Digitale-Versorgung-Gesetz Was sich für Patienten ändert
Gesundheits-Apps, digitale Arztbriefe und Sprechstunden am Monitor: Der Bundestag hat ein Gesetzespaket von Minister Spahn beschlossen. Was ändert sich für die rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten?
Der Bundestag hat ein Gesetz für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen. Das sogenannte Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von Gesundheitsminister Jens Spahn sieht eine Reihe von Maßnahmen vor. Welche genau? Was ändert sich für den Patienten?
Gesundheits-Apps
Diabetiker-Tagebücher oder digitale Anwendungen für Bluthochdruckpatienten: Viele Menschen nutzen Apps zur Gesundheitsvorsorge. Künftig sollen sie die Kosten dafür nicht mehr selbst tragen, sondern von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen. Konkret soll das Verfahren so laufen: Nach einer Kontrolle durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität bezahlen die Kassen für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Hersteller die Wirksamkeit ihrer App nachweisen und einen Preis mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln. Von der Regelung profitieren nur gesetzlich Versicherte. "Ob das im privaten Bereich auch so ist, kann ich nicht per Gesetz entscheiden", sagte Spahn.
Online-Sprechstunden
Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, künftig leichter finden. Darum dürfen die Mediziner auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Der Deutsche Ärztetag hatte 2018 den Weg für Telemedizin geebnet, indem er das Fernbehandlungsverbot lockerte. Zuvor durften Ärzte ihnen unbekannte Patienten nur persönlich beraten.
Elektronischer Arztbrief
Die elektronische Übermittlung des Arztbriefes, der etwa einen Befundbericht enthalten kann, soll künftig gefördert werden. Um einen Anreiz für die Anwendung der Online-Variante zu schaffen, sollen Faxe geringer vergütet werden. So genannte Telekonsilien, also Beratungen von Ärzten untereinander, werden in größerem Umfang ermöglicht und extrabudgetär vergütet. Damit Patienten von der Neuregelung profitieren können, müssen sich Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser an die Telematik-Infrastruktur anschließen. Letztgenannte werden gesetzlich dazu verpflichtet, Ärzten, die sich verweigern, droht ab März 2020 ein erhöhter Honorarabzug von 2,5 Prozent. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig an das Datennetz anschließen lassen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigt sein Gesetz gegen Kritik von Datenschützern: Es gehe darum, Gesundheitsforschung zu ermöglichen.
Datenweitergabe für Forschungszwecke
Dieser Punkt ist umstritten. Unter anderem Patientschützer hatte deutliche Kritik an der geplanten Datenweitergabe geäußert, die keine Widerspruchsmöglichkeit für Patienten vorsieht. Das Gesetz sieht folgenden Ablauf vor: Die Krankenkassen müssen persönliche Daten an den GKV-Spitzenverband weitergeben. Dieser anonymisiert die Informationen und stellt sie der Forschung zur Verfügung. Verwaltet werden sollen die Daten von einem erweiterten Forschungsdatenzentrum, das beim Bundesgesundheitsministerium angesiedelt wird. Neben Personendaten wie Alter und Geschlecht sollen Informationen zum Versicherungsverhältnis, zum Leistungsbezug und zum Gesundheitsstatus der insgesamt rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten gesammelt werden
Genutzt werden sollen die Patientendaten laut Spahns Gesetzentwurf für "Forschung, insbesondere für Längsschnittanalysen über längere Zeiträume, Analysen von Behandlungsabläufen oder Analysen des Versorgungsgeschehens". Die Daten können laut Gesetzentwurf von Behörden, Forschungseinrichtungen oder Universitätskliniken genutzt werden. Die Industrie wird nicht als Nutznießerin genannt.
Neben Datenschützern und Grünen hatte sich auch der Bundesrat kritisch zum Datenschutz geäußert. Die Länderkammer hatte eine Überprüfung gefordert. Spahn verteidigte das Gesetz gegen die Kritik. Es gehe darum, Gesundheitsforschung zu ermöglichen und für Patienten mit chronischen Krankheiten wie Diabetes neue Erkenntnisse zu gewinnen.
Heil- und Hilfsmittel
Prothesen oder Rollstühle sollen künftig ebenfalls online verordnet werden können. Die Akteure im Gesundheitswesen werden verpflichtet, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Die Weichen für das elektronische Rezept für Medikamente hat der Gesetzgeber bereits gestellt.
Beitritt zur Krankenkasse
Wer einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, soll das künftig auch auf elektronischem Weg tun können. Zudem dürfen Kassen auf elektronischem Wege über innovative Versorgungsangebote informieren.