerte für Stickstoffdioxid schnellstmöglich eingehalten werden. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge seien die einzige effektive Maßnahme.
Das später rechtskräftig gewordene Urteil ignoriert die bayrische Regierung bis heute. Ministerpräsident Söder hat klar geäußert, dass es in München keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben wird. Das bedeutet, ein rechtskräftiges Urteil eines bayerischen Gerichts wird von den Politikern nicht umgesetzt.
Bisher versuchten die Verwaltungsgerichte, die Regierung mit Zwangsgeldern dazu zu bringen, sich an die Urteile zu halten. Das hat aber nicht zu einem Umdenken geführt.
Der Grund liegt auf der Hand: Das Zwangsgeld fließt wieder in den Staatshaushalt - wenn auch in einen anderen Topf, als den, aus dem es kommt. Das heißt: Hier wird Geld nur "umgeschichtet". Ein finanzieller Schaden entsteht dem Land nicht.
Die Deutsche Umwelthilfe hält das Zwangsgeld aus diesem Grund nicht für ein geeignetes Druckmittel - und forderte die Zwangshaft für Söder oder andere Verantwortliche. Ohne Erfolg.
Vorlage durch bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Halten sich einfache Bürger nicht an Verwaltungsakte oder Urteile, kann man nach dem deutschen Recht durchaus als letztes Mittel zur Zwangshaft greifen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof, der die Anträge der Deutschen Umwelthilfe zu prüfen hatte, hält die Zwangshaft auch für Politiker im Extremfall für richtig. Es sei das einzige Mittel, um die Verantwortlichen zu zwingen, sich an das Recht zu halten.
Die Richter waren sich aber unsicher, ob dieses Vorgehen gegen Politiker erlaubt ist. Deshalb haben sie die Sache zunächst an den EuGH weitergegeben. In den europäischen Verträgen ist nämlich das Gebot verankert, nachdem die Mitgliedsstaaten alle geeigneten Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu ergreifen haben. Die Luft sauber zu halten, ist eine solche Verpflichtung.
Streit betrifft auch Baden-Württemberg
Die Deutsche Umwelthilfe hat aus den gleichen Gründen auch in Baden-Württemberg Zwangshaft beantragt. Unter anderem für Ministerpräsident Winfried Kretschmann und seinen Stellvertreter Thomas Strobl.
Auch für Stuttgart gibt es ein vergleichbares rechtskräftiges Urteil, dass von der Landesregierung zumindest teilweise nicht umgesetzt wird. In Stuttgart weigert man sich, auch die Dieselfahrzeuge mit Euronorm 5 aus der Stadt auszusperren.
Sollte in Deutschland also künftig eine Rechtsgrundlage für die Zwangshaft geschaffen werden, würde das auch Baden-Württemberg betreffen und wäre eine klare Ansage an alle Verantwortlichen, sich an die Urteile zu den Fahrverboten zu halten.
Az: C-752/18