Digitalisierung im Gesundheitswesen Ärzte sollen Apps verschreiben dürfen
Gesundheits-Apps auf Rezept, digitale Patientenakten und Videosprechstunden - das Gesundheitswesen soll digitaler werden. Einen entsprechenden Entwurf beschloss das Kabinett. Kritik kommt von den Grünen.
Mit Neuregelungen möchte Gesundheitsminister Jens Spahn das Gesundheitswesen in Deutschland an das digitale Zeitalter anpassen. Ärzte sollen zum Beispiel Geld dafür bekommen, wenn sie Daten in digitale Patientenakten einpflegen. Das Bundeskabinett beschloss Spahns Entwurf. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.
Der Entwurf sieht auch vor, dass ein Arzt künftig nicht mehr nur Tabletten oder Krücken verschreibt, sondern auch Gesundheits-Apps für Smartphone, Tablet und Co. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen werden. "Im Kern geht es darum, digitale Angebote zugänglich zu machen, die dem Patienten im Alltag helfen", sagte der CDU-Politiker im ARD-Morgenmagazin.
Gemeint seien Gesundheits-Apps wie digitale Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. "Die helfen dem Patienten, aber auch dem Arzt, weil er über den Verlauf der Erkrankung unkompliziert informiert wird", sagte Spahn.
Datensicherheit soll überprüft werden
Die Kostenübernahme soll nur für Anwendungen gelten, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit geprüft wurden. Demnach sollen Hersteller die App ein Jahr lang anbieten und den Preis selbst bestimmen dürfen. Danach müssten sie nachweisen, dass die Anwendung die Versorgung verbessere. Erst dann sollen sie mit Krankenkassen über die Kostenübernahme verhandeln können. Man werde auf Qualität achten und "nicht jeden Gimmick finanzieren", so Spahn.
Der Gesundheitsminister will auch weitere digitale Angebote stärken. So sollen Patienten künftig leichter Arztpraxen finden können, die auch Videosprechstunden anbieten. "Der Patient von morgen wird immer noch einen Arzt brauchen", argumentierte Spahn. "Aber er wird keinen Arzt mehr ernst nehmen, der nur noch über Karteikarten arbeitet."
Kritik von den Grünen
Maria Klein-Schmeink, Grünen-Sprecherin für Gesundheitspolitik im Bundestag, rügte, dass im Gesetz sämtliche Regelungen zur elektronischen Patientenakte fehlten. "Damit ist die Akte zum Start nur eine nutzlose Attrappe, denn die Versicherten haben auch keinen Anspruch, dass Leistungserbringer dort Daten ablegen." Spahn müsse umgehend dafür sorgen, dass Versicherte Datenschutzeinstellungen in der Akte vornehmen könnten.
Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, begrüßte zwar das Gesetz, mahnte jedoch Korrekturen an. "Tempo geht nicht vor Qualität. Die Interessen der Patienten sowie der Datenschutz müssen weiterhin oberste Priorität haben." Deshalb sei es sinnvoll, Details zum Start der elektronischen Patientenakte später gesetzlich zu regeln und dann auch rechtssicher zu machen.
Zudem warnte er vor den Kosten: Das Gesetz enthalte die Vorgabe, dass digitale Gesundheitsanwendungen ohne ausreichende Überprüfung ihres Nutzens von den Kassen bezahlt werden müssten.